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   BVerwG, 22.03.1999 - 1 D 61.97   

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BVerwG, 22.03.1999 - 1 D 61.97 (https://dejure.org/1999,16907)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1999 - 1 D 61.97 (https://dejure.org/1999,16907)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1999 - 1 D 61.97 (https://dejure.org/1999,16907)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausnahmsweise Fortsetzung des Beamtenverhältnis bei einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchssituation und einmaligen, persönlichkeitsfremden Handeln

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.1993 - 1 D 64.91

    Postzusteller - Aushändigung von Geld zu einer Zahlungsanweisung - Täuschung über

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 1 D 61.97
    Die Zueignung einer ihm zum Zweck der Auszahlung einer Auslandspostanweisung übergebenen Barzuschrift stellt sich disziplinarrechtlich als Zugriff auf anvertrautes Geld dar (Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 1 D 64.91 - ).

    Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 1 D 64.91 - a.a.O., m.w.N.).

    Sie wird zwar noch nicht durch die Spielsucht des Beamten begründet (vgl. Urteil vom 7. August 1996 - BVerwG 1 D 69.95 -, in dem der Senat die Spielsucht nicht zur Begründung der Versuchungssituation herangezogen hat; auch Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 1 D 64.91 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 1 D 61.97
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann das Beamtenverhältnis ausnahmsweise fortgesetzt werden, wenn der Beamte im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (z.B. Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).
  • BVerwG, 07.08.1996 - 1 D 69.95

    Voraussetzungen für eine Lösung des Disziplinargerichts von den tatsächlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 1 D 61.97
    Sie wird zwar noch nicht durch die Spielsucht des Beamten begründet (vgl. Urteil vom 7. August 1996 - BVerwG 1 D 69.95 -, in dem der Senat die Spielsucht nicht zur Begründung der Versuchungssituation herangezogen hat; auch Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 1 D 64.91 - a.a.O.).
  • BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91

    Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 1 D 61.97
    Dies stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Senats überein, daß Spielsucht, selbst wenn sie pathologischer Natur ist, für sich allein nicht eine erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit oder eine Schuldunfähigkeit zur Folge hat (z.B. Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - DÖD 1993, 255>).
  • BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98

    Postbeamter des einfachen Dienstes; Zueignung eines zu Unrecht angeforderten

    Die Zueignung eines einem Postbeamten zum Zweck der Auszahlung einer Postanweisung übergebenen Barzuschusses stellt sich disziplinarrechtlich als Zugriff auf dienstlich anvertrautes Geld dar (vgl. Urteil vom 22. März 1999 - BVerwG 1 D 61.97 -).

    Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 22. März 1999, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 15.09.1999 - 1 D 38.98

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Unterschlagung von Kassenbeständen -

    Damit stellt er die Vorwerfbarkeit der zur Last gelegten Pflichtverletzung in Frage und beschränkt sich nicht nur auf die Bemessung der Disziplinarmaßnahme (vgl. Urteil vom 22. März 1999 - BVerwG 1 D 61.97 -).
  • BVerwG, 19.02.2002 - 1 D 10.01

    Missachtung der Abrechnungsvorschriften und Ablieferungsvorschriften durch einen

    Es kann dahinstehen, ob die von der Ehefrau des Beamten verfügte Beschränkung seines Taschengeldes auf etwa 10 DM täglich eine Versuchungssituation begründete, sich in vordergründiger Ermangelung von Alternativen an dienstlichen Geldern zu vergreifen (dagegen spricht die Senatsrechtsprechung zur Spielsucht, vgl. Urteil vom 22. März 1999 - BVerwG 1 D 61.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.2001 - 1 D 44.00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann das Beamtenverhältnis nach einem Zugriff ausnahmsweise fortgesetzt werden, wenn der Beamte im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation spontan einmalig und persönlichkeitsfremd versagt hat (z.B. Urteil vom 22. März 1999 - BVerwG 1 D 61.97 -).
  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 D 64.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung eines Beamten wegen Untreue und

    Zu dienstlichen Zwecken überwiesenes Geld darf ein Beamter ebensowenig wie bar übergebenes Dienstgeld für persönliche Angelegenheiten nutzen (vgl. z.B. zur Veruntreuung von Barzuschriften im Postdienst Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 1 D 64.91 - ; Urteil vom 22. März 1999 - BVerwG 1 D 61.97 -).
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