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   BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00   

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BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00 (https://dejure.org/2001,25006)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.2001 - 1 D 62.00 (https://dejure.org/2001,25006)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 2001 - 1 D 62.00 (https://dejure.org/2001,25006)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Innerdienstliches Dienstvergehen wegen fiktiver Postsparbuchauszahlungen und Verbrauchen des Geldes durch die Postbeamtin - Absehen von der disziplinaren Höchstmaßnahme bei erheblicher Verminderung der Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit wegen Spielsucht zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Innerdienstliches Dienstvergehen wegen fiktiver Postsparbuchauszahlungen und Verbrauchen des Geldes durch die Postbeamtin; Absehen von der disziplinaren Höchstmaßnahme bei erheblicher Verminderung der Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit wegen Spielsucht zur ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 46.98
    Auszug aus BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00
    Dies entspricht der ständigen Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs (vgl. die Nachweise im Urteil vom 10. Oktober 2000 a.a.O. und BGH, Urteil vom 5. Mai 1999, NStZ 1999, 448 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind schwerste Persönlichkeitsveränderungen in dem genannten Sinne insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn die geltend gemachte psychische Störung im Dienst nicht aufgefallen ist und/oder die dienstlichen Leistungen sowie das dienstliche Verhalten des Betreffenden im Zeitpunkt der Pflichtwidrigkeit nicht negativ beurteilt worden sind (vgl. z.B. Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 74.92 - Urteil vom 26. November 1996 - BVerwG 1 D 7.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 10 = ZBR 1997, 360; Urteil vom 10. Oktober 2000 a.a.O.).

    Schwerste Persönlichkeitsveränderungen sind in der Regel auch dann nicht gegeben, wenn der Betreffende bei Begehung der Pflichtwidrigkeiten planvoll, folgerichtig und zielgerichtet gehandelt hat (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2000 a.a.O.).

    Wer diese für den geordneten Postbetrieb unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann in der Regel nicht im Beamtenverhältnis bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 10. Oktober 2000 - BVerwG 1 D 46.98 - m.w.N.).

  • BVerwG, 09.09.1997 - 1 D 36.96

    Bindung der Disziplinargerichte an strafgerichtliche Feststellungen -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 1 D 36.96 -) nehmen an der gesetzlich vorgeschriebenen Bindungswirkung auch Strafurteile teil, die in abgekürzter Fassung abgesetzt worden sind.

    Dies wäre im vorliegenden Fall grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn entsprechende Feststellungen in privatärztlichen Gutachten oder Bescheinigungen getroffen worden sind, die letztlich durch tatsächliche Umstände im dienstlichen und privaten Verhalten der Beamtin - einschließlich des Tatgeschehens - gestützt werden (vgl. Urteil vom 9. September 1997 a.a.O., m.w.N.).

    In diesem Fall muss im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise von der Beamtin erwartet werden, dass sie auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (z.B. Urteil vom 9. September 1997 a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 54.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beihilfebetrug zum Nachteil der

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00
    Ein solches Fehlverhalten schließt die Anwendung des Milderungsgrundes aus (vgl. Urteil vom 14. September 1999 - BVerwG 1 D 54.98 - m.w.N.).

    Der Milderungsgrund der "einmaligen" Augenblickstat knüpft aber nicht an die "Einheit des Dienstvergehens" an, sondern soll einem Beamten nur dann zu Gute kommen, wenn er einmalig, spontan und kurzschlussartig versagt hat (vgl. Urteil vom 14. September 1999 a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 D 72.96

    Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00
    In der Rechtsprechung des Senats ist auch anerkannt, dass bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder eine lange, im Übrigen unbeanstandete und durch gute Beurteilungen und Belohnungen geprägte Dienstzeit noch die bisherige Unbescholtenheit oder eine nachträgliche Schadenswiedergutmachung - hierzu ist die Beamtin ohnehin zivil- und beamtenrechtlich verpflichtet - ein Absehen von der Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme rechtfertigen können (vgl. z.B. Urteil vom 25. Juni 1997 - BVerwG 1 D 72.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 27.97

    Aberkennung des Ruhegehalts eines sich nicht mehr im Dienst befindenden Beamten

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00
    Sie kann jederzeit geändert werden, ohne dass dies objektiv feststellbar ist (z.B. Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 27.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 1 D 54.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Schiebung und Unterschlagung eingezogener

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00
    Der Milderungsgrund findet deshalb bei Zugriffsdelikten - wie im vorliegenden Fall - keine Anwendung (stRspr, z.B. Urteil vom 10. November 1998 - BVerwG 1 D 54.97 - m.w.N.).
  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00
    Ist während eines längerdauernden Tatgeschehens ein gewisses Maß an Planung möglich, schließt dies Schuldunfähigkeit grundsätzlich aus (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1989, NJW 1989, 2336).
  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98

    Verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00
    Dies entspricht der ständigen Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs (vgl. die Nachweise im Urteil vom 10. Oktober 2000 a.a.O. und BGH, Urteil vom 5. Mai 1999, NStZ 1999, 448 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 74.92
    Auszug aus BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind schwerste Persönlichkeitsveränderungen in dem genannten Sinne insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn die geltend gemachte psychische Störung im Dienst nicht aufgefallen ist und/oder die dienstlichen Leistungen sowie das dienstliche Verhalten des Betreffenden im Zeitpunkt der Pflichtwidrigkeit nicht negativ beurteilt worden sind (vgl. z.B. Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 74.92 - Urteil vom 26. November 1996 - BVerwG 1 D 7.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 10 = ZBR 1997, 360; Urteil vom 10. Oktober 2000 a.a.O.).
  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 D 7.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Entnahme von Geld gegen ungedeckte

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind schwerste Persönlichkeitsveränderungen in dem genannten Sinne insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn die geltend gemachte psychische Störung im Dienst nicht aufgefallen ist und/oder die dienstlichen Leistungen sowie das dienstliche Verhalten des Betreffenden im Zeitpunkt der Pflichtwidrigkeit nicht negativ beurteilt worden sind (vgl. z.B. Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 74.92 - Urteil vom 26. November 1996 - BVerwG 1 D 7.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 10 = ZBR 1997, 360; Urteil vom 10. Oktober 2000 a.a.O.).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Veruntreuung von Postgeldern durch einen

  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Verstoß eines

  • BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00

    Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Sie stellen jedoch keinen abschließenden Kanon der bei den hier in Rede stehenden Dienstvergehen berücksichtigungsfähigen Entlastungsgründe dar (vgl. auch Vogelgesang, a.a.O., S. 380 f.; Köhler/Ratz-Köhler, BDG, A.IV.2 Rn. 77; vgl. zu Ansätzen aus der Rspr des Senats: Urteile vom 3. Februar 2004 - BVerwG 1 D 27.03 -, vom 22. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 6.02 -, vom 23. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 5.02 -, vom 25. September 2001 - BVerwG 1 D 62.00 - und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 1 D 47.00 -).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Nach ständiger Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 25. September 2001 - BVerwG 1 D 62.00 - m.w.N.) ist eine Lösung von den tatsächlichen Urteilsfeststellungen des Strafgerichts nur ausnahmsweise und nur unter eng begrenzten Voraussetzungen möglich.
  • BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02

    Alkoholabhängiger Postobersekretär; Briefberaubungen (15 Fälle in etwa 10

    Er setzt "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" dafür voraus, dass der Beamte in einer für ihn unverschuldeten und ausweglosen finanziellen Notlage zur Abwendung der für ihn existentiell spürbaren Folgen zeitlich begrenzt ein Zugriffsdelikt begangen hat (vgl. dazu z.B. Urteil vom 30. September 1992 BVerwG 1 D 32.91 BVerwGE 93, 294; Urteil vom 25. September 2001 BVerwG 1 D 62.00 , jeweils m.w.N.).

    Ein solches Fehlverhalten schließt auch bei einem Alkoholabhängigen die Anwendung des Milderungsgrundes aus (vgl. dazu Urteil vom 25. September 2001, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02

    Spielsüchtige Posthauptschaffnerin; Entwendung von Geld aus den Zustelltischen

    Ein derart auf Wiederholung angelegtes Fehlverhalten, dessen Tragweite sich der oder die Betroffene in Phasen nachlassenden Suchtdranges bewusst werden muss, schließt auch bei einer Alkoholabhängigen oder Spielsüchtigen die Anwendung des Milderungsgrundes aus (vgl. Urteil vom 25. September 2001 BVerwG 1 D 62.00 , auch Urteil vom 22. Oktober 2002 BVerwG 1 D 6.02 ).
  • BVerwG, 08.12.2005 - 1 D 9.04
    Nach der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil vom 25. September 2001 - BVerwG 1 D 62.00 - m.w.N.) sprechen als Indizien gegen derart schwere Persönlichkeitsveränderungen im genannten Sinne insbesondere, wenn die geltend gemachte psychische Störung im Dienst nicht aufgefallen ist und/oder die dienstlichen Leistungen sowie das dienstliche Verhalten des Betreffenden im Zeitraum des Fehlverhaltens nicht negativ beurteilt worden sind.

    Ist während eines länger dauernden Tatgeschehens ein gewisses Maß an Planung möglich, schließt dies Schuldunfähigkeit im Allgemeinen aus (vgl. Urteil vom 25. September 2001 a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2005 - 1 NDH L 1/04

    Voraussetzungen für die Aberkennung des Ruhegehalts; Rechtfertigung der

    Dieser Milderungsgrund greift nur vor, wenn ein Beamter in einer für ihn unverschuldeten und ausweglosen finanziellen Notlage ein Zugriffsdelikt zur Abwendung existenzieller Folgen begeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2002 - 1 D 6/02 - Urt. v. 25.09.2001 - 1 D 62.00 -).
  • VG Bremen, 30.03.2020 - 8 V 2348/19

    Disziplinarrecht der Landesbeamten - vorläufige Dienstenthebung; Zugriffsdelikt

    Die von der Rechtsprechung anerkannten Milderungsgründe stellen grundsätzlich keinen abschließenden Kanon der Entlastungsgründe dar (vgl. auch Vogelgesang, S. 380 f.; Köhler/Ratz-Köhler, A.IV.2 Rn. 77; vgl. zu Ansätzen aus der Rspr. des Senats Urt. v. 3.2. 2004 - 1 D 27/03, v. 22.10.2002 - 1 D 6/02, v. 23.10.2002 - 1 D 5/02, v. 25.9. 2001 - 1 D 62/00 und v. 24.10.2001 - 1 D 47/00).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 1 D 47.00

    Disziplinarverfahren gegen einen Bahnbeamten; Entwendung von Dieselkraftstoff der

    Der Milderungsgrund der "einmaligen" Augenblickstat knüpft aber nicht an die "Einheit des Dienstvergehens" an, sondern soll einem Beamten nur dann zugute kommen, wenn er einmalig, spontan und kurzschlussartig versagt hat (vgl. Urteil vom 25. September 2001 - BVerwG 1 D 62.00 - m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.2002 - 1 D 7.02

    Schuldunfähigkeit des Beamten zum Zeitpunkt der Tat infolge des Bestehens stark

    Zwar erweist sich ein solches Vorgehen regelmäßig als wichtiges Beweisanzeichen gegen das Vorliegen von Steuerungsunfähigkeit (vgl. dazu z.B. Urteil vom 14. November 2001 - BVerwG 1 D 9.01 - Urteil vom 25. September 2001 - BVerwG 1 D 62.00 -).
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