Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22014
BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00 (https://dejure.org/2001,22014)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.2001 - 1 D 64.00 (https://dejure.org/2001,22014)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 2001 - 1 D 64.00 (https://dejure.org/2001,22014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,22014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr außerhalb des Dienstes in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 11.03.1997 - 1 D 68.95

    Dienstvergehen eines Beamten (Postbeamter) - Kein Rückfall in die nasse Phase der

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00
    Das Rechtsmittel ist unbeschränkt eingelegt, weil der Ruhestandsbeamte mit der hilfsweise unter Beweis gestellten Behauptung, die Alkoholentziehungskur im Jahr 1993/94 sei nicht erfolgreich abgeschlossen worden, den Tatbestand eines Dienstvergehens im Anschuldigungspunkt 3 in Abrede stellt; denn der disziplinare Vorwurf eines schuldhaften Rückfalls in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit setzt unter anderem voraus, dass dem Rückfall eine erfolgreiche Entwöhnungstherapie vorausgegangen ist, das heißt der Beamte danach in der Lage war, der Gefahr eines Rückfalls in die Alkoholabhängigkeit mit Erfolg zu begegnen (stRspr, z.B. Urteil vom 11. März 1997 - BVerwG 1 D 68.95 -).

    Das Gewicht eines schuldhaften Rückfalls in die Alkoholsucht wird wesentlich durch die Schuldform (Urteil vom 11. März 1997, a.a.O.) und das Ausmaß der dienstlichen Auswirkungen des Rückfalls bestimmt (Urteil vom 15. März 1994, a.a.O.).

    Obwohl mit der Herbeiführung der Dienstunfähigkeit das Dienstvergehen vollendet ist, können nachträgliche Therapiemaßnahmen bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn eine günstige Zukunftsprognose gestellt werden kann, aus der sich gesicherte Anhaltspunkte für eine (dauerhafte) Wiedererlangung der Dienstfähigkeit ergeben (Urteil vom 11. März 1997, a.a.O.; Urteil vom 7. September 1993 - BVerwG 1 D 66.92 - Urteil vom 9. Juni 1993 - BVerwG 1 D 4.92 -).

    Als weiterer Milderungsgrund ist zugunsten des Ruhestandsbeamten zu berücksichtigen, dass der Rückfall in die Alkoholabhängigkeit auf eine besondere seelische Belastungssituation zurückzuführen war (vgl. Urteil vom 11. März 1997, a.a.O.; Urteil vom 20. Oktober 1993, a.a.O.), die darin bestand, dass es ihm trotz intensiver Anstrengungen nicht gelungen war, eine ehemalige Mitpatientin aus B. vor einem erneuten Abgleiten in den Alkoholismus zu bewahren.

  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 42.93

    Anforderungen an die Verantwortlichkeit für einen Rückfall in die Alkoholsucht -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00
    Wenn auch die Dauer der Abstinenz ein wichtiges Indiz für den Erfolg oder Misserfolg einer Alkoholentziehungskur sein kann, gibt es keinen - zumal keinen rechtlich bedeutsamen - Grundsatz, dass nur der Alkoholkranke als "geheilt" im Sinne einer Überwindung der nassen Phase seiner Erkrankung gelten könne, dem es gelungen ist, mindestens ein Jahr völlig frei von Alkohol zu leben (Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 42.93 -).

    Das Gewicht eines schuldhaften Rückfalls in die Alkoholsucht wird wesentlich durch die Schuldform (Urteil vom 11. März 1997, a.a.O.) und das Ausmaß der dienstlichen Auswirkungen des Rückfalls bestimmt (Urteil vom 15. März 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.10.1993 - 1 D 75.92

    Dienstvergehen auf Grund von Alkoholabhängigkeit - Untragbarkeit für den

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00
    Bei einem vorsätzlich verursachten Rückfall, wie er hier anzunehmen ist, und dadurch bedingter Dienstunfähigkeit verhängt der Senat in ständiger Rechtsprechung regelmäßig die Höchstmaßnahme (vgl. Urteil vom 9. April 1997 - BVerwG 1 D 23.96 - Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 1 D 75.96 - Urteil vom 20. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 75.92 - Urteil vom 11. August 1992 - BVerwG 1 D 47.91 -).

    Als weiterer Milderungsgrund ist zugunsten des Ruhestandsbeamten zu berücksichtigen, dass der Rückfall in die Alkoholabhängigkeit auf eine besondere seelische Belastungssituation zurückzuführen war (vgl. Urteil vom 11. März 1997, a.a.O.; Urteil vom 20. Oktober 1993, a.a.O.), die darin bestand, dass es ihm trotz intensiver Anstrengungen nicht gelungen war, eine ehemalige Mitpatientin aus B. vor einem erneuten Abgleiten in den Alkoholismus zu bewahren.

  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 29.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptschaffner; verspäteter

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00
    Der Kürzungsbruchteil von einem Zwanzigstel entspricht der Regel für Angehörige des mittleren Dienstes (vgl. Urteil vom 21. März 2001 - BVerwG 1 D 29.00 - Buchholz 235 § 9 BDO Nr. 1).
  • BVerwG, 28.08.2001 - 1 D 54.00

    Eigenverantwortliches Betreiben eines Hotels ohne Nebenbeschäftigungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00
    Um zu verdeutlichen, dass es sich um einen Grenzfall handelt, hat der Senat die Laufzeit der Ruhegehaltskürzung für die gesetzlich maximal zulässige Dauer von sechzig Monaten ausgesprochen (§ 12 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 1 BBG) und von dem üblichen Abschlag wegen eines geminderten Bedürfnisses für eine Pflichtenmahnung bei Ruhestandsbeamten (vgl. z.B. Urteil vom 28. August 2001 - BVerwG 1 D 54.00 -) abgesehen.
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 D 23.96

    Beurteilungsmaßstab für eine günstige Zukunftsprognose zur dauerhaften

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00
    Bei einem vorsätzlich verursachten Rückfall, wie er hier anzunehmen ist, und dadurch bedingter Dienstunfähigkeit verhängt der Senat in ständiger Rechtsprechung regelmäßig die Höchstmaßnahme (vgl. Urteil vom 9. April 1997 - BVerwG 1 D 23.96 - Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 1 D 75.96 - Urteil vom 20. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 75.92 - Urteil vom 11. August 1992 - BVerwG 1 D 47.91 -).
  • BVerwG, 11.02.1998 - 1 D 21.97

    Disziplinarmaßnahme der Kürzung von Dienstbezügen - Ausserdienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00
    Zu den konkreten Pflichten in diesem Zusammenhang gehört auch, nach einer Entzugsbehandlung den Griff zum sog. "ersten Glas" Alkohol zu unterlassen, weil jedweder Genuss von Alkohol nach einer Entzugstherapie das Verlangen nach weiterem Alkohol wieder aufleben lässt und so erfahrungsgemäß in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit zurückführen kann (Urteil vom 11. Februar 1998 - BVerwG 1 D 21.97 -).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 1 D 36.96

    Bindung der Disziplinargerichte an strafgerichtliche Feststellungen -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00
    Diese Feststellung ist für den Senat gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 BDO bindend, obwohl das Urteil nach § 267 Abs. 4 StPO abgekürzt ist (vgl. Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 1 D 36.96 -).
  • BVerwG, 11.08.1992 - 1 D 47.91

    Vorliegen eines Dienstvergehens eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00
    Bei einem vorsätzlich verursachten Rückfall, wie er hier anzunehmen ist, und dadurch bedingter Dienstunfähigkeit verhängt der Senat in ständiger Rechtsprechung regelmäßig die Höchstmaßnahme (vgl. Urteil vom 9. April 1997 - BVerwG 1 D 23.96 - Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 1 D 75.96 - Urteil vom 20. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 75.92 - Urteil vom 11. August 1992 - BVerwG 1 D 47.91 -).
  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 500/82

    Anforderungen an eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung - Bewusstseinsstörung

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00
    Schließlich beruht der Rückfall nicht auf der Erschöpfung des Ruhestandsbeamten nach stundenlanger Beschäftigung mit dem Alkoholproblem der Mitpatientin (zum Erschöpfungszustand als tief greifender Bewusstseinsstörung vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1983 - 3 StR 500/82 - NStZ 1983, 280).
  • BVerwG, 07.09.1993 - 1 D 66.92

    Disziplinarverfahren gegen einen Bundesbahnobersekretärs a.D wegen dienstlicher

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der

  • BVerwG, 09.06.1993 - 1 D 4.92

    Aberkennung des Ruhegehalts eines früheren Beamten wegen selbst verschuldeter

  • BVerwG, 12.10.1999 - 1 D 25.98

    Rückfall in Alkoholmissbrauch nach zwei Alkoholentwöhnungsbehandlungen -

  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 D 75.96

    Bedingt vorsätzlicher Rückfall eines Beamten in die nasse Phase der

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Demgegenüber können nachträgliche Therapiemaßnahmen bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn eine günstige Zukunftsprognose gestellt werden kann (Urteil vom 27. November 2001 - BVerwG 1 D 64.00 - Rn. 35 m.w.N., juris).
  • OVG Hamburg, 20.08.2020 - 12 Bf 126/19

    Disziplinare Ahndung des Rückfalls eines Polizeibeamten in die nasse Phase der

    Für das innerdienstliche Dienstvergehen des Rückfalls in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit steht je nach den Umständen des Einzelfalles das gesamte Spektrum der Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zur Verfügung; entscheidend ist vor allem auf den Grad des Verschuldens, eine etwaige Vorbelastung sowie das Ausmaß der dienstlichen Auswirkungen abzustellen (in Anschluss an BVerwG, Urt. v. 27.11.2001, 1 D 64.00; Urt. v. 11.3.1997, 1 D 68.95; Urt. v. 7.7.1987, 1 D 104.86; Urt. v. 21.7.1986, 1 D 137/84).

    Zu den konkreten Pflichten in diesem Zusammenhang gehört es, nach einer Entzugsbehandlung den Griff zum Alkohol zu unterlassen, weil jedweder Genuss desselben nach einer Entzugstherapie das Verlangen nach weiterem Alkohol wiederaufleben lässt und so erfahrungsgemäß in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit zurückführt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2001, 1 D 64/00, juris Rn. 23 ff.).

    Es ist daher Ausdruck einer erhöhten Verantwortungslosigkeit, die bei einem Beamten, der im Polizeidienst eingesetzt wird, nicht sanktionslos hingenommen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2001, a.a.O. juris Rn. 15; Urt. v. 8.5.2001, 1 D 20/00, juris Rn. 32 ff.).

    Anders als von der Klägerin dargestellt sind ihre verschiedenen Hinweise an den Beklagten über die Notwendigkeit der Abstinenz (vgl. Schreiben des Leiters Polizeidirektion ... vom 28. Juni 2000; Schreiben vom 6. Juni 2011; Disziplinarverfügung vom 8. Januar 2013, S. 9) als "Belehrungen" bzw. "Aufklärung" über etwaige dienstliche Folgen gedacht und formuliert, nicht aber als Weisung, (überhaupt) keinen Alkohol mehr zu sich zu nehmen (siehe im Vergleich BVerwG, Urt. v. 27.11.2001, 1 D 64/00, juris Rn. 19, wo das Alkoholkonsumverbot in einer Dienstanweisung normiert war, und Urt. v. 21.7.1986, 1 D 137/84, juris Rn. 13, wo an den betreffenden Beamten konkrete Anweisungen bzw. Untersagungen gerichtet waren).

    Im Vordergrund bei der Auswahl der Disziplinarmaßnahme nach dem Kriterienkatalog des § 11 Abs. 1 Satz 3 HmbDG steht das schwerere innerdienstliche Dienstvergehen des Rückfalls in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit, für das je nach den Umständen des Einzelfalles das gesamte Spektrum der Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zur Verfügung steht; entscheidend ist dabei vor allem auf den Grad des Verschuldens, eine etwaige Vorbelastung sowie das Ausmaß der dienstlichen Auswirkungen abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2001, 1 D 64.00; Urt. v. 11.3.1997, 1 D 68.95; Urt. v. 7.7.1987, 1 D 104.86; Urt. v. 21.7.1986, 1 D 137/84, alle juris).

    Zugunsten des Beklagten kann der Senat nicht annehmen, dass es sich bei dem Dienstvergehen vom 1. September 2014 um eine Entgleisung während einer (inzwischen überwundenen) Lebensphase mit besonderen seelischen Belastungen handelte (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 22.3.2016, 2 B 43/15 juris Rn. 9 ff.; Urt. v. 27.11.2001, a.a.O., juris Rn. 36).

    Der Senat kann auch nicht mildernd für den Beklagten von einer günstigen Zukunftsprognose ausgehen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 22.3.2016, 2 B 43/15, juris Rn. 7; Urt. v. 27.11.2001, a.a.O., juris Rn. 35).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20

    Entfernung aus dem Dienst

    Demgegenüber können nachträgliche Therapiemaßnahmen bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn eine günstige Zukunftsprognose gestellt werden kann (BVerwG, Urteil vom 27. November 2001 - 1 D 64.00 - Rn. 35, juris zu Alkoholabhängigkeit; Beschluss vom 22. März 2016 - 2 B 43.15 -, Rn. 7 f., juris zu Körperverletzungsdelikten).
  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 16a D 14.2483

    Kürzung der Dienstbezügen wegen Rückfalls in die "nasse Phase" einer

    Disziplinarrechtliche Relevanz erhält der Rückfall in die "nasse Phase" der Alkoholsucht erst, wenn eine Entwöhnungstherapie erfolgreich war, so dass der Beamte im Zeitpunkt des Rückfalls in der Lage war, der Gefahr eines Rückfalls in die Alkoholsucht mit Erfolg zu begegnen, und wenn die erneute Abhängigkeit Folgen im dienstlichen Bereich hat (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 27.11.2001 - 1 D 64.00 - juris Rn. 24).

    Aufgrund der schriftlichen Belehrung am 9. März 2009 war ihm bekannt, dass ein erneuter Alkoholkonsum einen Rückfall in die "nasse Phase" der Alkoholkrankheit zur Folge haben und so seine Dienstfähigkeit zeitweise oder dauerhaft beeinträchtigen bzw. ausschließen kann, was disziplinarrechtlich geahndet werden kann (BVerwG, U.v. 27.11.2001 a.a.O. Rn. 29).

    Das Gewicht eines schuldhaften Rückfalls in die Alkoholsucht wird wesentlich durch die Schuldform und das Ausmaß der dienstlichen Auswirkungen bestimmt (BVerwG, U.v. 27.11.2001 - 1 D 64.00 - juris Rn. 34).

    Obwohl mit der Herbeiführung der Dienstunfähigkeit bei einem schuldhaften Rückfall in die Alkoholsucht das Dienstvergehen vollendet ist, ergibt sich hieraus eine günstige Zukunftsprognose, aus der sich Anhaltspunkte für eine Wiedererlangung der Polizeidienstfähigkeit ergeben (BVerwG, U.v. 27.11.2001 a.a.O. Rn. 35), wie dies auch im Gesundheitszeugnis vom 19. Juni 2012 anklingt.

  • OVG Sachsen, 14.03.2014 - D 6 A 503/11
    Die dienstlichen Auswirkungen der Alkoholkrankheit sind somit nicht nur Folgen, sondern selbst Tatbestandsmerkmal des Dienstvergehens (BVerwG, Urt. v. 27. November 2001 - 1 D 64.00 -, juris Rn. 24 a. E.; BVerwG, Urt. v. 10. Juli 1991 - 1 D 84.90 -, juris Rn. 17; Senatsurt. v. 2. März 2011 - D 6 A 253/10 -, juris Rn. 53).

    Disziplinare Relevanz erhält der Rückfall in die Alkoholsucht erst, wenn eine Entwöhnungstherapie erfolgreich war, d. h. der Beamte im Zeitpunkt des Rückfalls in der Lage war, der Gefahr eines solchen Rückfalls in die Alkoholsucht mit Erfolg zu begegnen, und wenn die erneute Abhängigkeit sodann Folgen im dienstlichen Bereich hat (st. Rspr., BVerwG, Urt. v. 27. November 2001 - 1 D 64.00 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urt. v. 5. Mai 1998 - 1 D 40.96 -, juris Rn. 15 und 18; BVerwG, Urt. v. 15. März 1995 - 1 D 37.93 -, juris Rn. 21; ebenso die st. Rspr. des Senats: Urteile v. 8. September 2004 - D 6 B 385/03 -, v. 17. März 2011 - D 6 A 387/10 - und v. 16. Dezember 2011 - D 6 A 344/10 -, jeweils nicht veröffentlicht).

    Auch bei relativ kurzer Abstinenz von nur drei Monaten kann eine Entwöhnungsbehandlung erfolgreich gewesen sein, wenn sich dies aus dem fundierten Urteil der Klinikärzte ergibt (BVerwG, Urt. v. 27. November 2001 - 1 D 64.00 -, juris Rn. 27; BVerwG, Urt. v. 16. Juni 1992 - 1 D 76.90 -, juris Rn. 33).

    Bei einem vorsätzlich verursachten Rückfall und dadurch bedingter Dienstunfähigkeit ist allerdings regelmäßig die Höchstmaßnahme, d. h. die Entfernung aus dem Dienst bzw. die Aberkennung des Ruhegehalts, angemessen (BVerwG, Urt. v. 27. November 2001 - 1 D 64.00 -, juris Rn. 34, m. w. N.; Senatsurt. v. 2. März 2011 - D 6 A 253/10 -, juris Rn. 53).

    Ohne körperlich und geistig jederzeit einsetzbare Mitarbeiter ist der Dienstherr außerstande, die ihm im Interesse der Allgemeinheit auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. November 2001 - 1 D 64.00 -, juris Rn. 33).

    57 Insbesondere können nachträgliche Therapiemaßnahmen bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn deshalb die Zukunftsprognose günstig ist und sich aus dieser gesicherte Anhaltspunkte für eine (dauerhafte) Wiedererlangung der Dienstfähigkeit ergeben, vor allem wenn auf zuverlässiger Grundlage die Prognose gerechtfertigt ist, dass der Ruhestandsbeamte seine Dienstfähigkeit auf Dauer wiedererlangt hat und reaktivierungswillig ist (BVerwG, Urt. v. 27. November 2001 - 1 D 64.00 -, juris Rn. 35).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 3 A 11721/17

    Polizeibeamter nach Alkoholmissbrauch und Verkehrsstraftaten aus dem Dienst

    Besonderes Gewicht für die Beurteilung des Erfolgs einer Entziehungskur kommt daher immer auch einer ex-post-Betrachtung zu, in deren Rahmen namentlich die Länge der abstinenten Phase nach der Entlassung ein wichtiges Indiz liefern kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 42.93 - ; Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 62.93 - und Urteil vom 27. November 2001 -1 D 64.00 - alle juris; auch Hummel u.a., BDG, 5.Aufl. 2012, B II. 5., Rdn. 16).
  • BVerwG, 08.06.2017 - 2 B 5.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Aussprache der Maßnahme unter

    Bei der Würdigung ist zu berücksichtigen, dass entlastende Umstände nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" schon dann beachtlich sind, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (BVerwG, Urteile vom 27. November 2001 - 1 D 64.00 - juris Rn. 35 und vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 29 f.; Beschluss vom 22. März 2016 - 2 B 43.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 34 Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 28.03.2014 - D 6 A 456/11
    Die dienstlichen Auswirkungen der Alkoholkrankheit sind somit nicht nur Folgen, sondern selbst Tatbestandsmerkmal des Dienstvergehens (BVerwG, Urt. v. 27. November 2001 - 1 D 64.00 -, juris Rn. 24 a. E.; BVerwG, Urt. v. 24. August 1993 - 1 D 37.92 -, juris Rn. 54; BVerwG, Urt. v. 10. Juli 1991 - 1 D 84.90 -, juris Rn. 17; SächsOVG, Urt. v. 2. März 2011 - D 6 A 253/10 -, juris Rn. 53).

    Deshalb ist u. a. ein Rückfall in die nasse Phase einer Alkoholkrankheit nur vorwerfbar, wenn der Beamte zuvor durch eine erfolgreiche Entwöhnungstherapie in die Lage versetzt wurde, der Gefahr eines solchen Rückfalls mit Erfolg zu begegnen (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 27. November 2001 - 1 D 64.00 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urt. v. 5. Mai 1998 - 1 D 40.96 -, juris Rn. 15 und 18; BVerwG, Urt. v. 15. März 1995 - 1 D 37.93 -, juris Rn. 21; sowie die Urteile des Senats v. 8. September 2004 - D 6 B 385/03 -, 17. März 2011 - D 6 A 387/10 - u. 16. Dezember 2011 - D 6 A 344/10 -, jeweils nicht veröffentlicht).

    Bei einem vorsätzlich verursachten Rückfall und dadurch bedingter Dienstunfähigkeit ist danach regelmäßig die Höchstmaßnahme, d. h. die Entfernung aus dem Dienst bzw. die Aberkennung des Ruhegehalts, angemessen (BVerwG, Urt. v. 27. November 2001 - 1 D 64.00 -, juris Rn. 34, m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 2. März 2011 - D 6 A 253/10 -, juris Rn. 53).

  • BVerwG, 29.08.2017 - 2 B 76.16

    Verminderung der Schuldfähigkeit eines Beamten bei der Bewertung der Schwere des

    Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit festzustellen, inwieweit eine vom Beamten im Hinblick auf sein Fehlverhalten begonnene Therapie Erfolg hat (BVerwG, Urteile vom 27. November 2001 - 1 D 64.00 - juris Rn. 35 und vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 29 f.; Beschluss vom 22. März 2016 - 2 B 43.15 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 34 Rn. 7).
  • VG Düsseldorf, 09.12.2004 - 38 K 6/04

    Postbeamter Entfernung Rückfall in die Alkoholsucht; Weigerung zur Durchführung

    BVerwG, Urteile vom 12. Oktober 1999 - 1 D 25.98 - und vom 27. November 2001 - 1 D 64.00 - jeweils bei Juris.

    vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 9. Januar 1980 - 1 D 40.79 , BVerwG 63, 322, vom 15. März 1994 - 1 D 42.93 - Juris, vom 21. September 1994 - 1 D 62.93 -, a.a.O., vom 11. Februar 1998 - 1 D 21.97 - Juris, und vom 27. November 2001 - 1 D 64.00 , a. a.O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2001 - 1 D 64.00 - , a.a.O. mit weiteren Nachweisen.

  • BVerwG, 22.03.2016 - 2 B 43.15

    Berücksichtigung von Therapiemaßnahmen bei Disziplinarmaßnahmenbemessung;

  • VG Berlin, 29.11.2011 - 85 K 12.10

    Auflösung des Beamtenverhältnisses bei Vorliegen einer Alkoholerkrankung

  • BVerwG, 08.04.2021 - 2 B 2.21

    Verwertung einzelner negative Vorfälle bei der Festlegung einer

  • VG Lüneburg, 12.11.2003 - 1 A 15/00

    Dienstvergehen; Entlassung; laufbahnrechtliche Probezeit; Lösungsbeschluss;

  • VG Münster, 22.01.2013 - 13 K 2176/12

    Rechtmäßigkeit der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen schuldhaften

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2016 - 14 LB 4/15

    Disziplinarmaß für ein innerdienstliches Dienstvergehen des Diebstahls in 42

  • VG Münster, 19.08.2014 - 13 K 749/14

    Absehen von einer Disziplanverfügung bei einem nicht mehr relevanten

  • VG Sigmaringen, 07.04.2010 - DB 10 K 2765/09

    Disziplinarklage; Anregung; Klageantrag; ne-ultra-petita-Grundsatz; Entfernung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - 3d A 147/10

    Grundsätze zur Entfernung eines Beamten aus dem Dienst bei Einstellung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - 3d A 1164/10

    Zurückstufung eines Beamten (hier: Hauptwerkmeister) wegen Begehung eines

  • VG Trier, 29.08.2017 - 3 K 3674/17

    Disziplinarische Ahndung eines alkoholkranken Polizisten; Entfernung aus dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - 3d A 467/13

    Dienstenthebung eines Studienrats wegen Rückfalls in die Alkoholsucht

  • VG Berlin, 06.02.2012 - 85 K 12.11

    Rückfälligkeit eines alkoholkranken Beamten; mangelnde Vorwerfbarkeit

  • BVerwG, 16.02.2012 - 1 D 2.11
  • VGH Bayern, 07.08.2012 - 16a DZ 10.1377

    Polizeibeamter; Alkoholabhängigkeit, Rückfall in die nasse Phase;

  • BVerwG, 12.11.2003 - 1 D 6.03
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht