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BVerwG, 08.11.1994 - 1 D 66.87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten auf Grund seiner Verhandlungsunfähigkeit - Unwirksamkeit der Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens ohne Bestellung eines Betreuers - Freibeweisverfahren hinsichtlich der Feststellung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 28.04.1987 - IX VL 29/86
- BVerwG, 08.11.1994 - 1 D 66.87
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54
Prozeßfähigkeit
Auszug aus BVerwG, 08.11.1994 - 1 D 66.87
In derartigen Fällen kann auch ein verhandlungsunfähiger wirksam Rechtsmittel einlegen (vgl. BGHZ 86, 184 ; HessVGH NJW 1990, 403) oder dazu Prozeßvollmacht erteilen (BGHZ 18, 184 ). - BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80
Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit
Auszug aus BVerwG, 08.11.1994 - 1 D 66.87
In derartigen Fällen kann auch ein verhandlungsunfähiger wirksam Rechtsmittel einlegen (vgl. BGHZ 86, 184 ; HessVGH NJW 1990, 403) oder dazu Prozeßvollmacht erteilen (BGHZ 18, 184 ). - BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61
Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1994 - 1 D 66.87
Wird über Prozeßvoraussetzungen, wie hier über die Verhandlungsfähigkeit des Beamten, außerhalb der Hauptverhandlung Beweis erhoben, gilt grundsätzlich das Freibeweisverfahren (vgl. BGHSt 16, 164 ); § 75 Abs. 2 Satz 1 BDO findet keine Anwendung. - VGH Hessen, 21.02.1989 - 11 UE 2883/88
Prozeßfähigkeit eines Beteiligten; Prozeßunfähigkeit; Rechtsbehelfsbefugnis
Auszug aus BVerwG, 08.11.1994 - 1 D 66.87
In derartigen Fällen kann auch ein verhandlungsunfähiger wirksam Rechtsmittel einlegen (vgl. BGHZ 86, 184 ; HessVGH NJW 1990, 403) oder dazu Prozeßvollmacht erteilen (BGHZ 18, 184 ).
- BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 216/02 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde - …
Denn das Rechtsmittel eines Beteiligten, der sich dagegen wendet, dass er in der Vorinstanz zu Unrecht als prozessunfähig (bzw prozessfähig) behandelt worden sei, ist ohne Rücksicht darauf zulässig, ob die für die Prozessfähigkeit erforderlichen Voraussetzungen festgestellt werden können (vgl BGH vom 4. November 1999, BGHZ 143, 122, 123; BGH vom 9. Januar 1996 - VI ZR 94/95, NJW 1996, 1059 f; ebenso bereits BSG vom 27. Mai 1957, BSGE 5, 176, 177); entsprechend ist auch die zur Einlegung des Rechtsmittels erteilte Prozessvollmacht wirksam (BVerwG vom 8. November 1994 - 1 D 66/87, in JURIS). - BSG, 24.10.2017 - B 4 AS 196/17 B
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Denn das Rechtsmittel eines Beteiligten, der sich - wie hier der Kläger - in der Sache auch dagegen wendet, dass er in der Vorinstanz zu Unrecht als prozessunfähig (bzw prozessfähig) behandelt worden sei, ist ohne Rücksicht darauf zulässig, ob die für die Prozessfähigkeit erforderlichen Voraussetzungen festgestellt werden können (… BSG vom 3.7.2003 - B 7 AL 216/02 B - BSGE 91, 146 ff = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1, RdNr 8 auch zur wirksam erteilten Prozessvollmacht; BSG vom 29.7.2005 - B 7a AL 162/05 B - RdNr 5; BVerwG vom 8.11.1994 - 1 D 66/87 - RdNr 8). - BVerwG, 24.10.2000 - 1 D 78.97
Formelles Beamtendisziplinarrecht; Zollhauptsekretär a.D.; fehlerhafte Zustellung …
Eine neurotische Depression in Verbindung mit Alkoholmissbrauch vermag grundsätzlich die Verhandlungsunfähigkeit zu begründen (vgl. Beschluss vom 8. November 1994 - BVerwG 1 D 66.87 - ).