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   BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91   

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https://dejure.org/1992,375
BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91 (https://dejure.org/1992,375)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1992 - 1 D 66.91 (https://dejure.org/1992,375)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1992 - 1 D 66.91 (https://dejure.org/1992,375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Veruntreuung anvertrauten Geldes - Dienstvergehen - Geringwertigkeitsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 54 S. 2, S. 3 § 55 S. 2 § 77 Abs. 1 S. 1
    Paketzusteller der Deutschen Bundespost; Unterschlagung von Nach- und Zustellgebühren; Beseitigung der Paketkarten; Disziplinarmaß: Degradierung bei insgesamt geringfügigem unterschlagenen Betrag und weiteren Voraussetzungen für das Absehen von der Entfernung aus dem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 314
  • NJW 1994, 210
  • NVwZ 1994, 296 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.11.1975 - 1 D 21.75
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91
    Insoweit hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 13. November 1975 - BVerwG 1 D 21.75 - (BVerwGE 53, 100) darauf hingewiesen, daß bei einem relativ geringen Wert des Zugriffsobjekts das Unrechtsbewußtsein - das Gefühl für die Schwere der Tat - in der Bevölkerung und damit auch bei Beamten herabgesetzt ist.
  • BVerwG, 29.06.1982 - 1 D 41.81

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst und Zubilligung eines befristeten

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91
    Der Senat sieht darin unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 29. Juni 1982 - BVerwG 1 D 41.81 - Urteil vom 31. Oktober 1984 - BVerwG 1 D 58.84 -) einen zusätzlichen Milderungsgrund bei der Bewertung disziplinarer Zugriffsdelikte.
  • BVerwG, 31.10.1984 - 1 D 58.84
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91
    Der Senat sieht darin unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 29. Juni 1982 - BVerwG 1 D 41.81 - Urteil vom 31. Oktober 1984 - BVerwG 1 D 58.84 -) einen zusätzlichen Milderungsgrund bei der Bewertung disziplinarer Zugriffsdelikte.
  • BVerwG, 08.10.1991 - 1 D 13.91

    Veruntreuung von Nachnahmebeträgen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91
    Hier folgt der Senat seiner Rechtsprechung zu den Grenzen für die Annahme des Milderungsgrundes der Wiedergutmachung und der Offenbarung der Tat (vgl. insbesondere Urteil vom 8. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 13.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 22.91

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst nach einer Verurteilung wegen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91
    Wer dieses für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung unabdingbare Vertrauen zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung; zuletzt Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 22.91 -).
  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 69.87

    Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Amtlich anvertrautes Geld - Unterschlagung

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91
    Die Entscheidung über die Fortsetzung eines Beamtenverhältnisses darf nicht von einer die Wertung der Gesamtpersönlichkeit eventuell außer Betracht lassenden rein objektiven Zufälligkeit abhängig gemacht werden (BVerwGE 86, 1 ).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Dieses erkennt zwar bei der disziplinarrechtlichen Beurteilung vergleichbarer Dienstvergehen eines Beamten die Geringwertigkeit der betroffenen Vermögensobjekte als Milderungsgrund an (BVerwG 13. Februar 2008 - 2 WD 9/07 - DÖV 2008, 1056; 24. November 1992 - 1 D 66/91 - zu 3 der Gründe, BVerwGE 93, 314; bei kassenverwaltender Tätigkeit: BVerwG 11. November 2003 - 1 D 5/03 - zu 4 b der Gründe).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Der "anerkannte" Milderungsgrund der Geringwertigkeit der Sache ist hier aber ausgeschlossen, weil der Beklagte durch die konkrete Tatausführung und sein sonstiges Verhalten zusätzlich belastet wird (BVerwG, Urteile vom 24. November 1992 - 1 D 66.91 - BVerwGE 93, 314 und vom 11. Juni 2002 - 1 D 31.01 - BVerwGE 116, 308 ).

    Dies ist insbesondere die Annahme, beim Beamten bestehe beim Zugriff auf höhere Werte noch eine Hemmschwelle und beim Zugriff auf lediglich geringwertige Sachen sei sein Unrechtsbewusstsein vermindert (BVerwG, Urteil vom 24. November 1992 - 1 D 66.91 - BVerwGE 93, 314 ).

    Zudem liegt hier ein erschwerender Umstand vor, der die weitere Vertrauenswürdigkeit des Beklagten trotz der objektiven Geringwertigkeit der entwendeten Sache ausschließt (BVerwG, Urteile vom 24. November 1992 - 1 D 66.91 - BVerwGE 93, 314 und vom 11. Juni 2002 - 1 D 31.01 - BVerwGE 116, 308 ).

    Zudem ist der Beklagte mehrfach wegen Eigentums- und Vermögensdelikten verurteilt worden und hat sich diese nicht zur Warnung gereichen lassen (BVerwG, Urteile vom 24. November 1992 - 1 D 66.91 - BVerwGE 93, 314 und vom 11. Juni 2002 - 1 D 31.01 - BVerwGE 116, 308 ).

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auch der Milderungsgrund der Geringwertigkeit kann dazu führen, dass im Hinblick darauf, dass durch das Dienstvergehen nur ein geringer Schaden entstanden ist, von der Höchstmaßnahme abgesehen werden muss (Urteile vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 66.91 - BVerwGE 93, 314 und vom 11. November 2003 - BVerwG 1 D 5.03 - juris; stRspr).
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