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   BVerwG, 01.09.1998 - 1 D 71.97   

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https://dejure.org/1998,12953
BVerwG, 01.09.1998 - 1 D 71.97 (https://dejure.org/1998,12953)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1998 - 1 D 71.97 (https://dejure.org/1998,12953)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1998 - 1 D 71.97 (https://dejure.org/1998,12953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betrug zum Nachteil eines Dienstherrn - Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde - Kürzung der Dienstbezüge eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.03.1998 - 1 D 14.97

    Verstoß gegen das Übermaßverbot in einem Disziplinarverfahren - Angewiesenheit

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 1 D 71.97
    Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, mißbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinaren Eigengewicht einhergeht (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (stRspr, z.B. Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 -, Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - ; Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 1 D 79.96 -).

    In dem dem Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 - zugrundeliegenden Verfahren hat der Senat dem Beamten als besonders erschwerend angelastet, daß er nicht nur die angebliche Richtigkeit seiner Angaben durch die Vorlage einer inhaltlich unrichtigen Quittung belegt hat, sondern daß er nach dem begangenen Betrug die Abrechnungsunterlagen an sich genommen und vernichtet hat.

  • BVerwG, 06.08.1996 - 1 D 81.95

    Geltendmachung von Übernachtungsgeld und Trennungsreisegeld trotz täglicher

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 1 D 71.97
    Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, mißbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinaren Eigengewicht einhergeht (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (stRspr, z.B. Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 -, Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - ; Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 1 D 79.96 -).

    Im Urteil des Senats vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - hatte der Beamte aufgrund wahrheitswidriger Angaben bezüglich eines Zeitraumes von acht Monaten zu Unrecht Übernachtungs- und Trennungsreisegeld in Höhe von 10.488 DM erhalten.

  • BVerwG, 15.10.1997 - 1 D 3.97

    Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme - Dienstvergehen eines Beamten - Wegwerfen

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 1 D 71.97
    Ein Beamter, der sich hierüber hinwegsetzt und den Rechtsverkehr durch eine Urkundenfälschung - hier in der Form des Gebrauchmachens von einer unechten Urkunde - begeht, beeinträchtigt die Grundlage des Beamtenverhältnisses (vgl. Urteil vom 15. Oktober 1997 - BVerwG 1 D 3.97 -).
  • BVerwG, 11.11.1997 - 1 D 79.96

    Disziplinarverfahren gegen einen Fernmeldeamtmann wegen falscher Abrechnung von

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 1 D 71.97
    Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, mißbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinaren Eigengewicht einhergeht (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (stRspr, z.B. Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 -, Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - ; Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 1 D 79.96 -).
  • VG Meiningen, 21.11.2011 - 1 E 565/10

    Entlassung eines Beamten auf Probe, mehrere Jahre nach Ablauf der

    chem disziplinaren Eigengewicht einhergehe (z. B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder wenn es sich um einen Wiederholungsfall handele und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlten (BVerwG, U. v. 17.03.1998 - 1 D 14.97 -, Juris; U. v. 06.08.1996 - 1 D 81.95 -, Juris; U. v. 11.11.1997 - 1 D 79.96 -, Juris; U. v. 01.09.1998 - 1 D 71/97 -, Juris; zur Entfernung aus dem Dienst ohne Hinzutreten weiterer Erschwerungsgründe bei erheblichem Schaden vgl. BVerwG, U. v. 30.11.2006 - 1 D 6.05 -, Juris sowie B. v. 10.09.2010 - 2 B 97.09 -, Juris).
  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Dies ist bei allen Disziplinarmaßnahmen unterhalb der Höchstmaßnahme wegen ihres Zweckes der Pflichtenmahnung nach der Senatsrechtsprechung möglich (vgl. z.B. BVerwGE 113, 229 unter Aufgaben der früheren strengeren Rspr. und Urteil vom 1. September 1998 BVerwG 1 D 71.97: fünf Jahre zurückliegende Verfehlung und weitere Milderungsgründe, Ausspruch einer Gehaltskürzung anstelle einer Degradierung).
  • OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14

    Lösung von rechtskräftigen Strafurteilen; Urteilsabsprache; Eingehungsbetrug;

    Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die Belastung durch die Dauer des Disziplinarverfahrens dem Beklagten die Pflichtwidrigkeit seines Handelns zusätzlich verdeutlicht und bereits dadurch eine nicht unerhebliche Pflichtenmahnung bewirkt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. September 1998 - 1 D 71.97 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urt. v. 8. September 2004 - 1 D 18.03 -, juris Rn. 50; EGMR, Urt. v. 16. Juli 2009 - 8453/04 -, Rn. 42 ff.).
  • OVG Sachsen, 11.12.2015 - 6 A 503/14

    Professor, Dienstentfernung, Betrug, besonders schwerer Fall, Missbrauch der

    Wegen der mit einem laufenden Disziplinarverfahren verbundenen Belastungen ist es dementsprechend auch geboten, eine lange Verfahrensdauer beim Disziplinarmaß zugunsten des Beamten zu berücksichtigen, solange kein endgültiger Vertrauensverlust i. S. v. § 13 Abs. 2 SächsDG vorliegt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 1. September 1998 - 1 D 71.97 -, juris Rn. 24, und v. 8. September 2004 - 1 D 18.03 -, juris Rn. 50; EGMR, Urt. v. 16. Juli 2009 - 8453/04 -, juris Nr. 42 ff.).
  • OVG Sachsen, 28.03.2014 - D 6 A 456/11
    Ungeachtet dessen, dass der vorgeworfene Pflichtverstoß bis heute andauert, kann deshalb hier davon ausgegangen werden, dass die Belastung durch die erhebliche Dauer des Disziplinarverfahrens dem Kläger die Pflichtwidrigkeit seines Handelns verdeutlicht und bereits dadurch eine nicht unerhebliche Pflichtenmahnung vor allem im Hinblick darauf bewirkt hat, nunmehr künftig in der gebotenen Weise bei der Wiederherstellung seiner vollen Dienstfähigkeit mitzuwirken (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. September 1998 - 1 D 71.97 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urt. v. 8. September 2004 - 1 D 18.03 -, juris Rn. 50; EGMR, Urt. v. 16. Juli 2009 - 8453/04 -, Rn. 42 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 21d A 2894/04

    Disziplinarrechtliche Würdigung der Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten des

    vgl. BVerwG, Urteile vom 8. September 2004 - 1 D 18.03 -, a.a.O., vom 24. Juni 1998 - 1 D 23.97 -, BVerwGE 113, 229 = NVwZ 1999, 658, und vom 1. September 1998 - 1 D 71.97 - juris.
  • OVG Sachsen, 14.03.2014 - D 6 A 503/11
    Es kann hier davon ausgegangen werden, dass die Belastung durch die erhebliche Dauer des Disziplinarverfahrens der Beklagten die Pflichtwidrigkeit ihres Handelns verdeutlicht und bereits dadurch eine nicht unerhebliche Pflichtenmahnung bewirkt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. September 1998 - 1 D 71.97 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urt. v. 8. September 2004 - 1 D 18.03 -, juris Rn. 50; EGMR, Urt. v. 16. Juli 2009 - 8453/04 - , Rn. 42 ff.).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 57.99

    Vorliegen eines Dienstvergehens - Erneute Vorlage nicht entwerteter

    Eine völlige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme unausweichlich macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, missbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn neben der Untreue- oder Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarem Eigengewicht einher geht (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (stRspr, z.B. Urteil vom 1. September 1998 - BVerwG 1 D 71.97 - m.w.N., Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - BVerwG DokBer B 1996, 317).
  • BVerwG, 24.02.2005 - 1 D 1.05
    Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - (Schaden 10 488 DM, Degradierung); Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 - (Schaden 2 095 DM, Degradierung); Urteil vom 1. September 1998 - BVerwG 1 D 71.97 - (Schaden 3 259 DM, Milderungsgründe, Gehaltskürzung auf fünf Jahre); Urteil vom 3. April 2001 - BVerwG 1 D 59.00 - (Schaden 19 300 DM, Entfernung aus dem Dienst); Urteil vom 27. Juni 2001 - BVerwG 1 D 36.00 - (Schaden 44 500 DM, Entfernung aus dem Dienst); insbesondere Urteil vom 22. Februar 2005 - BVerwG 1 D 30.03 - (Schaden mindestens 12 167 DM, Entfernung aus dem Dienst).
  • VG Trier, 15.03.2016 - 3 K 2176/15

    Lehrer; Disziplinarverfahren nach sexuellen Handlungen gegenüber Schülerinnen

    Allenfalls kann eine lange Verfahrensdauer beim Disziplinarmaß zu Gunsten des Beamten berücksichtigt werden, solange kein endgültiger Vertrauensverlust im Sinne des § 11 Abs. 2 LDG vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1998 - 1 D 71.97 - und vom 8. September 2004 - 1 D 18.03 -, juris), wie noch auszuführen sein wird.
  • VG Meiningen, 16.08.2007 - 6 D 60012/06

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Manipulationen eines Beamten in einem

  • BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 36.00

    Dienstvergehen eines BGS-Beamten wegen falscher Angaben in Anträgen auf Gewährung

  • BVerwG, 03.04.2001 - 1 D 59.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Aberkennung des Ruhegehaltes wegen

  • BVerwG, 11.10.2000 - 1 D 50.99

    Nach Antrag und Begründung auf die Disziplinarmaßnahme beschränkte Berufung -

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2000 - 10 L 125/99

    Berufungsbegründung, Bestimmtheit des Berufungsantrags

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