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BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Außerdienstliches Dienstvergehen eines Beamten - Ansehensverlust eines Beamten durch begangene Straftat - Beamtenrechtliches Vertrauensverhältnis - Zweck des Disziplinarrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerdienstliches Dienstvergehen eines Beamten; Ansehensverlust eines Beamten durch begangene Straftat; Beamtenrechtliches Vertrauensverhältnis; Zweck des Disziplinarrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 29.05.1997 - VII VL 46/96
- BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.08.1993 - 1 D 40.92
Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern - …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97
Zur Begründung macht er im wesentlichen geltend, die Vorinstanz habe die Umstände des Einzelfalls und auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (insbesondere das Urteil vom 24. August 1993 - BVerwG 1 D 40.92 -)nicht ausreichend berücksichtigt.Der Senat hat vielmehr in ständiger Rechtsprechung, unabhängig von der generellen Eignung dieser Delikte, Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Täters zu beeinträchtigen, auf die konkreten Merkmale des Einzelfalls als diejenigen Umstände abgestellt, die für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme allein entscheidend sind (vgl. zuletzt Urteil vom 9. November 1994 - BVerwG 1 D 36.93 - und Urteil vom 24. August 1993 - BVerwG 1 D 40.92 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
Das vorliegende außerdienstliche Dienstvergehen ist von erheblich erschwerenden Umständen geprägt, die über die belastenden Gesichtspunkte in der Sache BVerwG 1 D 40.92 (Degradierung eines Beamten wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in zwei Fällen) hinausgehen und - auch unter Berücksichtigung möglicher Milderungsgründe - die Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme rechtfertigen.
Anders als in der Sache BVerwG 1 D 40.92, in der es in zwei Fällen zu "lediglich" flüchtigen Berührungen im Genitalbereich eines 7- und eines 10-jährigen Mädchens - in einem Fall über der Hose - kam, fand hier - neben anderen körperlichen Kontakten insbesondere an der Scheide von Sandra und am Penis von Pasqual - mit dem Mädchen Oralverkehr bis zum Samenerguß statt.
Auch wenn der Beamte dabei - anders als in der Sache BVerwG 1 D 40.92 - keine intensive körperliche Gewalt angewendet hat, so hat er die Verfehlungen doch selbst initiiert, indem er die Kinder "an die Hand nahm und beide in seinen Keller brachte".
Die Verfehlung ist - auch im Vergleich zu der Disziplinarsache 1 D 40.92 - so schwerwiegend, daß die Durchführung einer Sexualtherapie und die weiteren vom Beamten angeführten Umstände es nicht rechtfertigen können, von der disziplinarischen Höchstmaßnahme abzusehen.
- BVerwG, 09.11.1994 - 1 D 36.93
Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97
Der Senat hat vielmehr in ständiger Rechtsprechung, unabhängig von der generellen Eignung dieser Delikte, Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Täters zu beeinträchtigen, auf die konkreten Merkmale des Einzelfalls als diejenigen Umstände abgestellt, die für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme allein entscheidend sind (vgl. zuletzt Urteil vom 9. November 1994 - BVerwG 1 D 36.93 - und Urteil vom 24. August 1993 - BVerwG 1 D 40.92 - jeweils mit weiteren Nachweisen).Hier aber schlägt die strafrechtliche Bedeutung auf die disziplinare Wertung durch, weil Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat und ihren einzelnen Umständen abhängen, so daß die Einstufung des Falles und das Strafmaß auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme haben (vgl. Urteil vom 9. November 1994, a.a.O.).
- BVerwG, 22.04.1997 - 1 D 9.96
Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97
Die Entfernung aus dem Dienst ist in diesem Fall die einzig mögliche Entscheidung, die dem Zweck des Disziplinarrechts gerecht wird, die Integrität des Berufsbeamtentums zu wahren und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu sichern (vgl. z.B. Urteil vom 22. April 1997 - BVerwG 1 D 9.96 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 10.03.1992 - 1 D 50.91
Entfernung aus dem Dienst bei einer Beteiligung eines Beamten außerhalb seines …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97
Strafrecht und Disziplinarrecht unterscheiden sich in ihren Zielen grundsätzlich, wie der Senat immer wieder hervorgehoben hat (vgl. z.B. Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - DokBer B 1992, 249-252). - BVerfG, 21.12.1988 - 2 BvR 1522/88
Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97
Eine für den Betroffenen dadurch entstehende Härte ist schon deshalb nicht unverhältnismäßig oder unvereinbar mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise, weil sie im Risikobereich des für sein Handeln verantwortlichen Beamten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem bestimmten Verhalten seine berufliche Existenz aufs Spiel setzt (BVerfG , Beschluß vom 21. Dezember 1988 - 2 BvR 1522/88 -).
- DGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - DGH 2/19
Beamtenentlassung wegen migrantenfeindlicher Äußerungen
Im Unterschied zum Strafrecht ist ausschließlicher Zweck des Disziplinarrechts, das Vertrauen in die Redlichkeit und Zuverlässigkeit des Beamten und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu sichern (BVerwG, Urteil vom 24.02.1999 - 1 D 72.97 -, juris). - VG München, 14.07.2014 - M 19 DK 14.1201
Polizeivollzugsbeamter; Körperverletzung im Amt; Körperverletzung …
Die harten wirtschaftlichen Einbußen, die mit einer Entfernung aus dem Dienst als der angemessenen und erforderlichen disziplinaren Ahndung des Fehlverhaltens eines Beamten verbunden sind, fallen in dessen Risikobereich (vgl. BVerwG vom 24.2.1999, Az.: 1 D 72.97 ). - BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …
Dieses Vertrauen wird auch durch das persönliche Ansehen eines jeden Beamten bestimmt (vgl. zuletzt Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 1 D 72.97 - juris, m.w.N.).
- OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16
Anforderungen an eine Anschuldigungsschrift; Entfernung eines Beamten der …
Dieses Vertrauen wird gerade auch durch das persönliche Ansehen eines jeden Beamten bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - 1 D 72/97 -, juris Rn. 14). - VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10
Aberkennung des Ruhegehalts - Tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts - …
Anknüpfungspunkt für die zu verhängende Disziplinarmaßnahme sind das Gewicht und die Schwere des Dienstvergehens (VGH, Baden-Württemberg…, Urteil vom 04.11.2008, a.a.O., m.w.N.); die wirtschaftlichen Einbußen, die mit einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als der angemessenen und erforderlichen disziplinaren Ahndung des Fehlverhaltens eines Beamten verbunden sind, fallen in dessen Risikobereich (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.1999 - 1 D 72.97 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 04.11.2008 - DL 16 S 616/08
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Körperverletzung im Amt
Im Unterschied zum Strafrecht ist ausschließlicher Zweck des Disziplinarrechts, das Vertrauen in die Redlichkeit und Zuverlässigkeit des Beamten und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu sichern (BVerwG, Urteil vom 24.02.1999 - 1 D 72.97 -, juris).Anknüpfungspunkt für die zu verhängende Disziplinarmaßnahme sind das Gewicht und die Schwere des Dienstvergehens (vgl. Urteil des Senats vom 16.10.2000 - D 17 S 13/00 -, juris, bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00 - NVwZ 2002, 467); die wirtschaftlichen Einbußen, die mit einer Entfernung aus dem Dienst als der angemessenen und erforderlichen disziplinaren Ahndung des Fehlverhaltens eines Beamten verbunden sind, fallen in dessen Risikobereich (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.1999 - 1 D 72.97 -, juris).
- BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
Disziplinarverfahren - Verfassungsbeschwerde - Lehrer - Sexueller Mißbrauch - …
Dies begründet zugleich die dienstliche Relevanz eines solchen Fehlverhaltens, die auch bei Nichtpädagogen die Verhängung der Höchstmaßnahme gebieten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - 1 D 72/97 -, nur in JURIS). - VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - DB 13 S 1634/15
Aberkennung des Ruhegehalts eines wegen Kindesmissbrauchs im Ausland verurteilten …
- VG Trier, 06.02.2014 - 3 K 1129/13
Gerichtsvollzieher aus dem Dienst entfernt
Im Unterschied zum Strafrecht ist ausschließlicher Zweck des Disziplinarrechts, das Vertrauen in die Redlichkeit und Zuverlässigkeit der Beamten und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu sichern, sodass die Maßnahmen grundsätzlich unabhängig voneinander zu sehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999, 1 D 72/97 - Juris -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - 3d A 2670/10
Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen sexuellen Missbrauchs seiner …
vgl. BVerwG, Urteile vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 -, a.a.O. und vom 24. Februar 1999 - 1 D 72.97 -, juris, m.w.N. - BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 44.09
Bemessung der Disziplinarmaßnahme; außerdienstlicher sexueller Missbrauch eines …
- VG Wiesbaden, 23.01.2014 - 25 K 283/12
Entfernung eines Postbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen besonders schwerer …
- OVG Thüringen, 29.09.2005 - 8 DO 330/02
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Entfernung eines Polizeibeamten aus dem …
- VG Meiningen, 19.03.2002 - 6 D 60008/00
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Beamter; …
- VGH Bayern, 20.08.2008 - 16a D 07.933
Disziplinarrecht; Justizvollzugsbeamter (Amtsinspektor)
- OVG Niedersachsen, 22.03.2023 - 3 LD 10/22
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Justizvollzugsdienst; Psychologische …
- VG Berlin, 28.06.2012 - 80 K 18.12
Bindung strafgerichtlicher Feststellungen für das Disziplinargericht; sexueller …
- VG Trier, 25.10.2011 - 3 K 844/11
Entfernung aus dem Dienst
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2001 - 15d A 429/01
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen sexuellen Mißbrauchs …
- VG Berlin, 17.09.2012 - 80 K 10.12
Angemessene Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten wegen sexuellen Missbrauchs …
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - DL 16 S 10/06
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.2006 - DL 16 S 4/06
Disziplinarmaß bei sexuellem Missbrauch von Kindern durch einen Polizeibeamten …
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.2008 - DL 16 S 5/07
Disziplinarrechtliche Würdigung der Verletzung der Pflicht zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 3d A 2381/13
- OVG Niedersachsen, 18.11.2004 - 3 LD 1/03
Entlassung aus dem Dienst wegen des Besitzes kinderpornografischer Darstellungen
- VG Düsseldorf, 29.01.2020 - 31 K 8408/18
- VG Trier, 15.05.2012 - 3 K 1568/11
Disziplinarmaßnahme wegen sexuellem Missbrauch von Kindern und dem Konsum von …
- OVG Niedersachsen, 01.12.2005 - 1 NDH L 6/04
Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten auf Grund Dienstvergehen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 3d A 1662/12
Begehung eines Dienstvergehens eines Beamten durch die außerhalb des Dienstes …
- VG Aachen, 10.11.2008 - 6 L 448/08
Rechtmäßigkeit der Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung von …
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 3 A 11064/02
Dienstentfernung eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs
- VG Trier, 24.06.2010 - 3 K 101/10
Dienstentfernung wegen gefälschter Gebührenquittungen
- VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 07.1652
Disziplinarsachen nach Landesrecht
- VGH Bayern, 25.03.2009 - 16a D 08.1845
Disziplinarrecht; Lehrer; Exhibitionismus; Entfernung aus dem Dienst; keine …
- VG Magdeburg, 23.06.2009 - 8 A 6/09
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ; Rechtmäßigkeit einer …
- VG Halle, 02.10.2001 - 5 A 2/01