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   BVerwG, 10.12.1985 - 1 D 76.85   

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BVerwG, 10.12.1985 - 1 D 76.85 (https://dejure.org/1985,1603)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1985 - 1 D 76.85 (https://dejure.org/1985,1603)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1985 - 1 D 76.85 (https://dejure.org/1985,1603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamtenpflicht - Erhaltung der Dienstfähigkeit - Fahrlässige Gesundheitsgefährdung - Erkennbare dienstliche Außenwirkung - Gelegentlicher Haschisch-Konsum

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 82
  • DVBl 1986, 473
  • DÖV 1986, 658
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • VGH Bayern, 06.03.2024 - 16a D 22.1589

    Polizeibeamter, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Unerlaubte Einfuhr von

    Dies zumal in Fällen, in denen das Betäubungsmittelvergehen nicht in Ausübung oder bei Gelegenheit des Dienstes geschah; die Vielfalt der in Betracht kommenden Möglichkeiten lässt es ebenso wenig wie das Gebot der Einzelfallgerechtigkeit zu, in einem solchen Versagensbereich vom konkreten Fall weitgehend losgelöste Regeln für das Disziplinarmaß aufzustellen (BVerwG, U.v. 10.12.1985 - 1 D 76.85 - juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2008 - DB 16 S 4/07

    Disziplinarrechtliche Würdigung des Besitzes von Betäubungsmitteln, hier:

    Anders als in dem dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.12.1985 (DVBl 1986, 473) zugrundeliegenden Verfahren greift die Klägerin die rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts nicht an, dem Beklagten falle - entgegen dem Vorbringen in der Klagschrift - über die Verletzung seiner Dienstpflicht aus § 54 Satz 3 BBG (Pflicht zu achtungswürdigem Verhalten auch außerhalb des Diensts) hinaus nicht auch noch der (zusätzliche) Verstoß gegen die in § 54 Satz 1 BBG normierte Pflicht zur Last, sich mit voller Hingabe dem Beruf zu widmen und insbesondere auch die Dienstfähigkeit als solche nicht zu gefährden.

    24 Nach den getroffenen Feststellungen liegen keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beklagte durch den ihm zur Last gelegten Besitz von Betäubungsmitteln - dessen Konsum ist bewusst (vgl. Schriftsatz der Klägerin vom 17.04.2007) nicht Gegenstand des Vorwurfs - gegen seine aus § 54 Satz 1 BBG erwachsende Pflicht verstoßen habe, nicht durch seine Lebensführung seine Dienstfähigkeit einzuschränken (vgl. hierzu BVerwG. Urteil vom 10.12.1985 a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10.12.1985, DVBl. 1986, 473) ist davon auszugehen, dass, selbst wenn der Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum - anders als der von Alkohol - unter Strafe gestellt ist, die bloße Gefahr, drogenabhängig zu werden und damit die Gesundheit zu gefährden, der Eigenkonsum von Betäubungsmitteln - ebenso wie der von Alkohol - so lange ohne disziplinare Relevanz ist, wie dieser nicht in irgendeiner Weise negativ auf die Erfüllung dienstlicher Pflichten durchschlägt.

    Im Falle eines Beamten hat das Bundesverwaltungsgericht im vorerwähnten Urteil vom 10.12.1985 (- 1 D 76.85 -, DVBl. 1986, 473) bei fünffachem Erwerb von Haschisch zum Eigenkonsum die vom Bundesdisziplinargericht verhängte Gehaltskürzung in Höhe von einem 20tel auf die Dauer von drei Jahren bestätigt und im Urteil vom 10.12.1987 - 1 DB 29/87 - festgestellt, dass zwar der gelegentliche Eigenverbrauch von Haschisch nicht ohne weiteres ein Dienstvergehen darstelle, er aber bei größerem Umfang Dienstvergehensqualität habe und dann mindestens eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, bei erschwerenden Umständen auch die Entfernung aus dem Dienst geboten sei; insbesondere sei das Beamtenverhältnis regelmäßig dann zu beenden, wenn es um die Veräußerung von Betäubungsmitteln an Dritte in größerem Umfang gehe.

  • BVerwG, 04.07.1990 - 1 D 23.89

    Volle Hingabepflicht des Beamten und einmaliger Alkoholgenuß nach Entziehungskur

    Ein Beamter ist dienstrechtlich nicht allgemein verpflichtet, frei von Alkohol- oder sonstiger Abhängigkeit zu sein; Alkoholsucht als solche ist vielmehr disziplinar grundsätzlich nicht relevant (BVerwGE 83, 82 und 202; Urteil vom 10. März 1987 - BVerwG 1 D 71.86 - Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 1 D 5.88 -).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 58.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen wegen Herbeiführung einer Heroinabhängigkeit

    Gleiches hat der Senat für den gelegentlichen Konsum von Haschisch außerhalb des Dienstes angenommen (Urteil vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 1 D 76.85 -, BVerwGE 83, 82 = BVerwG DokBer B 1986, 51 = DVBl 1986, 473 = DÖV 1986, 658 ).

    Dabei ist unerheblich, daß bei der disziplinarrechtlichen Bewertung des Konsums von Haschisch graduelle Unterschiede zwischen der zeitlich und örtlich umfassenden soldatenrechtlichen Pflicht zur ständigen Einsatzbereitschaft und der beamtenrechtlichen Pflicht zur Gesunderhaltung bestehen, die mehr an den dienstlichen Auswirkungen von Verstößen orientiert ist (siehe dazu BVerwGE 83, 82, 83, 84).

  • VG Schleswig, 04.06.2020 - 17 B 2/20

    Disziplinarrecht - Antrag auf Durchsuchung nach § 27 LDG

    Jedenfalls kann auch der gelegentliche Konsum von Cannabis einen disziplinarwürdigen Verstoß gegen die besonderen Pflichten eines Polizeibeamten darstellen, nämlich gegen die ihm gemäß § 34 Satz 3 BeamtStG obliegende Pflicht, sich innerhalb und außerhalb des Dienstes achtungs- und vertrauensgerecht zu verhalten (BVerwG, Urteil vom 10.12.1985 - 1 D 76/85 - Rn. 12).

    Das muss auch bei Drogengebrauch gelten (BVerwG, Urteil vom 10.12.1985 - 1 D 76/85 - juris Rn. 13 f.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Gehaltskürzung für angemessen erachtet im Fall eines Beamten, der unerlaubt insgesamt fünfmal Haschisch zum Eigenkonsum für jeweils 50 bis 100 DM erworben hatte (Urteil vom 10.12.1985, a.a.O., Rn. 18).

  • VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138

    Polizeibeamtin, Entfernung aus dem Dienst, Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Dies zumal in Fällen, wenn das Betäubungsmittelvergehen nicht in Ausübung oder bei Gelegenheit des Dienstes geschah; die Vielfalt der in Betracht kommenden Möglichkeiten lässt es ebenso wenig wie das Gebot der Einzelfallgerechtigkeit zu, in einem solchen Versagensbereich vom konkreten Fall weitgehend losgelöste Regeln für das Disziplinarmaß aufzustellen (BVerwG, U.v. 10.12.1985 - 1 D 76.85 - juris Rn. 17 zum Erwerb und Konsum von Haschisch ohne dienstliche Auswirkungen).
  • VG Magdeburg, 27.11.2014 - 8 A 5/14

    Disziplinarrecht: Kürzung der Dienstbezüge eines Polizeivollzugsbeamten wegen

    So stellt gelegentlicher Haschischgenuss ohne dienstliche Auswirkungen noch keine Pflichtwidrigkeit dar (BVerwG, U. v. 10.12.1985, 1 D 76.85; BDiG, v. 07.10.1998, VII VL 35/97).
  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 D 82.95

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme wegen unerlaubten Erwerbs von

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist deshalb ein Verstoß gegen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes grundsätzlich im Sinne des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG in besonderem Maße geeignet, die dem Beamten zukommende Achtung und seine dienstliche Vertrauenswürdigkeit in bedeutsamer Weise zu beeinträchtigen (vgl. u.a. die Entscheidungen vom 2. April 1982 - BVerwG 1 DB 4, 82 - , vom 25. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 37.83 - , vom 13. Januar 1984 - BVerwG 1 DB 35.83 -, vom 13. August 1985 - BVerwG 1 D 174.84 - , vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 1 D 76.85 - , vom 29. April 1986 - BVerwG 1 D 141.85 -, vom 18. Mai 1988 - BVerwG 1 D 103.87 - und vom 12. Juli 1994 - BVerwG 1 D 31.93 - ).
  • VG Ansbach, 23.06.2016 - AN 13b DS 16.00859

    Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeibeamten

    Zur disziplinären Gewichtigkeit im Verhältnis zu ausgeurteilten vergleichbaren Dienstvergehen werde auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1997 - 1 D 58/96, vom 7. Mai 1996 - 1 D 82/95, vom 18. Mai 1988 - 1 D 103/87 sowie vom 10. Dezember 1985 - 1 D 76/85 verwiesen.
  • BVerwG, 05.10.1993 - 1 D 31.92

    Disziplinare Relevanz von Alkoholsucht - Unfähigkeit zur Verrichtung des Dienstes

    Ein Beamter ist dienstrechtlich nicht allgemein verpflichtet, frei von Alkohol- oder sonstiger Abhängigkeit zu sein; Alkoholsucht als solche ist vielmehr disziplinar grundsätzlich nicht relevant (BVerwGE 83, 82 und 202; Urteil vom 10. März 1987 - BVerwG 1 D 71.86 -).
  • VG Frankfurt/Oder, 26.06.2006 - 2 K 1761/01

    Beamtenrecht: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe nach Erwerb und

  • VG Ansbach, 21.03.2019 - AN 13b D 18.00616

    Disziplinarverfahren wegen des Erwerbs eines Polizeibeamten von Betäubungsmitteln

  • BVerwG, 12.07.1994 - 1 D 31.93

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • BVerwG, 10.07.1991 - 1 D 84.90

    Beamtenrecht Dienstunfähigkeit - Zurruhesetzung - Alkoholmißbrauch - Einschlägige

  • VG Lüneburg, 24.04.2023 - 8 A 2/22

    Disziplinarverfügung; Ecstasy; Geldbuße; Kürzung der Dienstbezüge; Geldbuße wegen

  • VGH Bayern, 23.03.2023 - 16b DS 23.311

    Disziplinarische Ahndung von Betäubungsmittelvergehen eines Polizeibeamten auf

  • BVerwG, 10.12.1987 - 1 DB 29.87

    Rechtsmittel

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