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   BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01   

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https://dejure.org/2001,3211
BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01 (https://dejure.org/2001,3211)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.2001 - 1 DB 26.01 (https://dejure.org/2001,3211)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 2001 - 1 DB 26.01 (https://dejure.org/2001,3211)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als öffentliches Interesse an der Anordnung des Sofortvollzugs - Formellen Begründungsanforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung - Sinn und Zweck der Begründungspflicht - Befugnis des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (256)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01
    Art. 19 Abs. 4 GG ist deshalb verletzt, wenn die Anordnung überhaupt keine Begründung enthält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 1974 - 1 BvR 75/74 - BVerfGE 38, 52 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01
    Die nach § 80 Abs. 1 VwGO für den Regelfall vorgesehene aufschiebende Wirkung ist eine adäquate Ausprägung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69 und 14/72 - BVerfGE 35, 263 ; Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 , m.w.N.).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01
    Die nach § 80 Abs. 1 VwGO für den Regelfall vorgesehene aufschiebende Wirkung ist eine adäquate Ausprägung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69 und 14/72 - BVerfGE 35, 263 ; Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 , m.w.N.).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 1 DB 13.98

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01
    In einem solchen Fall können fiskalische Gründe die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht nur materiell rechtfertigen (vgl. Beschluss vom 9. September 1993 - BVerwG 1 DB 5, 93 - Beschluss vom 20. Mai 1998 - BVerwG 1 DB 13.98 -), sondern auch zur Begründung des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung herangezogen werden.
  • OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16

    Anordnung zur Beibringung eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens zur

    Nach den dargestellten Grundsätzen zu den Anforderungen an die Begründung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, die sich der Sache nach nicht von den Maßstäben unterscheiden, die in den vom Antragsteller angeführten gerichtlichen Entscheidungen formuliert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 DB 26.01 - Juris, Rn. 6, und ThürOVG, Beschluss vom 28. Juli 2011 - 1 EO 1108/10 - Juris, Rn. 24), waren weitergehende einzelfallbezogene Erläuterungen des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung nicht geboten.
  • VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20

    Entlassung aus dem Polizeidienst wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe,

    Es genügt, wenn die besonderen, auf den konkreten Fall bezogenen Gründe angegeben werden, die die Behörde dazu bewogen haben, den Suspensiveffekt auszuschließen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.02.2008 - 4 S 2901/07 -, m.w.N; BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 DB 26.01 -, jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16

    Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    In der Begründung einer Vollziehungsanordnung hat die Behörde schlüssig, konkret und substantiiert darzulegen, aufgrund welcher Erwägungen sie gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung als gegeben ansieht und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der gesetzlich vorgesehenen aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.09.2001 - 1 DB 26.01 -, juris).
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