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   BVerwG, 21.05.1992 - 1 DB 6.92   

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BVerwG, 21.05.1992 - 1 DB 6.92 (https://dejure.org/1992,25016)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.1992 - 1 DB 6.92 (https://dejure.org/1992,25016)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - 1 DB 6.92 (https://dejure.org/1992,25016)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines ggü. einem Beamten ausgesprochenen Verbotes zur Führung der Dienstgeschäfte und Anordnung der sofortigen Vollziehung des Verbots - Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens wegen einer vollendeten Einbruchshandlung in Mittäterschaft durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 13.08.1979 - 1 DB 14.79
    Auszug aus BVerwG, 21.05.1992 - 1 DB 6.92
    Diese Bestimmung und die für sie maßgeblichen Ermessenserwägungen hat die Einleitungsbehörde im übrigen so zu begründen, daß eine gerichtliche Ermessenskontrolle möglich ist (st.Rspr. des Senats, grundlegend Beschluß vom 13. August 1979 - BVerwG 1 DB 14.79 - BVerwGE 63, 256 ; Beschluß vom 3. Juni 1983 - BVerwG 1 DB 14.83 -).
  • BVerwG, 05.09.1978 - 1 DB 17.78

    Einschränkung der Lebenshaltungskosten - Beamter - Festsetzung des

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1992 - 1 DB 6.92
    Dies ist rückwirkend auf den Zeitpunkt des Erlasses der Einbehaltungsanordnung zulässig (Beschluß vom 5. September 1978 - BVerwG 1 DB 17.78 - BVerwGE 63, 127 ).
  • BVerwG, 24.11.1978 - 1 DB 26.78

    Wiedereinsetzungsantrag - Versäumung der Beschwerdefrist -

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1992 - 1 DB 6.92
    Bei dieser Sachlage kann der Senat ohne Zurückverweisung des Beschwerdeverfahrens an die Vorinstanz selbst entscheiden (vgl. Beschluß vom 24. November 1978 - BVerwG 1 DB 26.78 -).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 1 DB 14.83

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1992 - 1 DB 6.92
    Diese Bestimmung und die für sie maßgeblichen Ermessenserwägungen hat die Einleitungsbehörde im übrigen so zu begründen, daß eine gerichtliche Ermessenskontrolle möglich ist (st.Rspr. des Senats, grundlegend Beschluß vom 13. August 1979 - BVerwG 1 DB 14.79 - BVerwGE 63, 256 ; Beschluß vom 3. Juni 1983 - BVerwG 1 DB 14.83 -).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 1 DB 54.85

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1992 - 1 DB 6.92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann im Einzelfall von Vorermittlungen abgesehen und sogleich das förmliche Disziplinarverfahren gegen einen Beamten eingeleitet werden, wenn die Einleitungsbehörde auf andere Weise als durch Vorermittlungen Kenntnis von dem Verdacht eines Dienstvergehens erhält, das nach Dringlichkeit des Verdachts und nach dem Gewicht der Verfehlung den unverzüglichen Beginn des förmlichen Disziplinarverfahrens gegen den Beamten notwendig macht (Beschluß vom 29. November 1985 - BVerwG 1 DB 54.85 - m.w.N.; Beschluß vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 DB 29.82 - BVerwGE 76, 48 ; Urteil vom 2. September 1980 - BVerwG 1 D 77.79 - BVerwGE 73, 62 ; Beschluß vom 11. Juni 1976 - BVerwG 1 DB 8, 76 - BVerwGE 53, 176 ).
  • BVerwG, 11.06.1976 - 1 DB 8.76

    Wirksamkeit der Einleitungsverfügung - Vorermittlungen

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1992 - 1 DB 6.92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann im Einzelfall von Vorermittlungen abgesehen und sogleich das förmliche Disziplinarverfahren gegen einen Beamten eingeleitet werden, wenn die Einleitungsbehörde auf andere Weise als durch Vorermittlungen Kenntnis von dem Verdacht eines Dienstvergehens erhält, das nach Dringlichkeit des Verdachts und nach dem Gewicht der Verfehlung den unverzüglichen Beginn des förmlichen Disziplinarverfahrens gegen den Beamten notwendig macht (Beschluß vom 29. November 1985 - BVerwG 1 DB 54.85 - m.w.N.; Beschluß vom 15. Dezember 1982 - BVerwG 1 DB 29.82 - BVerwGE 76, 48 ; Urteil vom 2. September 1980 - BVerwG 1 D 77.79 - BVerwGE 73, 62 ; Beschluß vom 11. Juni 1976 - BVerwG 1 DB 8, 76 - BVerwGE 53, 176 ).
  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 69.87

    Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Amtlich anvertrautes Geld - Unterschlagung

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1992 - 1 DB 6.92
    Denn sowohl die Offenbarung der Verfehlung gegenüber dem Dienstherrn als auch die vollzogene oder wenigstens in die Wege geleitete Schadenswiedergutmachung kann jeweils als Milderungsgrund nur dann eingreifen, wenn der Beamte sie freiwillig, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmt, vorgenommen hat und wenn zu diesem Zeitpunkt seine Verfehlung noch nicht von dritter Seite aufgedeckt war (Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - BVerwGE 86, 1 = ZBR 1988, 323 = DÖD 1988, 215 = RiA 1988, 193 = NVwZ 1989, 467; Urteil vom 9. Mai 1990 - BVerwG 1 D 81.89 - BVerwGE 86, 283 = DVBl. 1990, 877 = DÖV 1990, 931 = NVwZ 1990, 1082 = DÖD 1991, 63 [BVerwG 09.05.1990 - 1 D 81.89]; Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 D 92.90 - ZBR 1992, 59).
  • BVerwG, 10.11.1987 - 1 D 24.87

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten; Unentschuldigtes

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1992 - 1 DB 6.92
    Überdies kann die Begehungsform in Gestalt eines besonders schweren Falles des Diebstahls gemäß §§ 243 Abs. 1 Nr. 1, 25 Abs. 2 StGB nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. Urteil vom 10. November 1987 - BVerwG 1 D 24.87 - Urteil vom 20. April 1982 - BVerwG 1 D 62.81 -).
  • BVerwG, 28.05.1991 - 1 D 92.90

    Beamtenrecht - Strafrechtliche Verurteilung - Unterschlagung amtlicher Gelder

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1992 - 1 DB 6.92
    Denn sowohl die Offenbarung der Verfehlung gegenüber dem Dienstherrn als auch die vollzogene oder wenigstens in die Wege geleitete Schadenswiedergutmachung kann jeweils als Milderungsgrund nur dann eingreifen, wenn der Beamte sie freiwillig, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmt, vorgenommen hat und wenn zu diesem Zeitpunkt seine Verfehlung noch nicht von dritter Seite aufgedeckt war (Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - BVerwGE 86, 1 = ZBR 1988, 323 = DÖD 1988, 215 = RiA 1988, 193 = NVwZ 1989, 467; Urteil vom 9. Mai 1990 - BVerwG 1 D 81.89 - BVerwGE 86, 283 = DVBl. 1990, 877 = DÖV 1990, 931 = NVwZ 1990, 1082 = DÖD 1991, 63 [BVerwG 09.05.1990 - 1 D 81.89]; Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 D 92.90 - ZBR 1992, 59).
  • BVerwG, 06.11.1991 - 1 DB 15.91

    Disziplinarrecht - Bemessung von Disziplinarmaßnahmen - Straftat des Vollrauschs

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1992 - 1 DB 6.92
    Die Entfernung des beschuldigten Beamten aus dem Dienst muß nach der im Verfahren nach § 79 BDO in Verbindung mit § 95 Abs. 3 BDO gebotenen summarischen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine unterhalb der Höchstmaßnahme liegende Disziplinierung (Beschluß vom 6. November 1991 - BVerwG 1 DB 15.91 - BVerwG Dok.Ber. B 1992, 65 = DÖV 1992, 358 [BVerwG 06.11.1991 - BVerwG 1 DB 15.91]; Beschluß vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 1 DB 27.87 - BVerwGE 83, 376 ).
  • BVerwG, 02.09.1980 - 1 D 77.79

    Beamter auf Lebenszeit - Verdacht eines schweren Dienstvergehens -

  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 D 15.91

    Diebstahl eines Päckchens aus dem Lagerraum des Postamtes, bei dem der Beamte

  • BVerwG, 09.05.1990 - 1 D 81.89

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Maßnahmemilderung bei Zugriff auf amtliche

  • BVerwG, 15.12.1982 - 1 DB 29.82

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung - Wirksamkeit

  • BVerwG, 20.04.1982 - 1 D 62.81

    Strafbefehl gegen einen Beamten wegen versuchten Einbruchsdiebstahls - Versetzung

  • BVerwG, 26.01.1979 - 1 DB 2.79
  • BVerwG, 18.12.1987 - 1 DB 27.87

    Einbehaltung von Gehaltsteilen - Disziplinare Höchstmaßnahme - Dienstentfernung -

  • BVerwG, 27.11.1991 - 1 D 66.90

    Diebstahl von Beförderungsgut in großen Mengen über einen langen Zeitraum -

  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 D 1.92

    Versäumung der Frist zur Berufung gegen bundesdisziplinargerichtliches Urteil -

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem einschlägigen Fall Wiedereinsetzung ohne solche Einschränkung gewährt (Urteil vom 21. Mai 1992 - 1 DB 6/92 -).
  • VGH Bayern, 25.04.2016 - 3 ZB 16.412

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Soweit die Bevollmächtigte auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verweist (B. v. 21.05.1992 - 1 DB 6/92 - juris Rn. 10), in der stillschweigend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt worden war, weil die Fristversäumung nicht auf einem Allein- oder Mitverschulden des Beamten, sondern ausschließlich auf amtlichen Verschulden, welches dem Kläger nicht zuzurechnen sei, beruhte, so ist diese Entscheidung vorliegend nicht übertragbar.

    Geschieht dies dann tatsächlich nicht, wirkt sich das Verschulden der Partei oder ihrer Verfahrensbevollmächtigten nicht mehr aus (vgl. BVerwG, B. v. 21.5.1992 - 1 DB 6/92 - juris Rn. 10).

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