Rechtsprechung
AG Blomberg, 29.05.2008 - 1 Ds 35 Js 2417/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sukzessive Beihilfe, Deliktsvollendungt, Begünstigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 27, 142, 258, 22, 23 StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sukzessive Beihilfe, Deliktsvollendungt, Begünstigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei-heskamp.de
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51
Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben …
Auszug aus AG Blomberg, 29.05.2008 - 1 Ds 35 Js 2417/07
Regelmäßig geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine Beihilfe bis zur Sicherung des Taterfolges, mit anderen Worten also bis zur "materiellen Beendigung" der Tat möglich ist (vgl. bspw. BGHSt 3, 40 (43f), 4, 132 f; OLG Hamm JZ 1961, 94 oder auch BayObLG NStZ 2000, 31). - BGH, 01.09.1999 - 1 StR 416/99
Beihilfe zum Raub; Beendigung; Begünstigungsabsicht
Auszug aus AG Blomberg, 29.05.2008 - 1 Ds 35 Js 2417/07
Regelmäßig geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine Beihilfe bis zur Sicherung des Taterfolges, mit anderen Worten also bis zur "materiellen Beendigung" der Tat möglich ist (vgl. bspw. BGHSt 3, 40 (43f), 4, 132 f; OLG Hamm JZ 1961, 94 oder auch BayObLG NStZ 2000, 31).
Rechtsprechung
AG Blomberg, 02.11.2007 - 1 Ds 35 Js 2417/07 (363/07) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Eröffnung des Hauptverfahrens bzgl. einer Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort durch wahrheitswidriges Sich-Ausgeben als Unfallfahrer; Möglichkeit einer strafbaren Beihilfe im Zwischenstadium zwischen Vollendung und Beendigung der Tat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51
Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben …
Auszug aus AG Blomberg, 02.11.2007 - 1 Ds 363/07
Regelmäßig geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine Beihilfe bis zur Sicherung des Taterfolges, mit anderen Worten also bis zur "materiellen Beendigung" der Tat möglich ist (vgl. bspw. BGHSt 3, 40 (43f), 4, 132 f [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]; OLG Hamm JZ 1961, 94 [OLG Hamm 23.05.1960 - 2 Ss 148/60] oder auch BayObLG NStZ 2000, 31). - BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00
Beihilfe; Hilfeleisten; Neutrale Handlungen; Totschlag; Kausalität; Beihilfe zur …
Auszug aus AG Blomberg, 02.11.2007 - 1 Ds 363/07
Strafbar sind Anstiftung und Beihilfe nach herrschender Meinung allein aufgrund des Umstandes, "dass Anstifter und Gehilfen die vom Täter begangene rechtswidrige Tat fördern bzw. mitverursachen (…vgl. statt vieler Lackner/ Kühl, StGB, 24. Auflage vor § 25, RN 8)." Gerade diese im Akzessorietätsprinzip zum Ausdruck kommende Erwägung gebietet zwingend, dass der Tatbeitrag des Gehilfen die Handlung des Haupttäters zumindest gefördert haben muss (so auch die obergerichtliche Rspr., vgl. bspw. BGH NJW 2001, 2410 [BGH 08.03.2001 - 4 StR 453/00]). - BGH, 01.09.1999 - 1 StR 416/99
Beihilfe zum Raub; Beendigung; Begünstigungsabsicht
Auszug aus AG Blomberg, 02.11.2007 - 1 Ds 363/07
Regelmäßig geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine Beihilfe bis zur Sicherung des Taterfolges, mit anderen Worten also bis zur "materiellen Beendigung" der Tat möglich ist (vgl. bspw. BGHSt 3, 40 (43f), 4, 132 f [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]; OLG Hamm JZ 1961, 94 [OLG Hamm 23.05.1960 - 2 Ss 148/60] oder auch BayObLG NStZ 2000, 31).