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OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 E 104/09 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
GKG § 52 Abs. 1
Streitwert; Beseitigungsanordnung; Werbetafel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache; Schätzung des Zeitwerts großflächiger Werbetafeln einschließlich Abrisskosten
- Judicialis
GKG § 52 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 52 Abs. 1
Bestimmung des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache; Schätzung des Zeitwerts großflächiger Werbetafeln einschließlich Abrisskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 30.04.2009 - 3 K 1603/07
- OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 E 104/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 18.09.2001 - 1 BS 147/01
Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung des …
Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 E 104/09
Den Zeitwert großflächiger Werbetafeln einschließlich Abrisskosten schätzt der Senat in ständiger Rechtsprechung auf 250,- EUR (Beschl. v. 18.9.2001, LKV 2002, 417 = BRS 64 Nr. 169).