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OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 E 135/09 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
GKG § 68 Abs. 1, § 63 Abs. 2; RVG § 32 Abs. 1
Verwerfung; Streitwertfestsetzung; Beschwer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begehren der Erhöhung eines Streitwertes durch einen nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 63 Abs. 2; GKG § 68 Abs. 1; RVG § 32 Abs. 1
Begehren der Erhöhung eines Streitwertes durch einen nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 28.04.2009 - 3 L 104/09
- OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 E 135/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VG Dresden, 28.04.2009 - 3 L 104/09
Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 E 135/09
Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 28. April 2009 - 3 L 104/09 - wird verworfen.
- OVG Sachsen, 27.02.2023 - 1 E 7/23
Streitwertbeschwerde; Baunachbarklage; Garage
Sein Beschwerdebegehren kann im Allgemeinen schutzwürdig nur auf eine Herabsetzung des Streitwertes gerichtet sein, um die ihm auferlegte Kostenlast zu mindern, nicht jedoch darauf, den Prozessgegner mit höheren Kosten zu belasten (Senatsbeschl. v. 26. November 2009 - 1 E 135/09 -, juris Rn. 2 unter Hinweis auf SächsOVG, Beschl. v. 7. Januar 2004, SächsVBl. 2004, 89).Dagegen ist wegen einer zu niedrigen Streitwertfestsetzung regelmäßig nur der Prozessbevollmächtigte des Verfahrensbeteiligten beschwert (Senatsbeschl. v. 26. November 2009 - 1 E 135/09 -, juris Rn. 2).