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   OVG Sachsen, 30.03.2000 - 1 E 4/00   

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https://dejure.org/2000,27559
OVG Sachsen, 30.03.2000 - 1 E 4/00 (https://dejure.org/2000,27559)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.03.2000 - 1 E 4/00 (https://dejure.org/2000,27559)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. März 2000 - 1 E 4/00 (https://dejure.org/2000,27559)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 5 B 6.08

    Zur nachträglichen dreijährigen Befristung von Berufungszusagen an

    Nachdem ein Versuch des Klägers, aus Ziffer 5 des Vergleichs vom 20. Januar 1999 zu vollstrecken, an der Unbestimmtheit der Vereinbarung gescheitert war (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 23. Juni 2000 - 1 E 4/00 -), verpflichtete das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg die Beklagte im Wege einstweiliger Anordnung (Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 1 B 71/01 -), dem Kläger für das Haushaltsjahr 2001 zur Beschäftigung wissenschaftlicher Hilfskräfte mit Examen einen weiteren Betrag in Höhe von 25.930,01 DM bereitzustellen: Die Anspruchsgrundlage in Ziffer 5 des Vergleichs stehe nicht unter Haushaltsvorbehalt, und unter wissenschaftlichen Hilfskräften seien solche mit abgeschlossenem Hochschulstudium zu verstehen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Streitakte, die den Kläger betreffende Personalakte der Beklagten und die Akten des Verwaltungsgerichts Cottbus 1 K 1663/01 (OVG 5 B 7.08), 1 K 3/04 (OVG 5 B 8.08), 1 L 390/06 (OVG 5 S 52.07),1 L 258/06 (OVG 5 S 53.07), 1 L 114/07 (OVG 5 S 65.07), 1 K 1115/96, 1 M 7/99 (1 E 4/00), 1 L 1156/00 (1 B 71/01), 1 M 2/02 (1 E 98/02), 260/02 (1 B 401/02), 1 L 584/03 (1 B 368/03), die - soweit wesentlich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 5 B 7.08

    Hochschulrecht - Berufungsvereinbarung mit einem Vorbehalt des Haushaltsrechts -

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Streitakte, die den Kläger betreffende Personalakte der Beklagten und die Akten des Verwaltungsgerichts Cottbus 1 K 2269/03 (OVG 5 B 6.08), 1 K 3/04 (OVG 5 B 8.08), 1 L 390/06 (OVG 5 S 52.07),1 L 258/06 (OVG 5 S 53.07), 1 L 114/07 (OVG 5 S 65.07), 1 K 1115/96, 1 M 7/99 (1 E 4/00), 1 L 1156/00 (1 B 71/01), 1 M 2/02 (1 E 98/02), 260/02 (1 B 401/02), 1 L 584/03 (1 B 368/03), die - soweit wesentlich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.
  • OVG Sachsen, 19.02.2001 - 1 E 8/01

    Antrag auf Herabsetzung des Streitwertes; Sinn und Zweck des § 13 Abs. 1 S. 2

    Zu einer Abweichung von den Empfehlungen des Streitwertkatalogs, den der Senat auch für bergrechtliche Verfahren in ständiger Rechtsprechung zugrunde legt (vgl. Beschl. v. 8.8.1996, ZfB 1997, 164; Beschl. v. 18.9.1997, ZfB 1997, 316 [327]; Beschl. v. 17.5.1998, ZfB 1998, 202 [204]; Beschl. v. 10.6.1998, ZfB 1998, 212; Beschl. v. 30.3.2000 - 1 E 4/00 - Beschl. v. 31.1.2001 - 1 B 478/99 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), besteht kein Anlass.
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