Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 16.07.2001 - 1 E 59/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20198
OVG Sachsen, 16.07.2001 - 1 E 59/01 (https://dejure.org/2001,20198)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.07.2001 - 1 E 59/01 (https://dejure.org/2001,20198)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Juli 2001 - 1 E 59/01 (https://dejure.org/2001,20198)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,20198) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 61 Nr. 2, § 75 S. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gründe für die Aussetzung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über eine Untätigkeitsklage; Beteiligungsfähigkeit einer in der Form des bürgerlichen Rechts tätigen Betreibergesellschaft einer Wasserkraftanlage; Aussetzung des Verfahrens über die Untätigkeitsklage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 01.09.1989 - Bs I 44/89

    Arbeitsüberlastung der Widerspruchsbehörde als "zureichender Grund" i.S.v. § 75

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.07.2001 - 1 E 59/01
    Soweit der Mitteilung die - ersichtlich auch vom Verwaltungsgericht geteilte - Auffassung zugrunde liegt, im Hinblick auf eine längerfristige Überlastung der Widerspruchsbehörde sei im Allgemeinen mit einer derart langen Bearbeitungsfrist zu rechnen, muss dem mit organisatorischen Maßnahmen begegnet werden (ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 1.9.1989, NJW 1990, 1379 [1380]).
  • OVG Sachsen, 02.12.1997 - 1 S 32/97

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Baugebührenbescheid; Schuldner; Bauherr;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.07.2001 - 1 E 59/01
    Dies hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tage (1 B 113/01) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (Beschl. v. 23.10.1996 - 1 S 581/96 - Beschl. v. 2.12.1997, JbSächsOVG 5, 337 = SächsVBl. 1998, 139) für eine Bauherrengemeinschaft anerkannt.
  • OVG Sachsen, 16.07.2001 - 1 B 113/01

    Bauherrenfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.07.2001 - 1 E 59/01
    Dies hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tage (1 B 113/01) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (Beschl. v. 23.10.1996 - 1 S 581/96 - Beschl. v. 2.12.1997, JbSächsOVG 5, 337 = SächsVBl. 1998, 139) für eine Bauherrengemeinschaft anerkannt.
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 119/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

    Die Überlastung der zuständigen Behörden kann einen solchen zureichenden Grund darstellen, wenn sie vorübergehender, außergewöhnlicher Natur ist, nicht dagegen, wenn es sich um eine länger andauernde Überlastungssituation handelt, der organisatorisch hätte begegnet werden können (ThürVerfGH, NJW 2001, 2708 ; OVG Hamburg, NJW 1990, 1379 ; OVG Bautzen, Beschluss vom 16. Juli 2001 - 1 E 59/01 - juris Rn. 2 f.; Kopp/Schenke, a. a. O., § 75 Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 08.03.2013 - 1 E 93/12

    Verwaltungs- und Funktionalreform

    2 2. Eine Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO ist notwendig, weil es sich bei dem - gegen die Aussetzung eines Verfahrens nach § 75 Satz 3 VwGO gerichteten - Beschwerdeverfahren um ein streitiges Zwischenverfahren handelt (HessVGH, Beschl. v. 6. Dezember 2012 - 6 E 2128/12 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 26. November 2010 - 4 S 2071/10 -, juris; a. A. SächsOVG, Beschl. v. 16. Juli 2001 - 1 E 59/01 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht