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   OVG Thüringen, 13.03.2015 - 1 EO 128/15   

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https://dejure.org/2015,4292
OVG Thüringen, 13.03.2015 - 1 EO 128/15 (https://dejure.org/2015,4292)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 13.03.2015 - 1 EO 128/15 (https://dejure.org/2015,4292)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 13. März 2015 - 1 EO 128/15 (https://dejure.org/2015,4292)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Art. 5 GG; §§ 4 Abs. 2 Nr. 1, 4 Abs. 1 TPG

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Keine Herausgabe eines nicht rechtskräftigen Strafurteils an Medienvertreter, wenn die Gefahr einer Beeinflussung von Zeugen in einem noch durchzuführenden Strafverfahren besteht

  • Telemedicus

    Nicht rechtskräftiges Strafurteil muss nicht an Medienvertreter herausgegeben werden

  • Telemedicus

    Nicht rechtskräftiges Strafurteil muss nicht an Medienvertreter herausgegeben werden

  • damm-legal.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Presse hat keine Einsichtsrechte in ein nicht rechtskräftiges Strafurteil

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5, 19 GG

  • Justiz Thüringen

    Art 5 Abs 1 S 2 GG
    Herausgabe eines nicht rechtskräftigen Strafurteils an Medienvertreter; Gefahr einer Beeinflussung von Zeugen in einem noch durchzuführenden Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Herausgabe eines nicht rechtskräftigen Strafurteils an Medienvertreter

  • strafakte.de (Kurzinformation)

    Keine Herausgabe eines nicht rechtskräftigen Strafurteils

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 17.03.2015)

    Pressefreiheit: Thüringer Justiz hält Urteil unter Verschluss

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Keine Herausgabe eines nicht rechtskräftigen Strafurteils an Medien

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landgericht muss rechtskräftiges Strafurteil nicht an Medienvertreter herausgeben - Sachgemäße Durchführung eines Strafverfahrens könnte bei Übersendung des Urteils gefährdet werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1836
  • K&R 2015, 351
  • ZUM 2016, 77
  • afp 2015, 276
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13

    Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.03.2015 - 1 EO 128/15
    Soweit diese Vorschrift überhaupt anwendbar wäre (BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2014 - 6 C 35/13 - juris Rn. 49), gilt für die Reduzierung des Auskunftsanspruchs auf eine bestimmte Form der Auskunft nichts anders als im Rahmen des § 4 Abs. 1 TPG.

    e) Ein Anspruch unmittelbar aus Art. 5 GG besteht in Anbetracht der abschließenden, die verfassungsrechtliche Position der Presse hinreichend berücksichtigenden gesetzlichen Regelung in den landesrechtlichen Pressegesetzen nicht (BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2014 - 6 C 35/13 - juris Rn. 50).

  • BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.03.2015 - 1 EO 128/15
    Diese Verpflichtung der Gerichte zu unbedingter Neutralität und Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand ist zentraler Bestandteil der rechtsstaatlichen Grundkonzeption und hat Einfluss auf die mit Verfassungsrang ausgestattete Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2014 - 2 BvR 429/12 - juris Rn. 26).

    Veröffentlichungen amtlicher Schriftstücke im Wortlaut stellen eine größere Gefahr für die Unbefangenheit der Verfahrensbeteiligten und die von dem Verfahren Betroffenen dar als lediglich inhaltlich berichtende Veröffentlichungen in nicht wörtlicher Rede, da sie eine besondere Überzeugungs- und Beweiskraft besitzen und den Eindruck amtlicher Authentizität erwecken (vgl. - zum Straftatbestand des § 353 d Nr. 3 StGB - BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2014 - 2 BvR 49/12 [richtig: 2 BvR 429/12 - d. Red.] - juris Rn. 26 ff.).

  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.03.2015 - 1 EO 128/15
    Vielmehr steigt mit der Gefahr der drohenden Rechtsverletzung die Prüfungsintensität im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, so dass eine vertiefte bzw. sogar abschließende Prüfung notwendig werden kann (BVerfG, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 - juris, Rn. 24).

    Dabei bestimmt die Presse prinzipiell in den Grenzen des Rechts selbst, ob, wie und wann sie über ein bestimmtes Thema berichtet (BVerfG, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 - juris Rn. 26, 29 f.).

  • BVerwG, 26.02.1997 - 6 C 3.96

    Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen als öffentliche Aufgabe

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.03.2015 - 1 EO 128/15
    Sie folgt aus dem Rechtsstaatsgebot, einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1997- 6 C 3.96 - juris Rn. 22 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. Juli 2010 -1 S 501/10 - juris Rn. 28).

    Bei der Veröffentlichung müssen die Gerichte aber neben den Persönlichkeitsrechten der Verfahrensbeteiligten und dem Datenschutz insbesondere die ihnen auferlegten Neutralitätspflichten beachten (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1997 - 6 C 3.96 - juris Rn. 28).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 12 B 27.11

    Kein Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender der Bundeskanzlerin

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.03.2015 - 1 EO 128/15
    Entscheidend ist, dass die Information in der Hand Anderer geeignet sein kann, entsprechend bekannt zu werden (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 7 C 22/08 -, juris Rn. 24; OVG NRW, Urteil vom 19. März 2013 - 8 A 1172/11 - juris Rn. 80; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. März 2012 - OVG 12 B 27.11 - juris Rn. 38).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2013 - 8 A 1172/11

    Informationsanspruch gegen eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.03.2015 - 1 EO 128/15
    Entscheidend ist, dass die Information in der Hand Anderer geeignet sein kann, entsprechend bekannt zu werden (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 7 C 22/08 -, juris Rn. 24; OVG NRW, Urteil vom 19. März 2013 - 8 A 1172/11 - juris Rn. 80; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. März 2012 - OVG 12 B 27.11 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 A 5.13

    Archivgut; Aktennutzungsanspruch; Schutzfrist; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.03.2015 - 1 EO 128/15
    Aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG lässt sich insbesondere grundsätzlich kein Anspruch auf Einsichtnahme in Behördenakten oder eine Aktenkopie herleiten (BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - 6 A 5/13 - juris Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Januar 2015 - 12 B 21.13 - juris Rn. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - 12 B 21.13

    Aufsichtsratsprotokolle der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH müssen nicht an die

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.03.2015 - 1 EO 128/15
    Aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG lässt sich insbesondere grundsätzlich kein Anspruch auf Einsichtnahme in Behördenakten oder eine Aktenkopie herleiten (BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - 6 A 5/13 - juris Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Januar 2015 - 12 B 21.13 - juris Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2013 - 8 A 1930/13

    Herausgabe der Tonkopie zweier Notrufe zur Verwendung in einem Strafverfahren

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.03.2015 - 1 EO 128/15
    Die Durchführung der Beweisaufnahme in der öffentlichen Hauptverhandlung, insbesondere auch die Verlesung des gesamten im schriftlichen Urteil wörtlich zitierten Schriftverkehrs in der Hauptverhandlung ist indes nicht mit einer Veröffentlichung des genauen Wortlauts sowie der detaillierten Würdigung der Zeugenaussagen durch das Gericht gleichzusetzen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 8 A 1930/13 - juris Rn. 5 f.; vorgehend VG Köln, Urteil vom 4. Juli 2013 - 13 K 5751/12 - juris).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.03.2015 - 1 EO 128/15
    Dem jeweils betroffenen Grundrecht und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes ist Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3/13 - juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2010 - 1 S 501/10

    Löschung einer veröffentlichten Gerichtsentscheidung bei Bestimmbarkeit einer

  • VG Köln, 04.07.2013 - 13 K 5751/12

    Notrufaufzeichnungen müssen nicht herausgegeben werden

  • VG Meiningen, 25.02.2015 - 8 E 464/14

    Anspruch auf Übersendung der schriftlichen Urteilsgründe

  • LG Meiningen, 08.01.2014 - 620 Js 27798/11

    Christian Köckert

  • BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen

    Der Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 13. März 2015 - 1 EO 128/15 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
  • OVG Thüringen, 06.03.2020 - 4 ZKO 620/17

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch, zu entgegenstehenden Betriebs- oder

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14. September 2015 (Az.: 1 BvR 857/15; Vorinstanzen: ThürOVG, Beschluss vom 13. März 2015 - 1 EO 128/15 - juris, VG Meiningen, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 8 E 464/14 Me - juris), in diesem Zusammenhang ausgeführt (juris Rdnr. 18):.
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