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   OVG Thüringen, 30.07.2009 - 1 EO 198/09   

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https://dejure.org/2009,4217
OVG Thüringen, 30.07.2009 - 1 EO 198/09 (https://dejure.org/2009,4217)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 30.07.2009 - 1 EO 198/09 (https://dejure.org/2009,4217)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 1 EO 198/09 (https://dejure.org/2009,4217)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 80a; VwGO § 80 Abs 5; BauGB § 34 Abs 3; BauGB § 35 Abs 2; BauGB § 35 Abs 3; BauGB § 212a
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Außenbereich; Innenbereich; Großflächiger Einzelhandel; Schädliche Auswirkungen; zentraler Versorgungsbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich; Voraussetzungen der Annahme von schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80a; ; BauGB § 34 Abs. 3; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 3; ; BauGB § 212a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich; Voraussetzungen der Annahme von schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbrauchermarkt im Innenbereich zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche: Nicht schon bei 10% Umsatzverlagerung! (IBR 2010, 115)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2006 - 7 A 964/05

    Ausweisung "für nicht citytypische Sortimente" unwirksam

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.07.2009 - 1 EO 198/09
    Ein "Versorgungsbereich" setzt vorhandene Nutzungen voraus, die für die Versorgung der Einwohner der Gemeinde - ggf. auch nur eines Teils des Gemeindegebiets - insbesondere mit Waren aller Art von Bedeutung sind (vgl. Senatsurteil vom 04.12.2007 - 1 KO 1128/03, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Dezember 2006 - 7 A 964/05 - NVwZ 2007, 727).

    Das ist dann der Fall, wenn die städtebauliche Funktion des Bereichs in beachtlichem Maße beeinträchtigt wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juni 2007 - 10 A 2439/06 - JURIS; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Dezember 2006 - 7 A 964/05 - a. a. O.).

    Damit ist die Zulassungsfähigkeit von Vorhaben, von denen schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB zu erwarten sind, der Sache nach der Zielsetzung des § 11 Abs. 3 BauNVO angenähert, ohne dass jedoch das Regelungssystem des § 11 Abs. 3 BauNVO, insbesondere die Vermutungsregel des Satzes 3 der Vorschrift, uneingeschränkt übernommen worden wäre (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Dezember 2006 - 7 A 964/05 - a. a. O.).".

  • VG Meiningen, 25.02.2009 - 5 E 574/08
    Auszug aus OVG Thüringen, 30.07.2009 - 1 EO 198/09
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 25.02.2009 - 5 E 574/08 Me - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 25.02.2009 - 5 E 574/08 Me - hat das Verwaltungsgericht Meiningen den Antrag abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, der Antrag sei zulässig, weil die Baugenehmigung kraft Gesetzes auch der Antragstellerin als Dritter gegenüber sofort vollziehbar und diese antragsbefugt sei.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 25.02.2009 - 5 E 574/08 Me - abzuändern und ihrem erstinstanzlich gestellten Antrag stattzugeben.

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.07.2009 - 1 EO 198/09
    Sie können sich sowohl aus planerischen Festlegungen als auch aus den tatsächlichen Verhältnissen ergeben (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 7/07 - BauR 2008, 315; zitiert nach juris).

    Zutreffend weist die Antragstellerin allerdings darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht bislang nur festgestellt hat, dass jedenfalls dann eine Funktionsstörung anzunehmen ist, wenn es die Funktionsfähigkeit eines zentralen Versorgungsbereichs so nachhaltig stört, dass sie ihren Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr substantiell wahrnehmen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007, a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 24.08.2007 - 1 EO 563/07

    Immissionsschutzrecht; Rechtsmittel einer Gemeinde gegen eine unter Ersetzung

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.07.2009 - 1 EO 198/09
    Die Antragstellerin ist wegen der möglichen Verletzung ihrer Planungshoheit auch antragsbefugt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.01.2009 - 1 EO 346/08 - und 24.08.2007 - 1 EO 563/07) und hat trotz Fertigstellung des Gebäudes ein Rechtsschutzinteresse.

    Greift eine Gemeinde die unter Ersetzung ihres Einvernehmens gemäß § 36 BauGB erteilte Baugenehmigung im Wege des Widerspruchs und des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO an, hat der Senat im Rahmen der gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist dargelegten Gründe nach seiner bisherigen Rechtsprechung unabhängig vom Ausmaß der möglichen Verletzung der Planungshoheit die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens im vollen Umfang zu prüfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.01.2009 - 1 EO 346/08 - und 24.08.2007 - 1 EO 563/07).

  • OVG Thüringen, 29.01.2009 - 1 EO 346/08

    Immissionsschutzrecht; Zum Prüfungsumfang bei Einwendungen einer Gemeinde gegen

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.07.2009 - 1 EO 198/09
    Die Antragstellerin ist wegen der möglichen Verletzung ihrer Planungshoheit auch antragsbefugt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.01.2009 - 1 EO 346/08 - und 24.08.2007 - 1 EO 563/07) und hat trotz Fertigstellung des Gebäudes ein Rechtsschutzinteresse.

    Greift eine Gemeinde die unter Ersetzung ihres Einvernehmens gemäß § 36 BauGB erteilte Baugenehmigung im Wege des Widerspruchs und des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO an, hat der Senat im Rahmen der gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist dargelegten Gründe nach seiner bisherigen Rechtsprechung unabhängig vom Ausmaß der möglichen Verletzung der Planungshoheit die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens im vollen Umfang zu prüfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.01.2009 - 1 EO 346/08 - und 24.08.2007 - 1 EO 563/07).

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82

    Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung -

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.07.2009 - 1 EO 198/09
    Auch bei der Frage, ob sich eine Bebauung in die "Eigenart der näheren Umgebung einfügt", kann der beseitigte Altbestand als noch prägend berücksichtigt werden (BVerwG, Urteil vom 15.01.1982 - 4 C 58/79 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 87 und vom 03.02.1984 - 4 C 25/82 - BVerwGE 68, 360, 368).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 58.79

    Zulässigkeit einer Diskothek im unbeplanten Innenbereich; Nutzungsänderung bei

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.07.2009 - 1 EO 198/09
    Auch bei der Frage, ob sich eine Bebauung in die "Eigenart der näheren Umgebung einfügt", kann der beseitigte Altbestand als noch prägend berücksichtigt werden (BVerwG, Urteil vom 15.01.1982 - 4 C 58/79 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 87 und vom 03.02.1984 - 4 C 25/82 - BVerwGE 68, 360, 368).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - 10 A 2439/06

    Anwendbarkeit des § 34 Abs. 3 BauGB auf und Sachverhaltsermittlung bei nicht

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.07.2009 - 1 EO 198/09
    Das ist dann der Fall, wenn die städtebauliche Funktion des Bereichs in beachtlichem Maße beeinträchtigt wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juni 2007 - 10 A 2439/06 - JURIS; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Dezember 2006 - 7 A 964/05 - a. a. O.).
  • OVG Thüringen, 17.04.2007 - 1 KO 1127/03

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Einkaufszentrums; Bauvorbescheid;

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.07.2009 - 1 EO 198/09
    In seinem Urteil vom 17.04.2007 - 1 KO 1127/03 -, auf das die Antragstellerin Bezug nimmt, war Gegenstand nicht die Bestimmung, wann ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb, sondern wann ein Einkaufszentrum im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO vorliegt.
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.07.2009 - 1 EO 198/09
    Für die Prüfung einer "Funktionseinheit" unter den Gesichtspunkten eines gemeinsamen Nutzungskonzepts, der Ergänzung der Sortimente, der Nutzung von Synergieeffekten u. ä. ist in diesen Fällen kein Raum (BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 10/04 - NVwZ 2006, 452; Urteil vom 24. November 2005 BVerwG - 4 C 10.04 - zit. nach Juris).
  • BVerwG, 12.02.2009 - 4 B 3.09

    Großflächiger Einzelhandel; Gesamtvorhaben; Erweiterung; zentraler

  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

  • OVG Niedersachsen, 09.03.1999 - 1 M 405/99

    Aufschiebende Wirkung; Widerspruch einer Gemeinde; Widerspruch gegen eine

  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 75.77
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine unselbständige Anschlußbeschwerde; Entfall

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

  • BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88

    Bebauungszusammenhang - Unterbrechung der optischen Verbindung - Baukomplexe -

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

  • OVG Thüringen, 05.08.2021 - 1 KO 274/18

    Zugehörigkeit bebauungsplankonformer Bebauung zur näheren Umgebung im unbeplanten

    Eine solche Funktionsstörung liegt dann vor, wenn der zentrale Versorgungsbereich seinen Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr in substantieller Weise wahrnehmen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 - juris Rdn. 13; vgl. auch den Beschluss des erkennenden Senats vom 30.07.2009 - 1 EO 198/09 - …

    Auch wenn sich hier nach Auffassung des Senats keine festen Grenzwerte nennen lassen, weil es maßgeblich auf die konkreten Umstände des Einzelfalles ankommt (vgl. dazu schon Senatsbeschluss vom 30.07.2009 - 1 EO 198/09 - …

    2010, 14 = BRS 74 Nr. 176 = juris, hier Rdn. 64), werden sich bei einer zu erwartenden Umsatzumverteilung von deutlich unter 10 % des Bestandsumsatzes regelmäßig keine schädlichen Auswirkungen für einen zentralen Versorgungsbereich im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB feststellen lassen (so generell für Umsatzverluste von weniger als 10 % etwa BayVGH, Urteil vom 13.12.2011 - 2 B 07.377 - BRS 78 Nr. 106 = juris, hier insb. Leitsatz 1 und Rdn. 42 m. w. N.).

  • OVG Thüringen, 22.06.2011 - 1 KO 238/10

    Bauplanungsrechtliche Beurteilung; Elektrofachmarkt; nachträgliche Aufstellung

    aa) Schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich sind dann zu erwarten, wenn ein Einzelhandelsvorhaben die Funktionsfähigkeit eines zentralen Versorgungsbereichs so nachhaltig stört, dass der Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr substantiell wahrgenommen werden kann (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009, 4 C 1/08, BVerwGE 136, 18 = DVBl. 2010, 516 = NVwZ 2010, 587 Ziff. 11, sowie bereits Senatsurteil v. 4.12.2007, 1 KO 1128/03 und nunmehr Senatsbeschluss vom 30.7.2009, 1 EO 198/09, …

    Ein "Versorgungsbereich" setzt vorhandene Nutzungen voraus, die für die Versorgung der Einwohner der Gemeinde - ggf. auch nur eines Teils des Gemeindegebiets - insbesondere mit Waren aller Art von Bedeutung sind (vgl. Senatsurteil vom 04.12.2007 - 1 KO 1128/03; Senatsbeschluss vom 30.7.2009, a. a. O., Ziff. 54 in juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09

    Zur Frage regionalplanerischer Zielvorgaben zur räumlichen Abgrenzung zentraler

    Eine Agglomeration mehrerer nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO nicht erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 8.05 - BauR 2006, 648; Senatsbeschluss vom 19.11.2007 - 8 S 1820/07 - VBlBW 2008, 145; Thür. OVG, Beschluss vom 30.07.2009 - 1 EO 198/09 - BRS 74 Nr. 176 m.w.N.; Schröer, NJW 2009, 1729 f.).
  • VG Weimar, 22.06.2011 - 1 KO 238/10

    Bauplanungsrechtliche Beurteilung eines Elektrofachmarktes bei nachträglicher

    aa) Schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich sind dann zu erwarten, wenn ein Einzelhandelsvorhaben die Funktionsfähigkeit eines zentralen Versorgungsbereichs so nachhaltig stört, dass der Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr substantiell wahrgenommen werden kann (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009, 4 C 1/08, BVerwGE 136, 18 = DVBl. 2010, 516 = NVwZ 2010, 587 Ziff. 11, sowie bereits Senatsurteil v. 4.12.2007, 1 KO 1128/03 und nunmehr Senatsbeschluss vom 30.7.2009, 1 EO 198/09, …

    Ein "Versorgungsbereich" setzt vorhandene Nutzungen voraus, die für die Versorgung der Einwohner der Gemeinde - ggf. auch nur eines Teils des Gemeindegebiets - insbesondere mit Waren aller Art von Bedeutung sind (vgl. Senatsurteil vom 04.12.2007 - 1 KO 1128/03; Senatsbeschluss vom 30.7.2009, a. a. O., Ziff. 54 in juris).

  • OVG Sachsen, 08.09.2011 - 1 A 741/10

    Außenbereich, Bauliche Splittersiedlung, Überschwemmungsgebiet

    Ohne Erfolg beruft sich der Kläger auf den Eil-Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 30. September 2009 - 1 EO 198/09 -, der für die Annahme eines Bebauungszusammenhangs hier nichts Entscheidendes hergibt.
  • VG Halle, 23.09.2010 - 2 B 215/10

    Verwaltungsgericht Halle stoppt geplantes Factory Outlet Center in Brehna

    Die neuere Rechtsprechung geht - soweit ersichtlich - davon aus, dass nicht generelle Grenzwerte, sondern die konkreten Umstände des Einzelfalles für die geforderte Prognoseentscheidung maßgeblich sind (vgl. Thür. OVG, Beschl. v. 30.09.2009 -1 EO 198/09 -, [...]).
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