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   OVG Thüringen, 23.04.1997 - 1 EO 241/97   

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OVG Thüringen, 23.04.1997 - 1 EO 241/97 (https://dejure.org/1997,1607)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 23.04.1997 - 1 EO 241/97 (https://dejure.org/1997,1607)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 23. April 1997 - 1 EO 241/97 (https://dejure.org/1997,1607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 28 Abs 2 Satz 1; BauGB § 1 Abs 4; BauGB § 2 Abs 2; BauNVO § 11 Abs 3; ThürVO-über-das-Landesentwicklungsprogramm-Thüringen idFv 10.11.1993
    Zur Reichweite des interkommunalen Abstimmungsgebots des § 2 Abs. 2 BauGB bei der Genehmigung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs; Raumordnung; Landesplanung; Gemeinde; Nachbargemeinde; Landesplanungsrecht; Mittelzentrum; Oberzentrum; zentraler Ort; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Planungshoheit als Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinde; Reichweite eines interkommunalen Abstimmungsgebots; Genehmigung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs; Raumordnung und Landesplanung; Bauleitpläne; Nachbargemeinde; Mittelzentrum; Oberzentrum; Zentraler Ort; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1997, 791
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1988 - 11 B 2505/87

    Ausweisung; Nachbargemeinde; Schutz; Einzelhandelsbetrieb; Abstimmung

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.04.1997 - 1 EO 241/97
    Soweit die Antragstellerin sich hierfür auf Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte beruft (vgl. OVG NW, B. v. 9.2.1988, DÖV 1988, 843, 845; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 19.10.1988, NVwZ 1989, 983, 984; s. jetzt aber U. v. 24.6.1992, BRS 54 Nr. 13), läßt sich daraus für das Landesplanungsrecht des Freistaats Thüringen nichts herleiten.

    Die Vermutungsregelung mag dann zur Begründung der Annahme "unmittelbarer Auswirkungen gewichtiger Art" auf eine benachbarte Gemeinde und somit zur Begründung einer materiellen Abstimmungspflicht nach § 2 Abs. 2 BauGB herangezogen werden können, wenn die betreffende großflächige Einzelhandelseinrichtung an einem Standort in der Nähe der daran unmittelbar angrenzenden Nachbargemeinde realisiert werden soll und somit ihr Einzugsbereich sich zu einem ganz erheblichen Teil auf dem Gebiet der Nachbargemeinde befindet (vgl. OVG NW, B. v. 9.2.1988, DÖV 1988, 843, 845 = BRS 48 Nr. 182 und BayVGH, U. v. 14.1.1991, GewArch 1991, 314, 316, wo die in § 11 Abs. 3 BauNVO enthaltene Wertung für diese Fälle herangezogen wird).

    Dies ist in der Rechtsprechung etwa in Fällen angenommen worden, in denen ein Verbrauchermarkt oder ein Einkaufszentrum überwiegend auf das Gebiet der benachbarten Gemeinde ausgerichtet war und dort einen erheblichen Teil der Kaufkraft abzog (vgl. OVG NW, B. v. 9.2.1988, DÖV 1988, 843, 845 = BRS 48 Nr. 182; BayVGH, U. v. 14.1.1991, GewArch 1991, 314, 316 [Kaufkraftabfluß von 30 %]).

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.04.1997 - 1 EO 241/97
    Dies ergibt sich aus folgenden Überlegungen: § 2 Abs. 2 BauGB enthält vor dem Hintergrund der Planungshoheit der Gemeinden, die ihrerseits verfassungsrechtlich auf die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG zurückgeht (vgl. BVerwG, U. v. 8.9.1972, BVerwGE 40, 323, 329), ein Abstimmungsgebot (vgl. BVerwG, U. v. 15.12.1989, BVerwGE 84, 209, 214).

    Vielmehr ist § 2 Abs. 2 BauGB erweiternd dahin auszulegen, daß es einer (materiellen) Abstimmung - unabhängig davon, ob in der Nachbargemeinde bereits Bauleitpläne oder bestimmte planerische Vorstellungen bestehen - immer dann bedarf, wenn "unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art" in Betracht kommen (vgl. BVerwGE 40, 323, 331; 84, 209, 215 f.; B. v. 9.1.1995, BauR 1995, 354, 355).

    Es muß sich um eine gleichsam grenzüberschreitende Planung handeln, der auf der anderen Seite Rechte (und nicht nur Erwartungen) gegenüber- und entgegenstehen, die ihre Grundlage in der jeder Gemeinde zustehenden eigenverantwortlichen Bauleitplanung haben (vgl. BVerwGE 40, 323, 331).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.04.1997 - 1 EO 241/97
    Das interkommunale Abstimmungsgebot selbst, das nach dem Wortlaut der Bestimmung zwar nur für die Aufstellung von Bauleitplänen gilt, kann für die Nachbargemeinde beim Fehlen abgestimmter Bebauungspläne in bestimmten Fällen aber auch ein Abwehrrecht unmittelbar gegen einzelne Vorhaben begründen (vgl. BVerwG, U. v. 15.12.1989, BVerwGE 84, 209, 214 = NVwZ 1990, 464; U. v. 11.2.1993, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 156 = NVwZ 1994, 285, 288).

    Dies ergibt sich aus folgenden Überlegungen: § 2 Abs. 2 BauGB enthält vor dem Hintergrund der Planungshoheit der Gemeinden, die ihrerseits verfassungsrechtlich auf die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG zurückgeht (vgl. BVerwG, U. v. 8.9.1972, BVerwGE 40, 323, 329), ein Abstimmungsgebot (vgl. BVerwG, U. v. 15.12.1989, BVerwGE 84, 209, 214).

    Vielmehr ist § 2 Abs. 2 BauGB erweiternd dahin auszulegen, daß es einer (materiellen) Abstimmung - unabhängig davon, ob in der Nachbargemeinde bereits Bauleitpläne oder bestimmte planerische Vorstellungen bestehen - immer dann bedarf, wenn "unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art" in Betracht kommen (vgl. BVerwGE 40, 323, 331; 84, 209, 215 f.; B. v. 9.1.1995, BauR 1995, 354, 355).

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.04.1997 - 1 EO 241/97
    Etwas anderes ergibt sich im vorliegenden Fall auch nicht aus der nach dem Landesplanungsrecht vorgenommenen Ausweisung der Antragstellerin als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums (vgl. hierzu schon BVerwG, U. v. 11.2.1993, NVwZ 1994, 285, 288).

    Das interkommunale Abstimmungsgebot selbst, das nach dem Wortlaut der Bestimmung zwar nur für die Aufstellung von Bauleitplänen gilt, kann für die Nachbargemeinde beim Fehlen abgestimmter Bebauungspläne in bestimmten Fällen aber auch ein Abwehrrecht unmittelbar gegen einzelne Vorhaben begründen (vgl. BVerwG, U. v. 15.12.1989, BVerwGE 84, 209, 214 = NVwZ 1990, 464; U. v. 11.2.1993, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 156 = NVwZ 1994, 285, 288).

    Das setzt indessen voraus, daß sie durch einen nicht abgestimmten Bauleitplan oder in anderer Weise die "Weichen" in Richtung Zulassungsentscheidung gestellt hat (vgl. BVerwG, U. v. 11.2.1993, NVwZ 1994, 285, 288).

  • VGH Bayern, 14.01.1991 - 2 B 89.785
    Auszug aus OVG Thüringen, 23.04.1997 - 1 EO 241/97
    Die Vermutungsregelung mag dann zur Begründung der Annahme "unmittelbarer Auswirkungen gewichtiger Art" auf eine benachbarte Gemeinde und somit zur Begründung einer materiellen Abstimmungspflicht nach § 2 Abs. 2 BauGB herangezogen werden können, wenn die betreffende großflächige Einzelhandelseinrichtung an einem Standort in der Nähe der daran unmittelbar angrenzenden Nachbargemeinde realisiert werden soll und somit ihr Einzugsbereich sich zu einem ganz erheblichen Teil auf dem Gebiet der Nachbargemeinde befindet (vgl. OVG NW, B. v. 9.2.1988, DÖV 1988, 843, 845 = BRS 48 Nr. 182 und BayVGH, U. v. 14.1.1991, GewArch 1991, 314, 316, wo die in § 11 Abs. 3 BauNVO enthaltene Wertung für diese Fälle herangezogen wird).

    Dies ist in der Rechtsprechung etwa in Fällen angenommen worden, in denen ein Verbrauchermarkt oder ein Einkaufszentrum überwiegend auf das Gebiet der benachbarten Gemeinde ausgerichtet war und dort einen erheblichen Teil der Kaufkraft abzog (vgl. OVG NW, B. v. 9.2.1988, DÖV 1988, 843, 845 = BRS 48 Nr. 182; BayVGH, U. v. 14.1.1991, GewArch 1991, 314, 316 [Kaufkraftabfluß von 30 %]).

  • VGH Bayern, 15.04.1994 - 2 N 93.3940

    Bauleitplanung: Einzelhandelszentrum im Städtedreieck Burglengenfeld, Teublitz,

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.04.1997 - 1 EO 241/97
    Hinzu kommt, daß der Baumarkt von seiner Produktpalette her für eine verbrauchernahe Versorgung allenfalls geringe Bedeutung hat; die dort angebotenen Produkte (zu denen hier etwa Bauelemente, Baustoffe, Hölzer und verschiedene Artikel für den Garten, in geringem Umfang allerdings auch Beleuchtungskörper und Elektrowaren gehören sollen) werden üblicherweise zumeist mit Kraftfahrzeugen abtransportiert, so daß die Entfernung zum Kunden keine ausschlaggebende Rolle spielt (vgl. hierzu auch BayVGH, U. v. 25.4.1994, BayVBl. 1994, 495, 497).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1987 - 10 C 46/86

    Anforderungen an die Durchführung eines Normenkontrollverfahrens; Voraussetzungen

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.04.1997 - 1 EO 241/97
    Derartige Märkte finden sich schon wegen ihres Flächenbedarfs in aller Regel nicht in innerstädtischen Bereichen, sondern in Randlagen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 15.7.1987, NVwZ 1988, 379), im Bereich der Antragstellerin z.B. im Gewerbe- und Sondergebiet S.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1981 - 5 S 1290/81

    Zur Zulässigkeit eines Verbrauchermarkts im Industriegebiet

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.04.1997 - 1 EO 241/97
    Denn § 2 Abs. 2 BauGB dient zwar dem Schutz der gemeindlichen Planungshoheit auch insoweit, als noch keine konkreten planerischen Vorstellungen bestehen, bezweckt aber keinen Wettbewerbsschutz etwa gegen Einzelhandelseinrichtungen in Nachbargemeinden, die in Konkurrenz zu Einzelhandelseinrichtungen im eigenen Gemeindegebiet treten (vgl. dazu aus der Rechtsprechung etwa VGH Bad.-Württ., B. v. 21.12.1976, BRS 30 Nr. 24 und [zu § 11 Abs. 3 BauN- VO] U. v. 19.12.1981, BauR 1982, 149, 150; aus der Lit. zu § 2 Abs. 2 BauGB vgl. auch Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, § 2 BauGB Rdn. 72 [S. 55 f.]; allg. dazu, daß das Baurecht keinen Wettbewerbsschutz bezweckt, s. ferner Fik??kert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, Kommentar, 8. Aufl. 1995, § 11 Rdn. 23.1).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.10.1988 - 10 C 27/87
    Auszug aus OVG Thüringen, 23.04.1997 - 1 EO 241/97
    Soweit die Antragstellerin sich hierfür auf Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte beruft (vgl. OVG NW, B. v. 9.2.1988, DÖV 1988, 843, 845; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 19.10.1988, NVwZ 1989, 983, 984; s. jetzt aber U. v. 24.6.1992, BRS 54 Nr. 13), läßt sich daraus für das Landesplanungsrecht des Freistaats Thüringen nichts herleiten.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1987 - 5 S 2472/86

    Zur Unzulässigkeit des Normenkontrollantrags einer Gemeinde gegen den

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.04.1997 - 1 EO 241/97
    Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung dienen nicht den Interessen einzelner Gemeinden, sondern übergeordneten Planungsinteressen; die Gemeinden können deshalb die Einhaltung dieser Ziele durch eine Nachbargemeinde oder die Genehmigungsbehörde grundsätzlich nicht beanspruchen (vgl. zu § 1 Abs. 4 BauGB: VGH Bad.-Württ., U. v. 27.2.1987, NVwZ 1987, 1088, 1089; OVG Lüneburg, U. v. 29.3.1986, UPR 1986, 315, 316; Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Kommentar [Loseblatt, Stand: 53. Lfg. Nov. 1995], § 1 Rdn. 99; Schrödter in ders., Baugesetzbuch, Kommentar, 5. Aufl. 1992, § 1 Rdn. 73).
  • BVerwG, 09.01.1995 - 4 NB 42.94

    Einkaufszentrum: Interkommunale Abstimmung von Bebauungsplänen?

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02

    Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines

    Die Gemeinden können die Einhaltung dieser Ziele durch eine Nachbargemeinde oder eine Genehmigungsbehörde grundsätzlich nicht beanspruchen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.02.1993 - 4 C 15.92 -, NVwZ 1994, 285, 286 ff.; VGH Mannheim, Urt. v. 27.02.1987 - 5 S 2472/86 -, NVwZ 1987, 1088, 1089; OVG Weimar, Beschl. v. 23.4.1997 - 1 EO 241/97 -, DÖV 1997, 791 m.w.N.; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.03.1985 - 6 A 187/83 -, UPR 1986, 315, 316).
  • VG Gera, 09.11.2001 - 4 E 1647/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; interkommunales

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Ausweisung der Antragstellerin nach dem Landesplanungsrecht als Unterzentrum, da das Landesentwicklungsprogramm lediglich eine Konkretisierung der drittschützenden Vorschriften bildet, aber unter dem Gesichtspunkt der gemeindlichen Planungs- und Finanzhoheit keine weitergehenden Abwehrrechte schafft (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1993 - 4 C 15.92 - NVwZ 1994, 285 ff.; OVG Weimar, Beschluss vom 23. April 1997 - 1 EO 241/97 - ThürVBl.

    Das ist der Fall, wenn die Gemeinde dem Bauherrn unter Missachtung des in § 2 Abs. 2 BauGB verankerten Abstimmungsgebotes einen Zulassungsanspruch verschafft, indem sie durch einen nicht abgestimmten Bebauungsplan die Grundlage für die Zulassungsentscheidung legt (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1993 - 4 C 15/89; OVG Weimar, Urteil vom 17. Juni 1998 - 1 KO 1040/97 - ThürVBl. 1998, 280 ff.; Beschluss vom 23. April 1997 - 1 EO 241/97).

    Ein allgemeiner Hinweis auf die bereits bestehende und mit dem Bauvorhaben erwartete Vertiefung einer strukturellen Schwächung des Einzelhandels in der Innenstadt reicht insoweit nicht aus, da § 2 Abs. 2 BauGB keinen Schutz der Einzelhandelsbetriebe vor Wettbewerbern in der Nachbargemeinde sichern soll, sondern sich auf den Schutz öffentlicher, insbesondere städtebaulich relevanter Belange beschränkt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 25. April 2001 - 8 A 11441/00 - NVwZ-RR 2001, 638 ff.; OVG Weimar, Beschluss vom 23. April 1997 - 1 EO 241/97).

    Ferner werden die dort gekauften Waren häufig mit Kraftfahrzeugen abtransportiert, so dass die Entfernung zum Kunden keine ausschlaggebende Rolle spielt sowie das Aufsuchen eines Verkaufsmarktes in der Innenstadt mit dem Pkw grundsätzlich wenig wünschenswert ist, so dass sich derartige Märkte üblicherweise nicht in der Innenstadt befinden (OVG Weimar, Beschluss vom 23. April 1997 - 1 EO 241/97 - ThürVBl. 97, 277; BayVGH, Urteil vom 15. April 1994 - BayVBl. 1994, 495 ff.; OVG Koblenz, Urteil vom 15. Juli 1987 - 10 46/86 - NVwZ 1988, 379 f.).

    Ein Kaufkraftabfluss kann allenfalls ausnahmsweise für die Belange der Antragstellerin gem. § 2 Abs. 2 BauGB von Bedeutung sein, wenn er Ausmaße erreicht, die wiederum unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Entwicklung der betroffenen Gemeinde nehmen können (OVG Weimar, Beschluss vom 23. April 1997 - 1 EO 241/97 - ThürVBl. 97, 277).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 1 ME 172/05

    Berufung einer Gemeinde auf § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abwehr eines

    OVG, Beschl. v. 23. April 1997 - 1 EO 248/97 -, DÖV 1997, 791 = UPR 1997, 376: etwa 30 v.H.; OVG Greifswald, Beschl. v. 30. Juni 1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559, 561: 10 bis 30 v.H. H.; OVG Koblenz, Beschl. v. 8. Januar 1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435: wohl 10 bis 20 v.H.; vgl. a. ThürOVG, B. v. 20. Dezember 2004 - 1 EO 1077/04 -, ÖffBauR 2005, 106 und Langtext JURIS: 20 v. H., u. U. sogar 25 v. H.).

    Mit der ersten Alternative dieser Vorschrift soll in Abkehr von der bisherigen herrschenden Meinung (vgl. Thür. OVG, Beschl. v. 23. April 1997 - 1 EO 241/97 -, UPR 1998, 376 = DÖV 1997, 791; Säch. OVG, Beschl. v. 26. August 1992 - I S 150/92 -, …

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00

    Baugenehmigung; Einkaufszentrum; Gemeinde; großflächiger Einzelhandelsbetrieb;

    Drittens schließlich dürfte die Ausweisung als Mittelzentrum der Antragstellerin nicht als eigenes, rügefähiges und Abwehrrechte begründendes Recht zugewiesen worden sein (vgl. Thür. OVG, Beschl. v. 23.4.1997 - 1 EO 241/97 -, UPR 1998, 376 = DÖV 1997, 791; Säch. OVG, Beschl. v. 26.8.1992 - I S 150/92 -, …

    Der Senat zieht dieses von mehreren Gerichten (vgl. z.B. OVG Münster, Beschl. v. 31.1.2000 - 10 B 959/99 -, NWVBl. 2000, 314, 315; OVG Greifswald, Beschl. v. 30.6.1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559, 560; Thür. OVG, Beschl. v. 23.4.1997 - 1 EO 241/97 -, UPR 1997, 376 = DÖV 1997, 791) geteilte Ergebnis jedenfalls im Zulassungsbeschluss nicht in Zweifel, wenngleich "schlagende Gründe" hierfür nicht genannt werden.

    Es mag zwar sein, dass - wie das Verwaltungsgericht ausführt - jedenfalls hier die Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO das Erfordernis nach eingehender Untersuchung der befürchteten städtebaulichen Auswirkung begründet, welche das angegriffene Vorhaben auf das Gefüge der Antragstellerin haben kann (zurückhaltend insoweit allerdings Thür. OVG, Beschl. v. 23.4.1997 - 1 EO 241/97 -, DÖV 1997, 791 = UPR 1997, 376: grundsätzlich ohne Aussagekraft, es sei denn, der Standort befinde sich in unmittelbarer Nähe zur Nachbargemeinde und sei nach Lage und Sortiment darauf ausgerichtet, den für den kommerziellen Erfolg erforderlichen Einzugsbereich auf dem Gebiet dieser Gemeinde zu finden; ähnlich wohl OVG Greifswald, Beschl. v. 30.6.1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559, 561).

    OVG, Beschl. v. 23.4.1997 - 1 EO 248/97 -, DÖV 1997, 791 = UPR 1997, 376: etwa 30 v.H.; OVG Greifswald, Beschl. v. 30.6.1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559, 561: 10 bis 30 v.H. {Faustformel}; OVG Koblenz, Beschl. v. 8.1.1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435: wohl 10 bis 20 v.H., allerdings möglicherweise zu differenzieren nach Innenstadthandel insgesamt oder bestimmten Branchen).

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 9 ME 49/04

    Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot durch die Erweiterung eines

    Dies hat seinen Hintergrund darin, dass § 2 Abs. 2 BauGB von seinem Schutzzweck her dem Schutz der gemeindlichen Planungshoheit und Selbstverwaltung dient, jedoch nicht einen Wettbewerbsschutz gegen einzelne Handelseinrichtungen in der Nachbarschaft bezweckt vgl. hierzu OVG Weimar, Beschluss vom 23.4.1997 - 1 EO 241/97 - ThürVBl.

    Die Gemeinden können deshalb die Einhaltung dieser Ziele durch eine Nachbargemeinde oder Baugenehmigungsbehörde grundsätzlich nicht beanspruchen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.2.1993 - 4 C 15.92 - a. a. O.; OVG Weimar, Beschluss vom 23.4.1997 - 1 EO 241/97 - ThürVGRspr.

    1997, 277 = LKV 1997, 372 und Beschluss vom 19.12.2002 - 1 N 501/01 - DÖV 2003, 636 = BRS 65 Nr. 56; OVG Bautzen, Urteil vom 26.5.1993 - 1 S 68/93 - LKV 1994, 116; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.2.1987 - 5 S 2472/86 - BRS 47 Nr. 24).

  • OVG Thüringen, 19.12.2002 - 1 N 501/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Normenkontrolle;

    Die Einstufung der Antragstellerin als zentraler Ort vermag ihr auch im Übrigen keine Schutzwirkung zu vermitteln (vgl. Senatsbeschluss vom 23. April 1997 - 1 EO 241/97 - ThürVGRspr. 1997, 129 = ThürVBl. 1997, 277 = LKV 1997, 372).

    Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung dienen nicht den Interessen einzelner Gemeinden, sondern übergeordneten Planungsinteressen; die Gemeinden können deshalb die Einhaltung dieser Ziele durch eine Nachbargemeinde oder Baugenehmigungsbehörde grundsätzlich nicht beanspruchen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1993 -4 C 15.92 - BRS 55 Nr. 174; Senatsbeschluss vom 23. April 1997 -1 EO 241/97- ThürVGRspr.

    1997, 277 = LKV 1997, 372; OVG Bautzen, Urteil vom 26. Mai 1993 - 1 S 68/93 - LKV 1994, 116; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 1987 - 5 S 2472/86 - BRS 47 Nr. 24).

  • VG Gießen, 19.07.1999 - 1 G 817/99

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung auf dem Gebiet einer Nachbargemeinde

    Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung dienen nicht den Interessen einzelner Gemeinden, sondern übergeordneten Planungsinteressen; die Gemeinden können deshalb die Einhaltung dieser Ziele durch eine Nachbargemeinde oder die Genehmigungsbehörde grundsätzlich nicht beanspruchen (vgl. OVG Thüringen, Beschluß vom 23.04.1997 - 1 EO 241/97 -, DÖV 1997, 791ff.).

    Insbesondere ist nicht der Antragstellerin als Oberzentrum ein mittelzentraler Verflechtungsbereich als klar abgegrenzter Abzugsbereich zugewiesen, dessen "Beeinträchtigung'' - etwa durch einen Kaufkraftabzug - sie wehrfähige Rechte entgegensetzen könnte (vgl. OVG Thüringen, Beschluß vom 23.04.1997, a.a.O.).

    Das interkommunale Abstimmungsgebot, das nach dem Wortlaut der Bestimmung zwar nur für die Aufstellung von Bauleitplänen gilt, kann für die Nachbargemeinde aber auch ein Abwehrrecht unmittelbar gegen einzelne Vorhaben begründen, wenn sie selbst hinreichend konkrete planerische Vorstellungen benennen kann, deren Verwirklichung durch die von ihr angefochtene Baugenehmigung unmöglich gemacht oder zumindest nachhaltig gestört werden würden oder wenn sonstige unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art in Betracht kommen (vgl. OVG Thüringen, Beschluß vom 23.04.1997, a.a.O.).

    Diese Norm bezweckt keinen Wettbewerbsschutz etwa gegen Einzelhandelseinrichtungen in Nachbargemeinden, die in Konkurrenz zu Einzelhandelseinrichtungen im eigenen Gebiet treten (OVG Thüringen, Beschluß vom 23.04.1997, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 1 MN 4128/01

    Landesplanung; Letztentscheidung; letztes Wort; Bebauungsplan; Nachbargemeinde

    Daneben sind Gesichtspunkte des Verkehrs (muss eine benachbarte Gemeinde daraufhin ihre Verkehrswege in bestimmter Weise herrichten?; vgl. dazu z.B. Thüringisches OVG, Beschl. v. 23.4.1997 - 1 EO 241/97 -, UPR 1997, 376 = DÖV 1997, 791; OVG Münster, Beschl. v. 31.1.2000 - 10 B 959/99 -, NWVBl. 2000, 314, 315) oder auch Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes zu beachten (Hat sich die Nachbargemeinde in berechtigtem Vertrauen auf ein bestimmtes planerisches Verhalten der anderen Gemeinde eingerichtet oder wird durch das angegriffene Vorhaben die letzte einer bislang eröffneten Planungsalternative zumindest erheblich erschwert, wenn nicht gar zunichte gemacht?).

    Die Bandbreite der in der obergerichtlichen Rechtsprechung angenommenen "Margen" reicht dabei von mindestens 10 v.H. (so wohl OVG Brandenburg, Beschl. v. 16.12.1998 - 3 B 116/98 -, NVwZ 1999, 434 = BauR 1999, 154 unter Hinweis auf OVG Münster, Beschl. v. 5.9.1997 - 7 A 2902/93 -, NVwZ 1998, 717 = BauR 1998, 309) über 10 bis 20 v.H. (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 8.1.1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435), 10 bis 30 % bis hin zu etwa 30 v.H. (so wohl Thüringisches OVG, Beschl. v. 23.4.1997 - 1 EO 248/97 -, DÖV 1997, 791 = UPR 1997, 376).

  • OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05

    Immissionsschutzrecht; Eilantrag der Standortgemeinde gegen die

    Auf die behaupteten Verstöße gegen Ziele der Raumordnung kann die Antragstellerin sich nicht mit Erfolg berufen, denn Ziele der Raumordnung dienen in der Regel nicht dem Schutz der davon jeweils betroffenen Gemeinden, sondern übergeordneten Planungsinteressen (vgl. dazu schon Senatsbeschluss vom 23.04.1997 - 1 EO 241/97 -, DÖV 1997, 791 = UPR 1997, 376 = LKV 1997, 372 = ThürVBl. 1997, 277).
  • VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots bei Konkurrenz zweier Kommunen

    OVG, Beschl. v. 23. April 1997 - 1 EO 248/97 -, DÖV 1997, 791 = UPR 1997, 376: etwa 30 v.H.; OVG Greifswald, Beschl. v. 30. Juni 1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559, 561: 10 bis 30 v.H. H.; OVG Koblenz, Beschl. v. 8. Januar 1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435: wohl 10 bis 20 v.H.; vgl. a. ThürOVG, B. v. 20. Dezember 2004 - 1 EO 1077/04 -, ÖffBauR 2005, 106 und Langtext JURIS: 20 v. H., u. U. sogar 25 v. H.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1999 - 8 B 12650/98

    Baugenehmigung für den Neubau eines Fabrik-Verkaufs-Zentrums für Markenartikel

  • OVG Thüringen, 17.06.1998 - 1 KO 1040/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Anfechtungsklage;

  • VGH Bayern, 07.06.2000 - 26 N 99.2961

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Einzelhandelsgroßprojekts

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.1999 - 3 M 144/98

    Factory Outlet Center, Einkaufszentrum, Drittschutz, Nachbargemeinde

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 8 S 2437/99

    Antragsfrist für Normenkontrolle eines Änderungsbebauungsplans; interkommunales

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.1999 - 3 K 36/97

    Reichweite des bauplanungsrechtlichen interkommunalen Abstimmungsgebots

  • VG Hannover, 11.03.2008 - 12 B 1039/08
  • VG Gera, 22.06.2004 - 4 E 536/04

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Verwirkung der

  • VG Halle, 03.11.2009 - 2 B 293/09

    Verdichtung einer allgemeinen Erschließungspflicht zu einer aktuellen

  • VG Stuttgart, 26.07.2002 - 13 K 1257/02

    Factory Outlet Center; interkommunales Abstimmungsgebot

  • VG Koblenz, 24.07.2000 - 1 L 1756/00

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches gegen die

  • VG Meiningen, 25.07.2005 - 1 E 404/05

    Schließung einer staatlichen Schule greift nicht in Planungshoheit ein

  • VG Göttingen, 10.03.2004 - 2 B 51/04

    Anforderungen des interkommunalen Abstimmungsgebots

  • VG Karlsruhe, 31.05.2005 - 7 K 509/05

    Bau des Fachmarktzentrums Cité ("Ufo") in Baden-Baden kann fortgesetzt werden

  • VG Neustadt, 06.04.2000 - 2 K 3571/98
  • VG Gera, 07.10.2004 - 4 K 1559/03

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Planreife; Baumarkt;

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