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   OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95   

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https://dejure.org/1996,4342
OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95 (https://dejure.org/1996,4342)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15.05.1996 - 1 EO 423/95 (https://dejure.org/1996,4342)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15. Mai 1996 - 1 EO 423/95 (https://dejure.org/1996,4342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BauGB § 34 Abs 1; ThürBO § 6 Abs 2 Satz 1; ThürBO § 70 Abs 4; ThürBO § 80; ThürAbmarkungsG § 1 Abs 1
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Abstandsfläche; Grundstück; Buchgrundstück; Grundstücksgrenze; Kataster; Vermessung; Abmarkung; Grenzverlauf; Eigentumsverhältnisse; Erschließung; Baulast; Baulastenverzeichnis; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ordnungsgemässe Beteiligung der Denkmalschutzbehörde im Baugenehmigungsverfahren; Berechnung der Abstandsflächen nach der Verschiebung der massgeblichen Grenze durch Missbrauch einer Vollmacht; Einhaltung der Abstandsflächen bei einem Erker mit Balkon; Einhaltung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 304 (Ls.)
  • DÖV 1997, 38
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung kommt es im Falle der Nachbaranfechtung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung an (vgl. schon BVerwG, U. v. 19.9.1969, DVBl. 1970, 62, 63 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1989 - 7 B 745/89

    Bauvorhaben; Nachbar; Baudenkmal; Denkmal; Abwehranspruch

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95
    Der Eigentümer eines Denkmals kann deshalb Abwehrrechte gegen ein Bauvorhaben seines Nachbarn nicht auf eine behauptete Verletzung von Vorschriften des Denkmalschutzrechts stützen (vgl. hierzu - für das nordrheinwestfälische Denkmalschutzrecht: OVG NW, B. v. 9.6.1989, NVwZ-RR 1989, 614).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1993 - 8 S 1739/93

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen relativer Unwirksamkeit einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95
    Das in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene Erfordernis einer gesicherten Erschlie- ßung dient allein dem öffentlichen Interesse an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und ist daher nicht in der Lage, einen Abwehranspruch der Antragstellerin gegen das Vorhaben zu begründen (vgl. hierzu aus der Rechtsprechung nur VGH Bad.-Württ., U. v. 18.10.1993, NVwZ-RR 1994, 473).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner früheren Rechtsprechung angenommen, daß eine infolge des Fehlens der Erschließung (objektiv) rechtswidrige Baugenehmigung einen unmittelbar auf Art. 14 Abs. 1 GG gestützten Abwehranspruch des Grundstücksnachbarn auslösen kann, wenn dieser wegen der fehlenden Erschließung zur Einräumung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB verpflichtet wäre und damit ein unmittelbarer Zugriff auf die Substanz seines Grundstücks drohen würde (vgl. BVerwG, U. v. 26.3.1976, BVerw- GE 50, 282, 286 f.; offengelassen jetzt im Urteil vom 26.9.1991, BVerwGE 89, 69, 78 f.; vgl. auch die Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung des BVerwG bei Schlichter/Roeser in Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, 2. Aufl. 1995, Vorbem. zu den §§ 29 bis 38, Rdn. 15 ff.).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95
    "Grundstück" im Sinne der zitierten Bestimmung ist grundsätzlich das sog. Buchgrundstück, d.h. ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch eine besondere Stelle erhalten hat und unter einer besonderen Nummer gebucht ist (vgl. Jäde u.a., Bauordnungsrecht Thüringen, Kommentar mit Durchführungsvorschriften , § 1 BauO Rdn. 5; BayVGH, U. v. 30.8.1984, BRS 42 Nr. 165; für das Bauplanungsrecht ebenso BVerwG, U. v. 14.12.1973, BVerwGE 44, 250, 251 f. m.w.N.; U. v. 14.2.1991, BVerwGE 88, 24, 29).
  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung,

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95
    "Grundstück" im Sinne der zitierten Bestimmung ist grundsätzlich das sog. Buchgrundstück, d.h. ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch eine besondere Stelle erhalten hat und unter einer besonderen Nummer gebucht ist (vgl. Jäde u.a., Bauordnungsrecht Thüringen, Kommentar mit Durchführungsvorschriften , § 1 BauO Rdn. 5; BayVGH, U. v. 30.8.1984, BRS 42 Nr. 165; für das Bauplanungsrecht ebenso BVerwG, U. v. 14.12.1973, BVerwGE 44, 250, 251 f. m.w.N.; U. v. 14.2.1991, BVerwGE 88, 24, 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1992 - 7 A 1910/89

    Berichtigung; Flurkarte; Grenzverlauf; Grenzfeststellung; Liegenschaftskataster;

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95
    150; vgl. hierzu auch OVG NW, U. v. 12.2.1992, NJW 1993, 217 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2015 - 1 A 10775/14

    Einhaltung des Bauabstands; hervortretende Bauteile; Bestimmung der

    Bis zu einer Klärung sind indessen die von ihr geltend gemachten Zweifel an der Übereinstimmung des katastermäßig ausgewiesenen Grenzverlaufs mit der tatsächlichen Grenze, die sich aus der Lage des abgemarkten Grenzpunkts ergibt, unbeachtlich (vgl. zum Ganzen auch Thür.OVG, Beschluss vom 15. Mai 1996 - 1 EO 423/95 -, juris).
  • VG Halle, 26.06.2003 - 2 A 381/01
    Denn nach der Rechtsprechung des OVG Thüringen (Beschl. v. 15. Mai 1996 - AZ.: 1 EO 423/95 - NVwZ 1997, 304) - der sich die Kammer insoweit anschließt - sind für die Einhaltung der Abstandflächen auf dem Baugrundstück die Grenzen des Buchgrundstücks maßgeblich, wie sie katastermäßig ausgewiesen sind; darauf, ob dieser Grenzverlauf - was der Kläger öffentlich-rechtlich bestreitet - den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen entspricht, kommt es hingegen grundsätzlich nicht an.

    Bis zu einer zivilrechtlichen Klärung sind die vom Kläger geltend gemachten Zweifel an der Übereinstimmung des katastermäßig ausgewiesenen Grenzverlaufs mit den Eigentumsverhältnissen demnach unbeachtlich (vgl. OVG Thüringen, Beschl. v. 15. Mai 1996, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen Nichteinhaltung erforderlicher

    Für die Einhaltung der auch dem Schutz des Nachbarn dienenden Abstandsflächen auf einem Baugrundstück sind die Grenzen des Buchgrundstücks maßgeblich, wie sie katastermäßig ausgewiesen sind (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 15.05.1996 - 1 EO 423/95 -, DÖV 1997, 38, m. w. Nachw.).
  • VG Sigmaringen, 30.11.2016 - 2 K 3932/14

    Widerspruch bezüglich einer Abmarkung eines Grenzpunktes

    OVG, Beschluss vom 15.05.1996 - 1 EO 423/95 -, DÖV 1997, 38; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.06.2015 - 1 A 10775/14 -, juris; VG Saarland, Urteil vom 03.08.2005 - 5 K 46/04 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 16.01.2008 - AN 9 K 07.01267 -, juris; Strobel, a.a.O., § 3 VermG Rn. 31).
  • OVG Thüringen, 27.11.2007 - 4 ZKO 27/07

    Ausbaubeiträge; Beitragspflicht von ungetrennten Hofräumen; Ausbaubeitrag;

    Denn die Frage des persönlich beitragspflichtigen Eigentümers oder dinglich Berechtigten entscheidet sich nach den Vorschriften des BGB; die Ermittlung des Beitrags nach Art und Maß der baulichen Nutzung richtet sich nach dem Baurecht, in dem ebenfalls der Buchgrundstücksbegriff gilt (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 15.05.1996, 1 EO 423/95, zitiert nach Juris); auch auf die Vollstreckung in das Grundstück sind die Vorschriften der ZPO und des ZVG anzuwenden (§§ 36, 38 Abs. 1 Nr. 4 ThürVwZVG i. V. m. § 322 Abs. 1 Satz 2 AO 1977, nicht über § 15 ThürKAG, der nicht auf § 322 AO 1977 verweist).
  • VG Berlin, 12.07.2013 - 19 K 278.11

    Nachbarklage gegen eine verlegte Feuerwehrzufahrt

    Auf dem klägerischen Grundstück befand sich zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung (vgl. Finkelnburg/Ortloff/Otto, Öffentliches Baurecht, Band 11, 6. Auflage 2010, S. 281 m.w.N.; Thüringer OVG, Beschluss vom 15. Mai 1996 - 1 EO 423/95 - juris, Rn. 66) ein eingeschossiges Gebäude, dessen Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen weniger als 8, 00 m über Gelände lag.
  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 2 ZB 10.134

    Abstandsfläche; Überbau; Bauvorlagen; maßgebliche Pläne;

    Für die Einhaltung der auch dem Schutz des Nachbarn dienenden Abstandsflächen auf einem Baugrundstück sind die Grenzen des Buchgrundstücks maßgeblich, wie sie katastermäßig ausgewiesen sind (vgl. OVG Sachs. - Anhalt vom 23.4.2010 Az. 2 L 148/09 - juris; Thür. OVG vom 15.5.1986 - 1 EO 423/95, DÖV 1997, 38).
  • VG Gera, 28.04.1998 - 4 K 1792/97

    Kataster- und Vermessungsrecht; Kataster- und Vermessungsrecht; Kostenanspruch;

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß die Richtigkeit einer Abmarkung nur davon abhängt, ob die abgemarkte Grenze mit den Vermessungsfeststellungen des Liegenschaftskatasters übereinstimmt; sie besagt nicht, daß die katastermäßigen Aufzeichnungen mit der wirklichen Eigentumslage in Einklang stehen (ThürOVG, Beschluß vom 15.05.1996, 1 EO 423/95, ThürVBl. 1996 S. 259 m. w. N.).
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