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   OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94   

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OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94 (https://dejure.org/1995,3981)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 11.05.1995 - 1 EO 486/94 (https://dejure.org/1995,3981)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - 1 EO 486/94 (https://dejure.org/1995,3981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BauGB § 34 Nr 1; BauO § 49 Abs 8; ThürBO § 49 Abs 11
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Balkon; Blockinneres; Einsicht; Grünfläche; Lärm; Nachbarschutz; Rücksichtnahme; Stellplätze; Wohnruhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß für ein drittschützendes Gebot der Rücksichtnahme auf die nachbarlichen Belange ausreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung kein Raum ist, wenn ein Vorhaben die zur Sicherung dieser Belange gebotenen landesrechtlichen Abstandsflächen einhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1993, BVerw- GE 94, 152 = DVBl. 1994, 284, 287 m.w.N.).

    Soweit die durch das Rücksichtnahmegebot geschützten möglicherweise beeinträchtigten Belange auch durch spezielle bauordnungsrechtliche Regelungen geschützt sind, ergeben sich aus dem Gebot der Rücksichtnahme keine weitergehenden Anforderungen als aus den entsprechenden nachbarschützenden Regelungen des Bauordnungsrechts (BVerwG, Urteil vom 16.9.1993, BVerwGE 94, 152 = DVBl. 1994, 284, 287).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß der Grundstücksnachbar auch im unbeplanten Innenbereich einen subjektivrechtlichen Anspruch auf die Bewahrung der Gebietsart hat, der über das Gebot der Rücksichtnahme hinausgeht und daher auch nicht von der Voraussetzung abhängig ist, daß der Nachbar in unzumutbarer Weise konkret in schutzwürdigen Interessen betroffen wird (BVerwG, Urteil vom 16.9.1993, DVBl. 1994, 284 ff.).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94
    Das im Begriff des "Einfügens" (§ 34 Abs. 1 BauGB) enthaltene objektiv-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme hat aber nachbarschützenden Charakter, soweit in besonders qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (Senatsbeschluß vom 29.6.1993, LKV 1994, 114; BVerwG, Urteil vom 13.3.1981, Buchholz 406.19 Nr. 44 im Anschluß an Urteil vom 25.2.1977, BVerwGE 52, 122).

    Je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, umsoweniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (st. Rspr. seit BVerwGE 52, 122; vgl. aus letzter Zeit BVerwG, Beschluß vom 14.2.1994, NVwZ 1994, 1014).

    Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufung der Grundstücksnachbarn auf das drittschützende Gebot der Rücksichtnahme ist aber nach der bisher dazu vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Rechtsprechung, daß das Bauvorhaben bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem Gewicht der mit dem Bauvorhaben verfolgten Interessen auf der einen Seite und der Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der Belange der Grundstücksnachbarn auf der anderen Seite die Schwelle der Zumutbarkeit für die Grundstücksnachbarn überschreitet (BVerwGE 52, 122, 126; Beschluß vom 14.2.1994, NVwZ 1994, 1014 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.06.1986 - 6 B 54/86
    Auszug aus OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94
    Nach Auffassung des Senats erfordert der Schutz der Gesundheit, der Wohn- und Arbeitsruhe sowie der Erholung, den § 49 Abs. 8 BauO gewährt, daß Stellplätze für Kraftfahrzeuge regelmäßig nicht im durch Ruhe- und Erholungsfunktionen geprägten Grundstücksbereich von Wohnhäusern liegen dürfen, weil die von Kraftfahrzeugen ausgehenden Lärm- und Abgasbelästigungen in diesen schutzbedürftigen Bereichen regelmäßig nicht zumutbar sind (ebenso OVG Lüneburg, Beschluß vom 13.6.1986, Baurecht 1987, 58, 59 zu § 46 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Bauordnung).

    Denn auch diese Richtwerte stellen keine allgemein verbindlichen Grenzwerte für die Zumutbarkeit dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.3.1985, DVBl. 1985, 896, 897; OVG Lüneburg, Beschluß vom 13.6.1986, Baurecht 1987, 58, 59).

  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94
    Denn sie genießen sowohl den Vorteil der für ihr Grundstück verfügbaren Stellplätze als auch den Vorteil der noch nicht unangemessen verminderten Freifläche mit ihrer Erholungs- und Ruhefunktion (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21.11.1980, BRS 36 Nr. 56, S. 127).

    Jedenfalls dadurch bringt das Vorhaben der Beigeladenen die derzeitige, planungsrechtlich vorgegebene Situation in Bewegung und stiftet eine Unruhe, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich zieht (BVerwG, Urteil vom 26.5.1978, BVerwGE 55, 369, 387; Urteil vom 21.11.1980, BRS 36 Nr. 56, S. 127; OVG Saarlouis, Urteil vom 27.5.1988, Baurecht 1989, 56, 59).

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94
    Was als "rücksichtslos" billigerweise nicht zumutbar ist, ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff der Unzumutbarkeit, durch den die verfassungsrechtliche Grenze zwischen Sozialbindung und enteignendem Eingriff bestimmt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.10.1985, NJW 1986, 1703 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94
    Denn auch diese Richtwerte stellen keine allgemein verbindlichen Grenzwerte für die Zumutbarkeit dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.3.1985, DVBl. 1985, 896, 897; OVG Lüneburg, Beschluß vom 13.6.1986, Baurecht 1987, 58, 59).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1993 - 7 B 2616/93
    Auszug aus OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94
    Man wird auch davon ausgehen können, daß die landesrechtlichen Abstandsflächenregelungen auch der Gewährleistung eines ausreichenden Sozialabstandes zum Schutz des Wohnfriedens vor Beengung und Einsicht dienen (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 29.11.1993 - 7 B 2616/93. -).
  • OVG Berlin, 23.09.1988 - 2 B 144.86

    Bauplanungsrecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Überschreitung der

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94
    Die Grenze dafür liegt jedoch dort, wo dies nicht die adäquate Folge der gegebenen baurechtlichen Nutzungsmöglichkeiten und der konkreten baulichen Situation ist und zu einseitigen und unzumutbaren Belastungen der Nachbarn führt (vgl. OVG Berlin, BRS 48 Nr. 177, S. 433).
  • OVG Saarland, 27.05.1988 - 2 R 513/85

    Begrenzung; Grundstück; Garten; Außenbereich; Einfügen; Wohnhaus; Vorbildwirkung

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94
    Jedenfalls dadurch bringt das Vorhaben der Beigeladenen die derzeitige, planungsrechtlich vorgegebene Situation in Bewegung und stiftet eine Unruhe, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich zieht (BVerwG, Urteil vom 26.5.1978, BVerwGE 55, 369, 387; Urteil vom 21.11.1980, BRS 36 Nr. 56, S. 127; OVG Saarlouis, Urteil vom 27.5.1988, Baurecht 1989, 56, 59).
  • OVG Thüringen, 28.07.1993 - 1 EO 1/93

    Bauherr; Aufschiebende Wirkung; Widerspruch; Anfechtungsklage;

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94
    Denn die bloße Kenntnis des Grundstücksnachbarn von einem Bauvorhaben reicht nicht aus, um eine Verwirkung des Rechts zum Widerspruch vor Ablauf der Jahresfrist entsprechend § 58 Abs. 2 VwGO oder des materiellen Abwehrrechts zu begründen (vgl. Beschluß des Senats vom 28.7.1993 - 1 EO 1/93 -, LKV 1994, 110).
  • OVG Thüringen, 29.06.1993 - 1 B 114/92

    Einfügen; Rücksichtnahmegebot; Nachbarschützende Wrkung; Schutzwürdige

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 3 S 2/90

    1. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Nachbarwiderspruchs gegen

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

  • OVG Bremen, 10.11.2015 - 1 LB 143/14

    Maklerbüro in reinem Wohngebiet - reines Wohngebiet; freiberufliche

    Das kann etwa der Fall sein, wenn durch das neue Bauvorhaben unmittelbare Einsichtsmöglichkeiten aus kurzer Entfernung in Wohnräume geschaffen werden, zumal in rückwärtig gelegene Räume, die sich wegen ihrer Lage besonders zur Nutzung als Schlafräume anbieten (vgl. etwa OVG Thüringen, B. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94 - BRS 57 Nr. 221).
  • OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Widerspruch; Treu und

    Eine erfolgreiche Berufung des Grundstücksnachbarn auf das drittschützende Rücksichtnahmegebot setzt weiter voraus, dass das Bauvorhaben bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem Gewicht der mit ihm verfolgten Interessen auf der einen und der Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der Belange des Nachbarn auf der anderen Seite für diesen die Schwelle der Zumutbarkeit überschreitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122, 126; Senatsbeschluss vom 11. Mai 1995 - 1 EO 486/94 - BRS 57 Nr. 221 = ThürVGRspr. 1996, 13 m. w. N.).

    Zwar gewähren die Bestimmungen des Bauplanungsrechts - und damit auch das in ihnen enthaltene Rücksichtnahmegebot - nur in Ausnahmefällen einen Schutz vor Einsichtnahme (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Mai 1995 - 1 EO 486/94 - a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 05.10.1999 - 1 EO 698/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nachbar;

    Eine erfolgreiche Berufung des Grundstücksnachbarn auf das drittschützende Rücksichtnahmegebot setzt weiter voraus, daß das Bauvorhaben bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem Gewicht der mit ihm verfolgten Interessen auf der einen und der Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der Belange des Nachbarn auf der anderen Seite für diesen die Schwelle der Zumutbarkeit überschreitet (vgl. BVerwG, U. v. 25.2.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122, 126; Senatsbeschluß vom 11.5.1995 - 1 EO 486/94 -, BRS 57 Nr. 221 = ThürVGRSpr. 1996, 13, 19 m.w.N.).

    Einen Schutz vor Einsichtnahme gewähren die Bestimmungen des Bauplanungsrechts - und damit auch das in ihnen enthaltene Rücksichtnahmegebot - nur in Ausnahmefällen; einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot hat der Senat etwa bei einer durch den Anbau von Balkonen eröffneten unmittelbaren Einsichtsmöglichkeit in wenige Meter entfernte Wohnräume angenommen (vgl. Senatsbeschluß vom 11.5.1995 - 1 EO 486/94 -, BRS 57 Nr. 221 = ThürVGRSpr. 1996, 13, 17).

    Für die Beurteilung der Zumutbarkeit kommt es dabei nicht auf die Einhaltung bestimmter Lärmgrenzwerte an (vgl. Senatsbeschluß vom 11.5.1995 - 1 EO 486/94 -, BRS 57 Nr. 221 = ThürVGRSpr. 1996, 13, 20).

    Von Bedeutung kann außerdem sein, ob es sich um notwendige oder nicht notwendige Stellplätze handelt, denn im allgemeinen ist davon auszugehen, daß den Grundstücksnachbarn die Errichtung der für ein zulässiges Wohngebäude notwendigen Stellplätze und die mit ihrem Betrieb üblicherweise verbundenen Belastungen zuzumuten sind (vgl. Senatsbeschluß vom 11.5.1995, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 20.02.2002 - 1 EO 816/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baurecht;

    Eine erfolgreiche Berufung des Grundstücksnachbarn auf das drittschützende Rücksichtnahmegebot setzt weiter voraus, dass das Bauvorhaben bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem Gewicht der mit ihm verfolgten Interessen auf der einen und der Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der Belange des Nachbarn auf der anderen Seite für diesen die Schwelle der Zumutbarkeit überschreitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122, 126; Senatsbeschluss vom 11.5.1995 - 1 EO 486/94 -, BRS 57 Nr. 221 = ThürVGRSpr. 1996, 13, 19 m. w. N.).

    Einen Schutz vor Einsichtnahme gewähren die Bestimmungen des Bauplanungsrechts - und damit auch das in ihnen enthaltene Rücksichtnahmegebot - nur in Ausnahmefällen; einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot hat der Senat etwa bei einer durch den Anbau von Balkonen eröffneten unmittelbaren Einsichtsmöglichkeit in wenige Meter entfernte Wohnräume angenommen (vgl. Senatsbeschluss vom 11.5.1995 - 1 EO 486/94 -, BRS 57 Nr. 221 = ThürVGRSpr. 1996, 13, 17).

    Ob es sich bei neu angelegten Stellplätzen um notwendige oder nicht notwendige Stellplätze handelt, kann im Einzelfall für die Frage der Zumutbarkeit von Bedeutung sein, weil im Allgemeinen davon auszugehen ist, dass den Grundstücksnachbarn die für ein zulässiges Wohngebäude notwendigen Stellplätze und die mit ihrem Betrieb üblicherweise verbundenen Belastungen zuzumuten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 11.5.1995 - 1 EO 486/94 -, BRS 57 Nr. 221 = ThürVGRspr. 1996, 13, 20).

  • VG Würzburg, 25.01.2024 - W 5 K 23.938

    Baurechtliche Nachbarklage, Baugenehmigung für Doppelhaushälfte mit

    Dies könnte etwa der Fall sein, wenn durch das neue Bauvorhaben unmittelbare Einsichtsmöglichkeiten aus kurzer Entfernung in Wohnräume geschaffen werden, insbesondere in rückwärtig gelegene Räume, die sich wegen ihrer Lage besonders zur Nutzung als Schlafräume anbieten (so OVG Thüringen, B.v. 11.5.1995 - 1 EO 486/94 - juris Rn. 51 und OVG Bremen, B.v. 14.5.2012 - 1 B 65/12 - juris Rn. 16), oder wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet (vgl. OVG Magdeburg, B.v. 12.12.2011 - 2 M 162/11 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 910/03

    Baugenehmigung für Dachterrasse

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist dies u. a. in solchen Fällen bejaht worden, in denen ein Balkon in unmittelbarer Nähe zu einem vorhandenen Schlafzimmerfenster errichtet werden sollte und dementsprechende Einblicksmöglichkeiten eröffnete (vgl. ThürOVG, Urt. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94 - BRS 57 Nr. 221; OVG NRW, Urt. v. 22.08.2005 - 10 A 3611/03 -, NWVBl 2006, 62).
  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 15 ZB 16.2508

    Kein subjektives Recht eines Nachbarn auf die Aufnahme einer Nebenbestimmung in

    Auch über das Gebot der Rücksichtnahme wird in bebauten Ortslagen grundsätzlich kein Schutz des Nachbarn vor jeglichen (weiteren) Einsichtmöglichkeiten vermittelt, allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten A u s n a h m e f ä l l e n kann sich unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme etwas anderes ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.1999 - 2 CS 99.2387 - BayVBl. 2000, 377 = juris Rn. 20; B.v. 6.8.2010 - 15 CS 09.3006 - juris Rn. 28; B.v. 15.12.2016 - 9 ZB 15.376 - juris Rn. 14; OVG Saarl., B.v. 25.5.2010 - 2 A 31/10 - BRS 76 Nr. 197 = juris Rn. 15; OVG Bremen, U.v. 10.11.2015 - 1 LB 143/14 - BauR 2016, 645 = juris Rn. 39; ThürOVG, B.v. 11.5.1995 - 1 EO 486/94 - BRS 57 Nr. 221 = juris Rn. 51; U.v. 26.2.2002 - 1 KO 305/99 - BRS 65 Nr. 130 = juris Rn. 42).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 3 M 102/10

    Rechtsschutz gegen Bau einer Stellplatzanlage

    Nach dieser Gesetzeslage ist - nach wie vor - zu unterscheiden zwischen den Immissionen durch Lärm und Abgase und den optisch-ideellen und anderen städtebaulichen Beeinträchtigungen, die durch Stellplätze und Garagen verursacht werden (vgl. OVG Weimar, U. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94 -, BRS 57 Nr. 221).

    So erfasst diese Vorschrift etwa nicht eine Verminderung der bisher als Grünfläche genutzten Freifläche im Blockinneren und die darin liegende mögliche Beeinträchtigung der Erholungsfunktion des Freiraumes im Inneren des Häuserblocks (vgl. OVG Weimar, U. v. 11.05.1995 - a.a.O.).

  • OVG Bremen, 05.08.2016 - 1 B 125/16

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Gebot der Rücksichtnahme; erdrückende Wirkung

    Das kann etwa der Fall sein, wenn durch das neue Bauvorhaben unmittelbare Einsichtsmöglichkeiten aus kurzer Entfernung in Wohnräume geschaffen werden (vgl. zu einem solchen Fall etwa OVG Thüringen, Beschl. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94, BRS 57 Nr. 221).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2005 - 3 M 185/04

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung

    Dass der rückwärtige Grundstücksbereich grundsätzlich im erhöhten Maß schutzwürdig ist, weil er üblicherweise als Ruhe- und Rückzugsraum genutzt wird, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. OVG Weimar, U. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94 - BRS 57, 221).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Genehmigung eines Wintergarten

  • OVG Thüringen, 24.11.2005 - 1 KO 531/02
  • VGH Bayern, 15.12.2016 - 9 ZB 15.376

    Keine Verletzung von Nachbarrechten wegen Nichteinhaltung von Abstandsflächen

  • OVG Thüringen, 03.11.2005 - 1 KO 531/02

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Betriebserweiterung; Baugenehmigung;

  • VG Würzburg, 01.03.2021 - W 5 S 21.74

    Nachbarschutz und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2005 - 3 M 37/04

    Gestattung geringerer Abstandsflächen

  • OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12

    Unbeplanter Innenbereich, Nachbarschutz, erdrückende Wirkung des Neubauvorhabens

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.2011 - 1 LA 65/11

    Zulassung geringerer Tiefen der Abstandsflächen in gewachsenen Altstadtbereichen;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - 2 M 83/06

    Nachbarklage gegen nachträglichen Balkonanbau

  • VG Würzburg, 25.03.2021 - W 5 K 20.792

    Nachbarklage gegen Erweiterung eines Hospizes

  • VG Trier, 22.01.2021 - 5 L 3879/20

    Kirche Maria Königin: Eilantrag gegen Baugenehmigung erfolgreich

  • VG Trier, 22.09.2021 - 5 K 760/21

    Kirche Maria Königin: Klage gegen Baugenehmigung erfolglos

  • VG Würzburg, 13.11.2018 - W 5 S 18.1260

    Verletzung der Abstandsfläche; Antrag nach § 80a Abs. 3 VwGO durch eine

  • OVG Thüringen, 14.02.2000 - 1 EO 76/00

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Altbestand; genehmigt;

  • VG München, 23.07.2014 - M 11 SN 14.2037

    Einfügen; Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahmegebot; erdrückende Wirkung

  • VG Würzburg, 16.08.2016 - W 5 S 16.761

    Prüfungsumfang im vereinfachten Genehmigungsverfahren

  • OVG Brandenburg, 17.09.1998 - 3 B 57/98

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen Baugenehmigungen; Fehlen des

  • VG Würzburg, 14.12.2016 - W 5 S 16.1233

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Einsichtsmöglichkeit in

  • VG Halle, 04.11.2010 - 2 B 225/10

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten - Abgrenzung § 123 VwGO und § 80 a

  • OVG Thüringen, 03.07.1998 - 1 EO 173/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • OVG Thüringen, 14.10.1997 - 1 EO 548/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Umgebung; Einfügen;

  • VG Halle, 24.10.2001 - 2 A 110/99
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