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   BVerwG, 14.07.1978 - 1 ER 301.78   

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BVerwG, 14.07.1978 - 1 ER 301.78 (https://dejure.org/1978,472)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1978 - 1 ER 301.78 (https://dejure.org/1978,472)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1978 - 1 ER 301.78 (https://dejure.org/1978,472)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Ausländerbehördliche Ablehnung - Aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs - Ausländer - Wiedereinreise

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 505
  • DVBl 1978, 888
  • DÖV 1979, 60
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 359/89

    Kündigung wegen fehlender Arbeitserlaubnis

    Diese gerichtliche Anordnung hat rückwirkende Kraft; der Arbeitnehmer wird so behandelt, als ob der die Aufenthaltserlaubnis ablehnende Bescheid noch nicht ergangen wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 14. Juli 1978 - 1 ER 301/78 - NJW 1979, 505).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Der Kläger war damit vorläufig rechtlich so gestellt, als ob ihm die Erlaubnis erteilt worden wäre (BVerwGE 64, 285 (286 f.)), mit der Folge, daß er nach einer Ausreise aufgrund des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1965 grundsätzlich zur Wiedereinreise berechtigt (§ 2 Abs. 1 Satz 1 AuslG 1965) war (Beschluß vom 14. April 1978 - BVerwG 1 ER 301.78 - Buchholz 402.24 § 21 AuslG Nr. 2 = DVBl 1978, 888 (889)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2009 - 18 B 8/09

    Erlaubnisfiktion Aufenthaltstitel Wiedereinreise Antrag Geburt Deutschland

    Die Erlaubnisfiktion berechtigt jedoch unter der Geltung des AufenthG entgegen einer verbreitet in der Literatur, vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand April 2006, § 81 AufenthG Rn. 13; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Stand Februar 2008, § 81 AufenthG Rn. 31; HK-AuslR/Hofmann, 1. Aufl. 2009, § 81 AufenthG Rn. 39, Westphal/Stoppa, Ausländerrecht der Polizei, 3. Auflage, S. 177, vertretenen, wohl auf eine Entscheidung des BVerwG zum AuslG 1965, BVerwG, Beschluss vom 14.7.1978 - 1 ER 301/78 -, DVBl. 1978, 888, zurückzuführende Auffassung nicht zur Einreise nach Deutschland.

    Des Weiteren kann es aufgrund der bereits erwähnten Entscheidung des BVerwG, Beschluss vom 14.7.1978 - 1 ER 301/78 -, a. a. O., nicht als höchstrichterlich geklärt angesehen werden, dass eine Erlaubnisfiktion nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG zur Wiedereinreise berechtigt.

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75

    Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24

    Deswegen konnte die Fiktionswirkung des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 3 AuslG erloschen sein (Beschluß vom 14. Juli 1978 - BVerwG 1 ER 301.78 - [NJW 1979, 505]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 18 B 1083/17

    Erlöschen der Fortbestandsfiktion gemäß und des vorläufigen Rechtsschutzes nach

    Die entsprechende Anwendung der Erlöschenstatbestände des § 51 Abs. 1 AufenthG auf die Fortbestandsfiktion wird grundsätzlich befürwortet: Vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 13.12 -, juris Rn. 35 (in der Konstellation einer bestandskräftigen Ausweisung); OVG Hamburg, Beschluss vom 18. Januar 1995 - Bs V 262/94 -, juris Rn. 3: bei nachträglicher Ausweisung erlischt Fiktionsrecht analog § 44 Abs. 1 Nr. 1 AuslG 1990 - in diesem Sinne zum Fiktionsrecht des § 21 Abs. 3 AuslG 1965 auch BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1978 - 1 ER 301/78 -, juris Rn. 6 (für den Fall des § 9 Abs. 1 Nr. 3 AuslG 1965 - Verlassen des Bundesgebiets aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund); Benassi, Rechtsfolgen der Beantragung eines Aufenthaltstitels, InfAuslR 2006, 178 ff.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2010 - 11 S 12.10

    Ausländerrecht; Türkei; Rechtsschutzbedürfnis bei freiwilliger Ausreise

    Ob die Fiktionen nach § 81 Abs. 3, 4 AufenthG einen solchen Titel in Form einer Aufenthaltserlaubnis im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 7 Abs. 1 AufenthG darstellen, erscheint fraglich (vgl. zu § 81 Abs. 3 AufenthG: OVG Münster, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 18 B 8/09 -, ZAR 2009, 278 f.; anders zu § 21 Abs. 3 S. 1 AuslG: BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1978 - 1 ER 301/78 -, NJW 1979, 505 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 13 S 1618/03

    Kein Wiederaufleben erloschener Erlaubnisfiktion; abgelehnte Verlängerung der

    Zwar kann sich auch der Inhaber der Rechtsposition aus § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG in entsprechender Anwendung des § 44 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 AuslG auf einen Rechtsanspruch auf Wiedereinreise berufen, wenn er das Bundesgebiet aus einem seiner Natur nach nur vorübergehenden Grund verlassen hat, da dann das gesetzliche Aufenthaltsrecht nicht erlischt (OVG Hamburg, Beschluss vom 12.1.1996 - V 4/96 -, NVwZ-RR 1996, 709; VG Sigmaringen, Beschluss vom 30.6.1994 - 6 K 1483/93 -, InfAuslR 1994, 358; Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht [GK/AuslR], § 69 AuslG RdNr. 47; Hailbronner, Ausländerrecht, § 69 AuslG RdNr. 44; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 4. Aufl., § 69 AuslR RdNr. 19; zur insoweit gleichen Rechtslage nach dem AuslG 1965: BVerwG, Beschluss vom 14.7.1978 - 1 ER 301/78 -, NJW 1979, 505).
  • OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 41/02

    Unterlassene persönliche Anhörung in der Beschwerdeinstanz

    Der Senat teilt die Rechtsauffassung des Landgerichts und des Verwaltungsgerichts Aachen in der ersten der verschiedenen in dieser Sache ergangenen Eilentscheidungen ((Beschluss vom 08.03.2000 - 8 L 101/00 -, insoweit in InfAuslR 2000, 227 nicht abgedruckt), dass die unmittelbar nur für erteilte Aufenthaltsgenehmigungen geltende Norm des § 44 Abs. 1 AuslG entsprechend anzuwenden ist; denn die Rechtmäßigkeitsfiktion des § 69 Abs. 3 AuslG kann keine stärkere Rechtsposition als eine erteilte Genehmigung verschaffen (ebenso OVG Hamburg, NVwZ-RR 1996, 709; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht § 69 Rdn. 10 und zu der gleichen Rechtslage aufgrund des AuslG 1965 - dort §§ 21 Abs. 3 S. 1, 9 Abs. 1 - bereits BVerwG DVBl. 1978, 888 = NJW 1979, 505, die mit der Neufassung übernommen wurde, vgl. BT-Drucksache 11/6321 S. 80).
  • VG Darmstadt, 28.09.2011 - 5 L 936/11

    Verlängerung des Aufenthaltsrechts eines türkischen Arbeitnehmers nach Beendigung

    17 Das vorläufige Aufenthaltsrecht, das nach Bescheidung des Antrags durch die Ausländerbehörde zunächst verloren ging, konnte durch einen erfolgreichen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO oder durch Aufhebung der ausländerbehördlichen Entscheidung - im Unterschied zum jetzigen Recht (vgl. § 84 Abs. 2 AufenthG) - jederzeit wieder aufleben (BVerwG, Beschl. v. 03.11.1989 - 1 B 142.89 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 103; Urt. v. 27.10.1987 - 1 C 19.85 -, NVwZ 1988, 251 [255]; Beschl. v. 23.01.1987 - 1 B 213.86 -, NVwZ 1987, 504; Beschl. v. 14.07.1978 - 1 ER 301.78 -, NJW 1979, 505; Urt. v. 18.12.1969 - I C 5.69 -, NJW 1970, 396 [397]; vgl. hierzu schon VG Darmstadt, Beschl. v. 08.02.2010 - 5 L 1833/09.DA [3] -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Versagung der Erteilung einer

    Die bisherige Rechtsprechung zur Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes bei Ablehnung des Antrags auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unter der Geltung des § 21 Abs. 3 AuslG a.F. (siehe dazu grundlegend VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 15.10.1968, ESVGH 19, 162; BVerwG, Urteil vom 18.12.1969, BVerwGE 34, 325, Beschluß vom 14.7.1978, NJW 1979, 505), wonach durch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Aufenthalt des Ausländers bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit des Ablehnungsbescheids als erlaubt galt (siehe BVerwG, Urteil vom 27.10.1987, BVerwGE 78, 192 = InfAuslR 1988, 38 = NVwZ 1988, 251), ist seit Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes nicht mehr gerechtfertigt.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1988 - 11 S 2531/87

    Aufenthaltsberechtigung: Erlöschen wegen Ungültigkeit des Passes

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1988 - 11 S 1947/87

    Aufenthaltsberechtigung: Erlöschen durch ungültigen Paß oder Paßersatz

  • VGH Hessen, 14.03.1989 - 12 TH 741/89

    Abschiebungsandrohung; freiwillige Ausreise; Antragswiederholung;

  • VGH Hessen, 23.03.1990 - 10 UE 3532/88

    Aufenthaltserlaubnis für einen nach Abschluß der medizinischen Ausbildung zur

  • VG Darmstadt, 08.02.2010 - 5 L 1833/09

    Fiktionsbescheinigung für türkischen assoziationsberechtigten Arbeitnehmer nach

  • VG Sigmaringen, 07.07.1998 - A 7 K 11153/98

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines Antrags auf Durchführung eines

  • OVG Hamburg, 18.08.1981 - Bs V 8/81

    Wirksamkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis gegenüber einem beschränkt

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