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   BVerwG, 27.06.1984 - 1 ER 310.84   

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BVerwG, 27.06.1984 - 1 ER 310.84 (https://dejure.org/1984,2963)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1984 - 1 ER 310.84 (https://dejure.org/1984,2963)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1984 - 1 ER 310.84 (https://dejure.org/1984,2963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung - Anforderungen an die Gestattung der Einreise und des Aufenthalts eines Asylbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.07.1984 - 1 A 30.84

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1984 - 1 ER 310.84
    Er begehrt eine einstweilige Anordnung dahin, daß die Antragsgegnerin ihm für die Dauer des Hauptsacheverfahrens (BVerwG 1 A 30.84) eine Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks erteilt.
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Solchen, die Hauptsache vorweg nehmenden Anträgen ist im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nur ausnahmsweise dann stattzugeben, wenn das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 - BVerfGE 46, 166 ; BVerwG, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 a.a.O.; vom 21. Januar 1999 - BVerwG 11 VR 8.98 - Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 26 S. 2 f.; vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 ER 301.89 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15 S. 2; und vom 27. Juni 1984 - BVerwG 1 ER 310.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57 S. 128 f.).
  • BVerwG, 10.02.2011 - 7 VR 6.11

    Einsicht in Behördenunterlagen; NS-Belastung ehemaliger Mitarbeiter des

    Einem solchen, die Hauptsache vorweg nehmenden Antrag ist im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nur ausnahmsweise dann stattzugeben, wenn das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 - BVerfGE 46, 166 ; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 1999 - BVerwG 11 VR 8.98 - Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 26 S. 2 f.; vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 ER 301.89 - Buchholz 310 § 123 Nr. 15 S. 2; und vom 27. Juni 1984 - BVerwG 1 ER 310.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57).
  • VG Berlin, 05.09.2012 - 23 L 283.12

    Kein deutscher Reisepass für Kind einer ukrainischen Leihmutter

    Eine (auch nur teilweise) Vorwegnahme der Hauptsache ist nur ausnahmsweise und nur in solchen Fällen gerechtfertigt, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die nachträglich durch die Hauptsachenentscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1984 - 1 ER 310.84 - Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 12 S 138.08 -).
  • VG Berlin, 15.03.2019 - 23 L 706.18

    Versäumen der Zuständigkeitsfrist bei einem Übernahmegesuch im Rahmen des Dublin

    Eine auch nur teilweise Vorwegnahme der Hauptsache ist nur ausnahmsweise und nur in solchen Fällen gerechtfertigt, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die nachträglich durch die Hauptsachenentscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1984 - BVerwG 1 ER 310.84 -, juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 15.04.2011 - 23 L 79.11

    Kein deutscher Reisepass für Kind einer indischen Leihmutter

    Eine (auch nur teilweise) Vorwegnahme der Hauptsache ist nur ausnahmsweise und nur in solchen Fällen gerechtfertigt, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die nachträglich durch die Hauptsacheentscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1984 - 1 ER 310.84 - Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 12 S 138.08 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 8 ME 109/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 5 S. 2 Alt. 1

    Eine derartige Ausnahme kann geboten sein, wenn der Rechtsschutzsuchende eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann oder für ihn ohne eine den geltend gemachten Anspruch vorab befriedigende Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage sein würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.1984 - 1 ER 310.84 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57; Sächsisches OVG, Beschl. v. 8.1.2009 - 3 B 8/09 -, juris Rn. 3; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.7.2007 - 2 M 172/07 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 25.11.2003 - 3 Bs 217/03 -, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 8 ME 76/10

    Schwerer und unzumutbarer Nachteil bei dem durch eine nur rückwirkende Erteilung

    Eine derartige Ausnahme kann geboten sein, wenn der Rechtsschutzsuchende eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann oder für ihn ohne eine den geltend gemachten Anspruch vorab befriedigende Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage sein würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.1984 - 1 ER 310.84 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57; Sächsisches OVG, Beschl. v. 8.1.2009 - 3 B 8/09 -, juris Rn. 3; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.7.2007 - 2 M 172/07 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 25.11.2003 - 3 Bs 217/03 -, juris Rn. 19).
  • VG Hannover, 21.10.2014 - 10 B 12216/14

    Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft; Obdachlosenunterbringung;

    Eine (auch nur teilweise) Vorwegnahme der Hauptsache ist nur ausnahmsweise und nur in solchen Fällen gerechtfertigt, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die nachträglich durch die Hauptsachenentscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.6.1984 - BVerwG 1 ER 310.84 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2008 - 12 S 138.08 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 17.09.2020 - 22 L 1454/20

    Wiederaufgreifen, Folgeantrag, Überstellungsfrist, Zuständigkeit

    Dies bedeutet, dass der Erlass einer die Entscheidung des Hauptsacheverfahrens vorwegnehmende Regelung in diesem Verfahren grundsätzlich ausscheidet, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1984 - 1 ER 310/84 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 21. November 2005 - 10 CE 05.1905 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Juli 2007 - 2 M 172/07 , juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2004 - 18 B 596/04

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschlüsse vom 27. Juni 1984 - 1 ER 310.84 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57, vom 21. Januar 1999 - 11 VR 8.98 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 18 und vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -, Buchholz 11 Art. 44 GG Nr. 2; Senatsbeschluss vom 18. März 2004 - 18 B 355/04 -.
  • VG München, 12.11.2013 - M 22 E 13.3982

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch

  • VG Bayreuth, 17.02.2020 - B 8 E 19.50589

    Anordnungsanspruch aus Art. 17 Abs. 2 Dublin III-VO für einen in Griechenland

  • VG Hannover, 29.03.2023 - 10 B 2164/23
  • VG Hannover, 23.06.2021 - 5 B 2743/21

    Ausweisungsinteresse; einstweiliger Rechtsschutz; vorläufiger Rechtsschutz

  • BVerwG, 11.12.1985 - 1 ER 316.85

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.12.1984 - 1 ER 325.84

    Rechtsmittel

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BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 1984 - 1 ER 310.84 (https://dejure.org/1984,6797)
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  • BVerwG, 20.07.1984 - 1 A 30.84

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1984 - 1 ER 310.84
    im Wege der einstweiligen Anordnung die Antragsgegnerin zu verpflichten, ihm bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seine beim Bundesverwaltungsgericht anhängige Klage - BVerwG 1 A 30.84 - den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland vorläufig zu erlauben.
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