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   BVerwG, 03.04.1985 - 1 ER 323.84   

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https://dejure.org/1985,8632
BVerwG, 03.04.1985 - 1 ER 323.84 (https://dejure.org/1985,8632)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1985 - 1 ER 323.84 (https://dejure.org/1985,8632)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1985 - 1 ER 323.84 (https://dejure.org/1985,8632)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1985 - 1 ER 323.84
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Gefahr aus nachträglicher Sicht tatsächlich bestand, sondern darauf, ob die Annahme einer derartigen Gefahr aus damaliger Sicht gerechtfertigt war (vgl. BVerwGE 68, 267 [BVerwG 15.12.1983 - 3 C 27/82]).
  • BVerwG, 25.01.1978 - 1 A 3.76

    Auflösung eines Vereins - Verbotsgründe - Verbot eines Ausländervereins -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1985 - 1 ER 323.84
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa BVerwGE 55, 175 [BVerwG 25.01.1978 - 1 A 3/76]; 61, 218 [BVerwG 28.11.1980 - 7 C 54/78]), der im Schrifttum nicht widersprochen wurde, ist diese Vorschrift verfassungsmäßig.
  • BVerwG, 28.11.1980 - 7 C 54.78

    Arzt - Lösungsfeld - Antwortbogen - Prüfungschance - Schreibversehen -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1985 - 1 ER 323.84
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa BVerwGE 55, 175 [BVerwG 25.01.1978 - 1 A 3/76]; 61, 218 [BVerwG 28.11.1980 - 7 C 54/78]), der im Schrifttum nicht widersprochen wurde, ist diese Vorschrift verfassungsmäßig.
  • BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80

    Wehrsportgruppe Hoffmann - Art. 9 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1985 - 1 ER 323.84
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa BVerwGE 55, 175 [BVerwG 25.01.1978 - 1 A 3/76]; 61, 218 [BVerwG 28.11.1980 - 7 C 54/78]), der im Schrifttum nicht widersprochen wurde, ist diese Vorschrift verfassungsmäßig.
  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 A 4.15

    Anhörung; Auflösung; einheitliches Netzwerk; Hisbollah; Inländerverein; Israel;

    Denn dem Verein steht der Rechtsweg offen, der effektiven Rechtsschutz gegen eine rechtswidrige oder zu Unrecht für sofort vollziehbar erklärte Verbotsverfügung bietet (BVerwG, Beschluss vom 3. April 1985 - 1 ER 323/84 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird Bezug genommen auf die Streitakte, die Verfahren nach § 80 Abs. 5 u. 6 VwGO betreffenden Akten BVerwG 1 ER 323.84 und 1 ER 308.87, die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge und die von den Beteiligten in Ablichtung eingereichten Unterlagen aus der beim Landgericht Hamburg anhängig gewesenen Strafsache einschließlich des Urteils vom 13. Mai 1986.
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