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   OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18.P   

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https://dejure.org/2018,25027
OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18.P (https://dejure.org/2018,25027)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15.08.2018 - 1 Es 1/18.P (https://dejure.org/2018,25027)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15. August 2018 - 1 Es 1/18.P (https://dejure.org/2018,25027)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3a S 4 aF UVPG, § 3c S 1 aF UVPG, § 9 aF UVPG, § 74 Abs 1 UVPG, § 74 Abs 2 UVPG
    Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss betreffend die Verlegung eines Bahnhofs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Interesse zur Nutzung eines in der Nähe der eigenen Wohnung bestehenden Fernbahnhofs auch weiterhin für Bahnfahrten als eigener Belang wegen Einstellung i.R.d. Abwägung bei der Entscheidung über die Verlegung eines Fernbahnhofs um knapp 2 km; Berufen eines Einzelnen auf ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Interesse zur Nutzung eines in der Nähe der eigenen Wohnung bestehenden Fernbahnhofs auch weiterhin für Bahnfahrten als eigener Belang wegen Einstellung i.R.d. Abwägung bei der Entscheidung über die Verlegung eines Fernbahnhofs um knapp 2 km; Berufen eines Einzelnen auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich

  • lto.de (Kurzinformation)

    Autoverladung in Hamburg: Keine Verlegung von Bahnhof Altona

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben "Verlegung Bahnhof Hamburg-Altona"

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 1061
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (52)

  • BVerwG, 25.05.2016 - 3 C 2.15

    Strecke; Streckenabschnitt; Teilstrecke; Schienenweg; Schienennetz; Bahnhof; für

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18
    Hiervon zu unterscheiden sind Ausführungen zur mangelnden Wahrung von Bestimmungen, die den rechtlichen Rahmen der Planfeststellung abstecken (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.7.2011, 9 A 14.10, NVwZ 2012, 180, juris Rn. 12; Urt. v. 25.5.2016, 3 C 2.15, BVerwGE 155, 218, juris Rn. 25).

    Zu Letzterem gehört z.B. der Vortrag des Antragstellers zu 1, die Planfeststellungsbehörde habe gegen Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung verstoßen, ebenso wie das Vorbringen, die Planfeststellungsbehörde sei schon von Rechts wegen gehindert, das Vorhaben im Wege der Planfeststellung zuzulassen, solange nicht die mit dem Vorhaben verbundene Stilllegungs-Maßnahme im Verfahren nach § 11 AEG genehmigt sei (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.5.2016, a.a.O.).

    Der gesetzlich geforderten Dokumentation der Durchführung und des Ergebnisses der Vorprüfung (§ 3c Satz 6 a.F. UVPG) wird damit nicht genügt (vgl. hierzu im einzelnen BVerwG, Urt. v. 25.5.2016, 3 C 2.15, BVerwGE 155, 218, juris Rn. 32 für einen identisch formulierten Vorprüfungsvermerk).

    a) Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass sowohl der Begriff der Strecke als auch der des (betriebswichtigen) Bahnhofs nach einer funktionalen Betrachtung zu bestimmen ist (BVerwG, Urt. v. 25.5.2016, 3 C 2.15, BVerwGE 155, 218, juris Rn. 17; Urt. v. 5.7.2018, 3 C 21.16, insoweit bisher nur Pressemitteilung Nr. 46/2018 auf www.bverwg.de; so auch das VG Stuttgart als Vorinstanz, Urt. v. 9.8.2016, 13 K 2947/12, juris Rn. 80, 88).

    Da der Anfangs- bzw. Endpunkt Hamburg-Altona infolge der Ersetzung des bisherigen Kopfbahnhofs durch den ca. 2 km entfernt geplanten Durchgangsbahnhof nicht in hier rechtlich relevantem Maß verändert wird - auch falls es als "Ort" (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 25.5.2016, a.a.O., juris Rn. 17) auf den Hamburger Bezirk Altona und nicht ohnehin nur auf "Hamburg" ankommt -, stellt das Funktionsloswerden der auf den bisherigen Kopfbahnhof zu- bzw. von diesem wegführenden Gleise nicht die Einstellung des Betriebs einer Strecke dar.

    Da der Planfeststellungsbeschluss das Vorhaben und damit die mit der Gleisverlegung verbundene Stilllegung der Autoverlade-Serviceeinrichtung zulässt (§ 18c AEG i.V.m. § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG), ist der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig, wenn eine erforderliche Stilllegungsgenehmigung wie hier nicht vorliegt; die Genehmigung der Stilllegung ist Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Urt. v. 25.5.2016, 3 C 2.15, BVerwGE 155, 218, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 49.83

    Berichtigung eines Urteilstenors

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18
    Die Planungsbehörde darf einen Konflikt, für den eine abschließende Lösung bereits im Zeitpunkt ihrer Entscheidung möglich ist, nicht unbewältigt lassen, sie muß ohne Abwägungsfehler ausschließen, daß eine Lösung des offengehaltenen Problems durch die von ihr getroffenen Festsetzungen in Frage gestellt wird, die unberücksichtigt gebliebenen Belange dürfen kein solches Gewicht haben, daß die Planungsentscheidung als unabgewogener Torso erscheint, und es muß sichergestellt sein, daß durch den Vorbehalt andere einschlägige öffentliche und private Belange nicht unverhältnismäßig zurückgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307 und vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 49.83 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 71; Beschluß vom 17. Dezember 1985 - BVerwG 4 B 214.85 - Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 10).

    Mit der Anordnung gegenüber der Beigeladenen, einen neuen Standort für eine Verladeanlage festzulegen, die technischen Planungen für eine neue Verladeanlage aufzunehmen und den Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsantrag für eine neue Verladeanlage für Autoreisezüge vorzubereiten und zu stellen, dürfte indes weder zeitlich noch inhaltlich sichergestellt sein, dass der Plan für eine für die Eisenbahnverkehrsunternehmen annehmbare neue Verladeanlage festgestellt oder genehmigt werden kann, die ggf. ergehende Zulassungsentscheidung in einem etwaigen gerichtlichen Verfahren Bestand hat und sodann die neue Anlage rechtzeitig bei Schließung der alten Anlage betriebsfertig ist (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18.12.1987, 4 C 49.83, NVwZ 1989, 147, juris Rn. 25 f.).

    Insgesamt spricht daher einiges dafür, dass im angegriffenen Planfeststellungsbeschluss die Verlegung der Verladeeinrichtung für Autozugverkehre im Wesentlichen geregelt werden müsste (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.1987, 4 C 49.83, NVwZ 1989, 147, juris Rn. 27, 30, 34).

    Der Vorbehalt setzt deswegen eine Einschätzung der später zu regelnden Konfliktlage wenigstens in ihren Umrissen voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1985, 4 B 214.85, NVwZ 1986, 640, juris Rn. 3; Urt. v. 18.12.1987, 4 C 49.83, NVwZ 1989, 147, juris Rn. 32).

  • BVerwG, 27.09.1993 - 4 C 22.93

    Klagebefugnis - Flughafen - Benutzung - Pilot - Standortbezug

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18
    Hierzu gehören auch solche Interessen, bezüglich derer der Inhaber des Interesses oder Träger des Belangs sich vernünftigerweise auf Veränderungen einstellen muss, so dass deshalb dem etwaigen Vertrauen in den Fortbestand die Schutzwürdigkeit fehlt (grundlegend BVerwG, Urt. v. 14.2.1975, IV C 21.74, BVerwGE 48, 56, juris Rn. 41 f.; Beschl. v. 9.11.1979, 4 N 1.78 u.a., BVerwGE 59, 87, juris Rn. 38 ff. und 44 ff.; seither ständige Rechtsprechung im Fachplanungsrecht, vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.1993, 4 C 22.93, NVwZ-RR 1994, 189, juris Rn. 8; Beschl. v. 11.11.1996, 11 B 65.96, NVwZ 1997, 394, juris Rn. 6; Urt. v. 20.12.2011, 9 A 30.10, DVBl. 2012, 501, juris Rn. 16; vgl. zu allem auch Vallendar/Wurster in: Hermes/Sellner, AEG, 2. Aufl. 2014, § 18 Rn. 324 sowie - z.T. kritisch - Schütz in: Ziekow, Handbuch des Fachplanungsrechts, 2. Aufl. 2014, § 8 Rn. 49 ff.; Wahl/Schütz in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 42 Abs. 2 Rn. 252 ff.).

    Um als "eigener" Belang gewertet werden zu können, müsste das Interesse hinreichend konkret und individuell zu erfassen sein (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 26.7.1989, 4 C 35.88, BVerwGE 82, 246, juris Rn. 20 f.; Urt. v. 27.9.1993, 4 C 22.93, NVwZ-RR 1994, 189, juris Rn. 8); dies ist hier ersichtlich nicht der Fall.

    Es ist daher nur als genereller Belang des Bahnverkehrs in die Abwägung einzustellen, nicht aber als spezielles Individualinteresse des Antragstellers zu 2 (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.1993, a.a.O., juris Rn. 8 f. zum Interesse eines Piloten, einen Flughafen gelegentlich mit einer gecharterten Maschine aus privaten oder geschäftlichen Gründen anfliegen zu können).

  • OVG Hamburg, 25.03.2020 - 1 E 4/18

    VCD Nord ./. Bundesrepublik Deutschland - Vergleichsvorschlag zu Klage gegen

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18
    Am 12. Februar 2018 (Montag) haben die Antragsteller Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben (Verfahren 1 E 4/18.P) und im vorliegenden Verfahren den Antrag gestellt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage wiederherzustellen.

    Darüber hinaus haben die Beteiligten im Klageverfahren 1 E 4/18.P umfangreich Stellung genommen.

    b) Der Antragsteller zu 1 hat am 12. Februar 2018 und damit rechtzeitig im Verfahren 1 E 4/18.P Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 29. Dezember 2017 erhoben, so dass dieser ihm gegenüber nicht unanfechtbar geworden ist.

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18
    Danach hat ein Planfeststellungsbeschluss alle Probleme und Konflikte zu bewältigen, d.h. in angemessener Weise zu regeln, die durch das Vorhaben aufgeworfen oder verschärft werden (vgl. Ziekow in: derselbe, Handbuch des Fachplanungsrechts, 2. Aufl. 2014, § 6 Rn. 66 ff.; Ramsauer bzw. Ramsauer/Wysk in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 40 Rn. 163, § 74 Rn. 34; BVerwG, Urt. v. 23.1.1981, 4 C 68.78, BVerwGE 61, 307, juris Rn. 22; Urt. v. 26.5.2004, 9 A 6.03, BVerwGE 121, 57, juris Rn. 26).

    Die Planungsbehörde darf einen Konflikt, für den eine abschließende Lösung bereits im Zeitpunkt ihrer Entscheidung möglich ist, nicht unbewältigt lassen, sie muß ohne Abwägungsfehler ausschließen, daß eine Lösung des offengehaltenen Problems durch die von ihr getroffenen Festsetzungen in Frage gestellt wird, die unberücksichtigt gebliebenen Belange dürfen kein solches Gewicht haben, daß die Planungsentscheidung als unabgewogener Torso erscheint, und es muß sichergestellt sein, daß durch den Vorbehalt andere einschlägige öffentliche und private Belange nicht unverhältnismäßig zurückgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307 und vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 49.83 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 71; Beschluß vom 17. Dezember 1985 - BVerwG 4 B 214.85 - Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 10).

  • BVerwG, 17.12.1985 - 4 B 214.85

    Vorbehalt einer späteren Entscheidung bei Einzelfragen im wasserrechtlichen

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18
    Die Planungsbehörde darf einen Konflikt, für den eine abschließende Lösung bereits im Zeitpunkt ihrer Entscheidung möglich ist, nicht unbewältigt lassen, sie muß ohne Abwägungsfehler ausschließen, daß eine Lösung des offengehaltenen Problems durch die von ihr getroffenen Festsetzungen in Frage gestellt wird, die unberücksichtigt gebliebenen Belange dürfen kein solches Gewicht haben, daß die Planungsentscheidung als unabgewogener Torso erscheint, und es muß sichergestellt sein, daß durch den Vorbehalt andere einschlägige öffentliche und private Belange nicht unverhältnismäßig zurückgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307 und vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 49.83 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 71; Beschluß vom 17. Dezember 1985 - BVerwG 4 B 214.85 - Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 10).

    Der Vorbehalt setzt deswegen eine Einschätzung der später zu regelnden Konfliktlage wenigstens in ihren Umrissen voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1985, 4 B 214.85, NVwZ 1986, 640, juris Rn. 3; Urt. v. 18.12.1987, 4 C 49.83, NVwZ 1989, 147, juris Rn. 32).

  • OVG Hamburg, 24.02.2010 - 5 Bs 24/10

    BUND stoppt die Errichtung der Fernwärmetransportleitung vom Kraftwerk Moorburg

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18
    Maßgeblich ist insoweit das materielle Zulassungsrecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.2014, 4 C 36.13, BVerwGE 151, 138, juris Rn. 28 m.w.N.; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.6.2018, 1 Bs 248/17, juris Rn. 39; Beschl. v. 24.2.2010, 5 Bs 24/10, NordÖR 2010, 206, juris Rn. 20 ff.; eingehend hierzu auch Sangenstedt in: Landmann/ Rohmer, Umweltrecht, Band I, § 3c UVPG Rn. 25-27 [Kommentierungsstand Oktober 2003]).

    - Auch der Verlust von Biotopen unterschiedlich hoher Bedeutung durch Überbauung (vgl. die Auflistung im Planergänzungsbeschluss vom 28. März 2018, S. 18) sowie auf den Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen (vgl. Erläuterungsbericht, Antragsunterlage 2, S. 55) sprechen für eine Erheblichkeit im Sinn von § 3c Satz 1 a.F. UVPG; hieran ändern die im Landschaftspflegerischen Begleitplan vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen nichts, da sie nicht zu den Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen gehören (vgl. Gesetzesbegründung zu § 7 Abs. 5 n.F. UVPG, BT-Drs. 18/11499, S. 79; ebenso Tepperwien in: Schink/Reidt/Mitschang, UVPG/UmwRG, 2018, § 7 UVPG Rn. 10); eher sind sie geeignet, die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen zu unterstreichen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 24.2.2010, 5 Bs 24/10, NordÖR 2010, 206, juris Rn. 23).

  • OVG Hamburg, 23.10.2014 - 1 Es 4/14

    Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße ist rechtens

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18
    Diese Begründung wird der Informationsfunktion, die dem Begründungserfordernis im Hinblick auf die Adressaten, insbesondere im Interesse einer Einschätzung ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten zukommt, ebenso gerecht wie der Warnfunktion gegenüber der Behörde selbst, durch die dieser der Ausnahmecharakter der sofortigen Vollziehung vor Augen geführt werden soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.10.2012, 7 VR 11.12, juris, Rn. 6; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.10.2014, 1 Es 4/14.P, juris Rn. 20).

    Das Oberverwaltungsgericht hatte - in Übereinstimmung mit den Vorhabenträgern und der Planfeststellungsbehörde - die dortigen Bahnmaßnahmen im wesentlichen als eigenständiges Vorhaben und nicht nur als notwendige "Folge"-Maßnahme zur Straßenplanung angesehen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.10.2014, 1 Es 4/14.P, UPR 2015, 154, juris Rn. 26); "Folgemaßnahmen" waren insoweit nur die Verlegung eines aktiven Gleises und die Beseitigung nicht mehr in Betrieb befindlicher Gleisanlagen zu dem Zweck gewesen, Raum für die neue Straßentrasse zu schaffen.

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18
    Anforderungen, wie sie an die Bekanntmachung im Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren aus § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB abgeleitet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.2013, 4 CN 3.12, BVerwGE 147, 206), werden von § 9 Abs. 1a Nr. 5 a.F. UVPG nicht gestellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.2016, 9 A 9.15, BVerwGE 155, 91, juris Rn. 20).

    Vielmehr kann sich die Auslegung auf diejenigen Unterlagen beschränken, derer der Einzelne bedarf, um den Grad seiner Betroffenheit abschätzen und sich das Interesse, Einwendungen zu erheben, bewusst machen zu können (BVerwG, Urt. v. 28.4.2016, 9 A 9.15, NVwZ 2016, 1710, juris Rn. 19; Urt. v. 10.11.2016, 9 A 18.15, BVerwGE 156, 215, juris Rn. 20).

  • VG Stuttgart, 09.08.2016 - 13 K 2947/12

    Zum Anspruch auf Erlass einer Anordnung im Wege einer vorbeugenden

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18
    Diese Auffassung hat zwar bei der insoweit vergleichbaren Konstellation beim Hauptbahnhof Stuttgart ("Stuttgart 21") das VG Stuttgart vertreten (Urt. v. 9.8.2016, 13 K 2947/12, juris Rn. 64 ff., 104), doch dürfte dies unzutreffend sein.

    a) Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass sowohl der Begriff der Strecke als auch der des (betriebswichtigen) Bahnhofs nach einer funktionalen Betrachtung zu bestimmen ist (BVerwG, Urt. v. 25.5.2016, 3 C 2.15, BVerwGE 155, 218, juris Rn. 17; Urt. v. 5.7.2018, 3 C 21.16, insoweit bisher nur Pressemitteilung Nr. 46/2018 auf www.bverwg.de; so auch das VG Stuttgart als Vorinstanz, Urt. v. 9.8.2016, 13 K 2947/12, juris Rn. 80, 88).

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 21.16

    Bahnanlagen des Stuttgarter Kopfbahnhofs müssen nach Fertigstellung des

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

  • OVG Hamburg, 23.06.2017 - 1 Bs 14/17

    Notwendigkeit der Verträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung;

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2017 - 16 A 1920/09

    Bodensanierung durch den Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung

  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03

    Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte;

  • BVerwG, 28.01.2004 - 9 A 27.03

    Beseitigung eines Bahnübergangs; Vertrauen auf Aufrechterhaltung einer günstigen

  • BVerwG, 30.08.1994 - 4 B 105.94

    Fernstraßen - Eingriff in Natur - Ersatzmaßnahmen - Planfeststellung

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10

    Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss;

  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

  • BVerwG, 21.03.2014 - 6 B 55.13

    Verhältnis der Stilllegungsgenehmigung nach § 11 AEG 1994 zur

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

  • BVerwG, 08.01.2015 - 6 B 36.14

    Pflicht zur Aufstellung von Nutzungsbedingungen für die

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12

    Begründungsfrist; Bezugnahme; Pauschale Bezugnahme; Planänderungsbeschluss;

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

  • OVG Hamburg, 11.03.2016 - 2 Bs 33/16

    § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 UmwRG vermittelt einzelnen Bürgern keine

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2016 - 7 KS 3/13

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochspannungsfreileitung

  • BVerwG, 22.12.2016 - 4 B 13.16

    Anpassungsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 LuftVG; Rechtsschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2017 - 11 D 14/14

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2018 - 8 B 1060/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2017 - 8 A 926/16

    Rechtsstreit um die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für

  • BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 6.16

    Heilung eines Verfahrensmangels; Landes-VwVfG; Präklusion; Revision;

  • BVerwG, 24.05.2018 - 4 C 4.17

    Aufhebungsanspruch; Einschätzungsprärogative; Enteignungsrechtliche Vorwirkung;

  • BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 10.10.2012 - 7 VR 11.12

    Anspruch auf Aufhebung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • BVerwG, 16.07.2008 - 9 A 21.08

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts;

  • BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen eisenbahnrechtlichen

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 5 S 1036/13

    Plangenehmigungsverfahren; Ausbau von Bahnknoten; Zuständigkeit des

  • BVerwG, 21.07.2014 - 3 B 70.13

    Tierseuchenrechtliche Tötungsanordnung; Erledigung; tierseuchenrechtliche

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

  • OVG Hamburg, 24.08.2016 - 2 Bs 113/16

    Folgeunterkunft am Björnsonweg darf bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2017 - 5 S 2122/16

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs in

  • BVerwG, 12.04.2018 - 3 A 16.15

    Rheintalbahn: Klagen gegen den Ausbau zwischen Müllheim und Auggen abgewiesen

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 30.09.1993 - 7 A 14.93

    Planfeststellungsverfahren - Ausbau einer Bundesbahnstrecke -

  • BVerwG, 25.07.2007 - 9 VR 19.07

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahn-Bundesamtes über

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 8 C 10240/18

    Klage gegen Bau einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth überwiegend erfolglos

    Allein der Umstand, dass ein späterer Kläger Einwendungen zunächst nicht erhebt, aber im Laufe des Verwaltungsverfahrens "dazulernt" und sein Verhalten daran anpasst, ist mithin für die Begründung eines Rechtsmissbrauchs nicht ausreichend (so: Schlacke, a.a.O.; im Ergebnis ebenso: OVG Hamburg, Beschluss vom 15. August 2018 - 1 Es 1/18.P -, juris, Rn. 47).
  • BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18

    Westumfahrung Halle: Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab

    Maßgeblich ist vielmehr, dass dem Betroffenen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung in subjektiver Hinsicht ein Vorwurf gemacht werden kann und der späte Zeitpunkt des Vorbringens auf einer bewussten Entscheidung beruht (vgl. etwa Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 5 UmwRG Rn. 2; Winkler, in: Hoppe u.a., UVPG/UmwRG, 5. Aufl. 2018, § 5 UmwRG Rn. 15; Schlacke, NVwZ 2017, 905 ; OVG Hamburg, Beschluss vom 15. August 2018 - 1 Es 1/18.P - ZUR 2019, 37 ).
  • OVG Hamburg, 30.08.2019 - 1 E 25/18

    Klage einer Privatperson gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona

    Mit Beschluss vom 15. August 2018 (1 Es 1/18.P) hat das Oberverwaltungsgericht auf den Antrag des Verkehrsclubs Deutschland die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss wiederhergestellt; den entsprechenden Antrag des Klägers hat es als unzulässig abgelehnt.

    Wegen der näheren Begründung insoweit wird auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom 15. August 2018 (1 Es 1/18.P, Gründe Abschnitt II.A., juris Rn. 18-25) verwiesen.

    Das Oberverwaltungsgericht hält insoweit auch nach der Erörterung dieser Thematik in der mündlichen Verhandlung an seiner Auffassung fest, die es im Beschluss vom 15. August 2018 (1 Es 1/18.P, Gründe Abschnitt II.B.1.a, juris Rn. 28-34) niedergelegt hat.

    Die Kostenquote hinsichtlich des ursprünglichen Verfahrens 1 E 4/18.P berücksichtigt die unterschiedlichen Streitwertanteile der Klagen des VCD und des Klägers (vgl. den Beschluss des Senats vom 15.8.2018, 1 Es 1/18.P, Gründe Abschnitt III., juris Rn. 121 f.).

  • VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16

    Planfeststellungsbeschluss zum Gewässerausbau für Hafeninfrastrukturanlagen (sog.

    Zur Rügemöglichkeit hinsichtlich subjektiver Rechte nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO tritt nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 bis 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in der Neufassung vom 23. August 2017 (BGBl. I S. 3290), hier anwendbar in der Fassung des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2549), die durch den Bundesgesetzgeber für den Anwendungsbereich des UmwRG eingeräumte Möglichkeit, im Rahmen einer in zulässiger Weise erhobenen Klage auch Verfahrensfehler zu rügen, die zu keiner Individualrechtsverletzung zulasten des jeweiligen Klägers führen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2015, 7 C 15.13, juris Rn. 23; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.8.2018, 1 Es 1/18.P, juris Rn. 36).

    Unabhängig davon, ob man - wofür viel sprechen dürfte - im Rahmen von § 9 Abs. 1a Nr. 5 UVPG a.F. eine aussagekräftige Aufzählung der im Zeitpunkt der Auslegung vom Vorhabenträger vorgelegten und sich mit den Umweltauswirkungen des Vorhabens beschäftigenden entscheidungserheblichen Unterlagen verlangt (so BVerwG, Urt. v. 14.3.2018, 4 A 5.17, juris Rn. 22; Urt. v. 28.4.2016, 9 A 9.15, juris Rn. 21; zuvor bereits Wagner, in: Hoppe/Beckmann, UVPG, 4. Aufl. 2012, § 9 Rn. 29; dem folgend OVG Bremen, Beschl. v. 3.4.2017, 1 B 126/16, juris Rn. 54; so auch OVG Hamburg, Beschl. v. 15.8.2018, 1 Es 1/18.P, juris Rn. 74; offen lassend noch BVerwG, Urt. v. 21.1.2016, 4 A 5.14, juris Rn. 36) oder (formal) höhere Anforderungen stellt, etwa eine vollständige Liste der für die Umweltauswirkungen entscheidungserheblichen Unterlagen fordert (so Hofmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, UVPG, Stand 2/2019, § 9 a.F. Rn. 45; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 21.1.2016, 4 A 5.14, juris Rn. 36), genügt der Text der Auslegungsbekanntmachung vom 25. August 2009 dem nicht, da er als Zusammenfassung auf höherer Abstraktionsebene auch hinter einer aussagekräftigen Aufzählung zurückbleibt.

    Von einem planfestgestellten Vorhaben betroffene Interessen müssen, sofern sie nicht als objektiv geringwertig oder (sonst) nicht schutzwürdig ausnahmsweise außer Betracht zu bleiben haben, in die fachplanerische Abwägung eingestellt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.2017, 7 A 1.17 u.a., juris Rn. 48; Beschl. v. 15.11.2013, 9 B 37.13, juris Rn. 9 m.w.N.; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.8.2018, 1 Es 1/18.P, juris Rn. 31).

  • OVG Hamburg, 08.01.2020 - 2 Bs 183/19

    Eilanträge gegen das geplante Einkaufszentrum im Überseequartier Süd auch in

    Mit dem Begriff der Einwendungen wird nur ein sachliches Gegenvorbringen erfasst, dagegen sind nicht die hier vorgebrachten Ausführungen zu dem Rechtsrahmen der Zulassungsentscheidung ausgeschlossen (OVG Hamburg, Beschl. v. 15.8.2018, 1 Es 1/18.P, NordÖR 2018, 538, juris Rn. 47).
  • VG Stuttgart, 12.01.2023 - 2 K 6423/22

    Einstweiliger Rechtschutz gegen naturschutzrechtliche Genehmigung zur Rodung und

    Die Annahme eines im Sinne dieser Vorschrift treuwidrigen Verhaltens ist vor dem Hintergrund der unionsrechtlichen Vorgaben und der hierzu einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wohl eng zu handhaben und auf Ausnahmefälle zu beschränken (OVG Hamburg, Beschl. v. 15.08.2018 - 1 Es 1/18.P - juris Rn. 59; VG Cottbus, Beschl. v. 16.03.2022 - VG 3 L 381/21 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 15.03.2021 - 8 A 18.40041

    Vorbringen von Einwendungen in einer Verbandsklage bei wasserrechtlicher

    Allein der Umstand, dass sich die Vereinigung im Anhörungsverfahren nicht geäußert hat, rechtfertigt eine solche Annahme nicht (OVG HH, B.v. 15.8.2018 - 1 Es 1/18.P - ZUR 2019, 37 = juris Leitsatz 3 und Rn. 47).
  • VG Stuttgart, 12.10.2023 - 2 K 4527/23

    Klage gegen eine naturschutzrechtliche Genehmigung zur Rodung und Umwandlung

    Die Annahme eines im Sinne dieser Vorschrift treuwidrigen Verhaltens ist vor dem Hintergrund der unionsrechtlichen Vorgaben und der hierzu einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eng zu handhaben und auf Ausnahmefälle zu beschränken (OVG Hamburg, Beschl. v. 15.08.2018 - 1 Es 1/18.P - juris Rn. 59; VG Cottbus, Beschl. v. 16.03.2022 - VG 3 L 381/21 - juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2019 - 10 S 17.18

    Verletzung subjektiver Rechte des im Innenbereich wohnenden Nachbarn durch ein

    Der Senat kann dabei offen lassen, ob für das Bauvorhaben der Beigeladenen gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Ziffern 18.6.2 der Anlage 1 Liste "UVP-pflichtige Vorhaben" eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht erforderlich war, denn die Antragstellerin kann als Drittbetroffene die Aufhebung der der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung nicht allein wegen des Unterlassens einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht verlangen, da sie insoweit nicht in eigenen Rechten verletzt sein kann (vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 15. August 2018 - 1 Es 1/18.P -, UPR 2019, 79 Ls. 2).
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16

    Klage einer Gemeinde gegen eine eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Bestimmung

    § 4a Abs. 1 UmwRG a. F. ist jedoch erst später erlassen worden und geht damit als jüngere Vorschrift der Regelung in § 18e Abs. 5 AEG vor (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 15.08.2018 - 1 Es 1/18.P -, abrufbar über https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/11545668/pressemitteilung/).
  • VG Regensburg, 21.11.2018 - RN 7 S 18.1756

    Eilrechtsschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Freistellungserklärung

  • VG Regensburg, 12.12.2018 - RN 7 S 18.1984

    Änderungsgenehmigung für Windenenergieanlage - Rüge fehlender

  • OVG Hamburg, 04.06.2020 - 1 E 1/19

    Plangenehmigung für Änderungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Vorfeldes

  • VGH Bayern, 27.06.2019 - 22 AE 19.40025

    Eisenbahnrecht - Eilantrag des Verkehrsclub Deutschland e.V. gegen den Abriss des

  • VG Augsburg, 31.10.2018 - Au 1 S 18.1797

    Bergrechtliche Zulassung der Erweiterung eines Tontagebaus - erfolgloser

  • OVG Hamburg, 16.10.2019 - 1 Es 2/19

    Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der

  • OVG Hamburg, 16.10.2019 - 1 Es 3/19

    Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der

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