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   OVG Hamburg, 16.08.2013 - 1 Es 2/13   

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OVG Hamburg, 16.08.2013 - 1 Es 2/13 (https://dejure.org/2013,20704)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16.08.2013 - 1 Es 2/13 (https://dejure.org/2013,20704)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 (https://dejure.org/2013,20704)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg PDF

    Über die Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten an einen Fremddienstleister am Flughafen Hamburg muss neu entschieden werden

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebote nicht vergleichbar: Vergabeentscheidung bewertungsfehlerhaft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Oberverwaltungsgericht entscheidet

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Über die Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten an einen Fremddienstleister am Flughafen Hamburg muss neu entschieden werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Auswahlentscheidung für einen Fremddienstleister

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bodenabfertigungsdiensten am Flughafen Hamburg

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Über die Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten an einen Fremddienstleister am Flughafen Hamburg muss neu entschieden werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auswahl des Fremddienstleisters für Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Hamburg voraussichtlich rechtswidrig - Behörde muss wegen Beurteilungsfehler über Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten neu entscheiden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen: Nachprüfung erfolgt durch das OVG! (VPR 2013, 167)

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11

    Bodenabfertigungsdienste; Bodenabfertigung; Flughafen; Flugplatz; Ausschreibung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.08.2013 - 1 Es 2/13
    Sachlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten gegen die Auswahlentscheidung ist im ersten Rechtszug gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 VwGO das Oberverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2012, BVerwG 3 C 32.11, NVwZ 2013, 507 ff., Rn. 13).

    Demgemäß ist die gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung darauf beschränkt, ob die Behörde gegen die geltenden Verfahrensbestimmungen verstoßen oder den ihr eingeräumten Beurteilungsspielraum überschritten hat, indem sie von unzutreffenden Tatsachen ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt oder sich nicht an den von ihr aufgestellten Beurteilungsmaßstab und die allgemeinen Grundsätze der Sachgerechtigkeit, Transparenz und Nichtdiskriminierung gehalten hat (BVerwG, Urt. v. 13.12.2012, a.a.O., Rn. 20, 21).

    Von Rechts wegen waren weder die Angabe auch noch der feinsten Unterkriterien noch eine bis ins letzte Unterkriterium angegebene Gewichtung der Kriterien erforderlich (zu letzterem vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2012, a.a.O., Rn. 23).

    Wenn, wie bereits oben erwähnt, das Auswahlverfahren lediglich sachgerecht, objektiv, transparent und nichtdiskriminierend durchgeführt werden muss (§ 7 Abs. 1 Satz 5 BADV i.V.m. Abschnitt 1 Abs. 2 der Auswahl- Richtlinie), besteht schon keine Pflicht, die Zuschlagskriterien bereits in der Ausschreibung zu gewichten (BVerwG, Urt. v. 13.12.2012, a.a.O., Rn. 20, 23).

    Bei anderen Kriterien kann es hingegen angebracht sein, die einzelnen Bewerbungsangaben in Relation zu objektiven Referenzwerten zu bewerten (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.2012, a.a.O., Rn. 40).

    Da es nicht darauf ankommt, wie die ausschreibende Stelle den Ausschreibungstext bzw. die Unterlagen versteht, sondern wie die Adressaten der Ausschreibung deren Inhalt aus der Perspektive eines objektiven Empfängers verstehen mussten (BVerwG, Urt. v. 13.12.2012, a.a.O., Rn. 33), spricht für die Sichtweise der Antragstellerin weiterhin der Umstand, dass im Formblatt zur Gesamtkostenkalkulation unter "Sachaufwand in HAM" auch weitere Positionen enthalten sind, für die sowohl Sach- als auch Personalaufwand anfallen.

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 13.12.2012, a.a.O., Rn. 39) ist davon auszugehen, dass angebotene Preise erst dann Aussagekraft im Hinblick auf das letztlich maßgebliche Auswahlkriterium - hier das "annehmbarste" Angebot - haben, wenn sie auf einer realistischen Mustermengenkalkulation beruhen.

  • VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40000

    Vergabe von Bodenabfertigungslizenzen für den Flughafen München

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.08.2013 - 1 Es 2/13
    Sie hat sich am Auswahlverfahren beteiligt und hat als hierbei Unterlegene einen Anspruch auf Nachprüfung dieser Entscheidung, soweit es um ihre Rechte geht (vgl. VGH München, Beschl. v. 25.2.2000, 8 AS 10.40000, juris, Rn. 12).

    Mangels anderweitiger Erkenntnisse geht das Gericht von einem Hauptsachestreitwert von 1.000.000 Euro aus, der für das vorläufige Rechtsschutzverfahren halbiert wird (vgl. VGH München, Beschl. v. 25.2.2010, 8 AS 10.40000, juris, Rn. 43).

  • VGH Bayern, 21.07.1999 - 20 AS 99.40032

    Vergaberecht: Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf Flughäfen

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.08.2013 - 1 Es 2/13
    Grundsätzlich besteht kein besonderes öffentliches Interesse oder überwiegendes Drittinteresse am Vollzug eines schon jetzt erkennbar rechtswidrigen Verwaltungsakts (vgl. VGH München, Beschl. v. 21.7.1999, 20 AS 99.40032, NVwZ 1999, 1131, 1132).
  • VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13

    Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf dem Flughafen Frankfurt

    Da die Klägerin dem angegriffenen Bescheid des Beklagten zufolge grundsätzlich geeignet ist, die zu vergebenden Bodenabfertigungsdienste zu erbringen, und fristgerecht vollständige Bewerbungsunterlagen eingereicht hat, kann sie als im Auswahlverfahren unterlegene Bewerberin durch die Vergabe der Dienste an die Beigeladene zu 2) in ihrem aus Art. 12 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG, Art. 6, 11, 14 und 21 der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft (ABl. L 272 vom 25. Oktober 1996, S. 36) - Richtlinie 96/67/EG - sowie §§ 7 und 8 BADV folgenden Recht auf Durchführung eines ordnungsgemäßen, fairen Auswahlverfahrens verletzt sein und hat daher einen Anspruch auf Überprüfung der Auswahlentscheidung (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 -, juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 -, juris Rn. 12).

    Einer Angabe noch der feinsten Unterkriterien in den Bewerbungsunterlagen bedarf es allerdings nicht (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 -, juris Rn. 25).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn wie bei der Beurteilung der Mustermengenkalkulationen komplexe betriebswirtschaftliche und flughafenspezifische Fragestellungen betroffen sind, zumal es der Behörde angesichts dessen, dass sie derartige Entscheidungen nur alle sieben Jahre zu treffen hat (§ 7 Abs. 4 BADV), nur schwer möglich ist, eine entsprechende Routine zu entwickeln (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 -, juris Rn. 30).

  • VG Hamburg, 26.01.2021 - 7 E 4846/20

    Eilantrag gegen die Untersagung des Inverkehrbringens von sog. CBD-Ölen erfolglos

    Die Begründung muss auf den zu entscheidenden Fall eingehen und darf sich nicht auf eine Wiederholung des Textes des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 3 VwGO oder auf allgemeine formelhafte Wendungen beschränken, die grundsätzlich in allen Fällen Geltung beanspruchen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.10.2012, 7 VR 11/12, juris Rn. 6; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.8.2013, 1 Es 2/13, juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2017 - 20 D 4/16

    Zuständigkeit des OVGs in erster Instanz für Rechtsstreitigkeiten betreffend

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, NVwZ 2013, 507; OVG NRW, Urteile vom 17. Juni 2016 - 20 D 95/13.AK -, ZLW 2017, 179 und vom 25. Januar 2011 - 20 D 38/10.AK -, ZfBR 2011, 495; Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 1276/13.T -, juris, und Beschluss vom 7. April 2006 - 12 Q 114/06 -, ZLW 2006, 637; Hamb. OVG, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juli 1999 - 20 AS 99.40032 -, NVwZ 1999, 1131; Nds. OVG, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 12 M 2094/99 -, NVwZ 1999, 1130.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 2016 - 3 B 16.15 -, NVwZ-RR 1016, 494; OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2016 - 20 D 95/13.AK -, a. a. O.; Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 1276/13.T -, a. a. O.; Hamb. OVG, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 -, a. a. O.; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 -, juris.

  • VGH Hessen, 24.10.2017 - 9 B 1789/17

    WISAG darf Bodenabfertigungsdienste ab dem 1. Februar 2018 am Flughafen Frankfurt

    Die Bejahung der erstinstanzlichen Zuständigkeit nach § 48 Abs. 1 Nr. 6 VwGO entspricht zudem auch der ganz überwiegenden Rechtsprechung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.06.2016 - 20 D 95/13 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 16.08.2013 - 1 Es 2/13 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.06.1999 - 12 M 2094-99 -).

    Da dieses Interesse nicht von vornherein weniger gewichtig ist, als das Aufschubinteresse der klagenden Beigeladenen zu 1., sind bei der zu treffenden Interessenabwägung zwischen den betroffenen privaten und öffentlichen Interessen vor allem die erkennbaren Erfolgsaussichten der jeweiligen Klage von Bedeutung (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2011 - 9 B 996/11 - m.w.Nachw.; a.A. offenbar OVG Hamburg, Beschluss vom 16.08.2013 - 1 Es 2/13 -, juris Rn. 19, allerdings mit dem Hinweis, dass nur die Gründe für das besondere öffentliche bzw. das überwiegende Interesse eines Beteiligten näher darzulegen sind; a.a.O., Rn. 20 ff.).

  • VGH Hessen, 26.05.2020 - 9 C 2796/16

    Wasserrechts

    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie hier bei der Ermittlung und Berechnung der Wahrscheinlichkeit künftiger Hochwasserereignisse und der erstmaligen Erarbeitung von Karten- und Textteilen für das von dem Hochwasserrisikomanagementplan betroffene Gewässersystem der Kinzig - komplexe physikalische und hydrogeologische sowie meteorologische Fragestellungen betroffen sind, und es der Behörde angesichts der erstmaligen Erstellung auch nicht möglich war, auf bisherige Erfahrungen oder eine entsprechende Routine zurückgreifen zu können (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 16.08.2013 - 1 Es 2/13 -, juris Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2016 - 20 D 95/13

    Auftraggeber darf von ausgeschriebenem Konzessionszeitraum nicht abweichen!

    vgl. dies inzidenter voraussetzend: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, NVwZ 2013, 507; OVG NRW, Urteil vom 25. Januar 2011 - 20 D 38/10.AK -, ZfBR 2011, 495; OVG Hamburg, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 -, juris; ausdrücklich: Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 1276/13.T -, VPR 2015, 197.
  • VGH Bayern, 08.05.2017 - 8 CS 17.432

    Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung für die Erbringung von

    Unabhängig davon, dass die Antragstellerin in einem derartigen Fall mit dem ausdrücklich nur nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellten Antrag wohl keine vorläufige Einsetzung bis zur Bestandskraft einer neu zu treffenden Auswahlentscheidung erreichen könnte (OVG Hamburg, B.v. 16.8.2013 - 1 Es 2/13 - juris Rn. 11), kann zur Interessenabwägung in diesem Fall auf die zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Beschluss verwiesen werde.
  • VG Hamburg, 31.01.2024 - 7 E 170/24

    Erfolgreicher Eilantrag einer Umweltvereinigung im Anwendungsbereich des UmwRG

    Vor dem Hintergrund der Funktion(en) des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO (hierzu im Einzelnen: Schoch in: Schoch/ Schneider/ Bier, VwGO, 38. EL, Stand: 1/2020, § 80 Rn. 245), nämlich der Warnfunktion für die Behörde, der Verdeutlichung der Gründe für den Betroffenen sowie der Möglichkeit der Überprüfung durch die Gerichte, setzt eine den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO entsprechende Begründung eine auf die Umstände des konkreten Falles bezogene Darlegung des besonderen Interesses gerade an der sofortigen Vollziehbarkeit des Verwaltungsaktes voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.10.2012, 7 VR 11/12, juris Rn. 6; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.8.2013, 1 Es 2/13, juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 AS 16.40044

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bein einer Streitigkeit

    Die gegenteilige Auffassung (vgl. etwa HessVGH, U. v. 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T - juris; B. v. 7.4.2006 - 12 Q 114/06 - juris; B. v. 27.5.1999 - 2 Q 4634/98 - juris; OVG NRW, U. v. 25.1.2011 - 20 D 38/10.AK - juris; OVG Hamburg, B. v. 16.8.2013 - 1 Es 2/13 - juris; NdsOVG, B. v. 24.6.1999 - 12 M 2094/99 - NVwZ 1999, 1130 f.) überzeugt nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2023 - 20 B 71/23

    Eilantrag gegen die Auswahl der Abfertigungsdienstleister am Flughafen Düsseldorf

    vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 -, juris, Rn. 53 ff.; a. A. offenbar: Bay. VGH, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 8 CS 17.432 -, juris, Rn. 121.
  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 A 16.40045

    Erstinstanzliche Zuständigkeit bei Streitigkeit über Vergabe einer

  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 A 16.40043

    Zuständigkeit über Auswahlentscheidung bei Konzessionsvergabe für

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2021 - 7 KS 88/20

    Beigeladener; Billigkeit; Kostenerstattung; Kostenrisiko

  • VG Hamburg, 19.09.2023 - 9 E 3630/23

    Erfolgloser Eilantrag eines Eigentümers gegen eine baurechtliche

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