Rechtsprechung
VG Saarlouis, 11.05.2006 - 1 F 11/06 |
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 11.05.2006 - 1 F 11/06
- OVG Saarland, 12.06.2006 - 1 W 25/06
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Saarland, 25.05.2009 - 3 A 281/09
Erteilung eines Jagdscheins; Erfordernis eines Antrags bei der Ausgangsbehörde …
Allein der Umstand, dass die Beklagte sich in ihren Stellungnahmen in den Verfahren 1 K 313/07 und 1 A 425/07 die rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts in den Beschlüssen 1 F 11/06 und 1 F 40/06 und des Oberverwaltungsgerichts in den Beschlüssen 1 W 25/06 und 1 W 50/06 zu eigen gemacht hat, wonach dem Kläger vor Ablauf von zehn Jahren seit der Rechtskraft seiner Verurteilung vom 5.7.1999 kein Jagdschein mehr erteilt werden darf, machte einen gesonderten Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins für das Jagdjahr 2008/2009 als Prozessvoraussetzung für die Erhebung einer entsprechenden Verpflichtungsklage nicht entbehrlich, zumal ein auf dieses Argument gestützter ablehnender Bescheid bisher nicht ergangen ist.In dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 20.9.2007 - 1 K 313/07 - und im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15.11.2007 - 1 A 425/07 - ist ebenso wie bereits in den vorangegangenen Beschlüssen - 1 F 11/06, 1 F 40/06, 1 W 25/06 und 1 W 50/06 - ausführlich dargelegt, dass für die Erteilung des vom Kläger begehrten Jahresjagdscheins ausschließlich auf die Regelungen in § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG i.V.m. § 5 WaffG abzustellen ist, wonach ihm vor Ablauf von zehn Jahren seit der Rechtskraft seiner Verurteilung vom 5.7.1999 kein Jagdschein erteilt werden darf.
- OVG Saarland, 12.06.2006 - 1 W 25/06
Kein Anordnungsanspruch im Falle der rechtmäßigen Aussetzung des …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11. Mai 2006 - 1 F 11/06 - wird zurückgewiesen. - OVG Saarland, 21.11.2006 - 1 W 50/06
Jagdschein: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit im Falle einer noch unter Geltung …
In tatsächlicher Hinsicht ist zunächst klarzustellen, dass im vorangegangenen Eilrechtsschutzverfahren zwischen den Beteiligten gleichen Rubrums nicht erst der Senat, sondern bereits das Verwaltungsgericht als selbständig tragenden Grund seiner das einstweilige Rechtsschutzbegehren zurückweisenden Entscheidung vom 11.5.2006 - 1 F 11/06 - die Vorschriften der §§ 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG, 5 Abs. 1 Nr. 1 b WaffG aufgeführt hat, da nach diesen unwiderleglich vermutet werde, dass der Antragsteller wegen der seit dem 5.7.1999 rechtskräftigen Verurteilung auf die Dauer von zehn Jahren waffenrechtlich unzuverlässig ist.