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   VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 9/05   

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https://dejure.org/2005,38324
VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 9/05 (https://dejure.org/2005,38324)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 26.08.2005 - 1 F 9/05 (https://dejure.org/2005,38324)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 26. August 2005 - 1 F 9/05 (https://dejure.org/2005,38324)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 31.01.1964 - VII C 49.62

    Anspruch eines Erziehungsberechtigten auf die Errichtung einer Volksschule

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 9/05
    Bei Organisationsmaßnahmen, wie der Errichtung von Schulen, wäre es mit der in Art. 7 Abs. 1 GG festgelegten staatlichen Schulaufsicht schwerlich vereinbar, wenn diese Aufsicht bei der Errichtung von Schulen auf eine Rechtskontrolle beschränkt und ansonsten der Gemeinde überlassen wäre, vgl. BVerwG, Urteile vom 31.01.1964 -VII C 49.62 -, BVerwGE 18, 38 = SPE 228 Nr. 1; und vom 02.07.1965 - VII C 47.64 -, DVBI.
  • VerfGH Saarland, 10.01.1994 - Lv 2/92

    Übertragung der Schulträgerschaft an Gymnasien; Vorrang des Verfassungsrechts

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 9/05
    Soweit die Antragstellerin sich insbesondere auf eine Verletzung ihres Selbstverwaltungsrechts mit Blick auf ihre Finanzausstattung beruft, ist eine solche durch die streitige gesetzliche Regelung entsprechend der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes ausgeschlossen, vgl. dessen Urteil vom 10.01.1994 - Lv2/92 -, NVwZ-RR 1995, 153 = SPE 754 Nr. 5:.
  • BVerwG, 15.12.1994 - 6 NB 2.93
    Auszug aus VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 9/05
    Die Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen Art. 7 Abs. 1 GG einerseits und Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG andererseits orientiert sich an der gebotenen Gewichtung und Abwägung der Belange aller Beteiligten sowohl diejenigen der Schüler und ihrer Eltern sowie der Gemeinde einerseits als auch diejenigen des für das staatliche Schulwesen verantwortlichen Landes andererseits und Wahrung des Grundsatzes der Erforderlichkeit, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.12.1994 - 6 NB 2.93 -, SPE 750 Nr. 12 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 116.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1991 - 15 A 1484/89

    Fortführung einer Hauptschule; Soziale und kulturelle Entwicklung

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 9/05
    Diese Bedeutung muss zugleich entscheidend sein; der darin ausgedrückte hohe Anforderungsgrad ist - negativ abgegrenzt - jedenfalls dann nicht erfüllt, wenn die der Schule insoweit zufallenden Aufgaben von einer anderen Schule der Gemeinde übernommen werden können, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19.03.1991 - 15 A 1484/89 -, DVBI.
  • BVerwG, 02.07.1965 - VII C 47.64
    Auszug aus VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 9/05
    Bei Organisationsmaßnahmen, wie der Errichtung von Schulen, wäre es mit der in Art. 7 Abs. 1 GG festgelegten staatlichen Schulaufsicht schwerlich vereinbar, wenn diese Aufsicht bei der Errichtung von Schulen auf eine Rechtskontrolle beschränkt und ansonsten der Gemeinde überlassen wäre, vgl. BVerwG, Urteile vom 31.01.1964 -VII C 49.62 -, BVerwGE 18, 38 = SPE 228 Nr. 1; und vom 02.07.1965 - VII C 47.64 -, DVBI.
  • BVerwG, 11.03.1966 - VII C 141.65

    Anordnung organisatorischer Maßnahmen durch die Schulaufsicht - Anordnung der

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 9/05
    Die staatlichen Herrschaftsrechte auf dem Gebiet des Schulrechts genießen den Vorrang und das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde muss demgegenüber zurücktreten, vgl. BVerwG, Urteil vom 11.03.1966 - VII C 141.65 -, DVBI.
  • VerfGH Saarland, 14.07.1987 - Lv 4/86

    Zu den Folgen verzögerter Nachwahlen (vorzeitig) ausgeschiedener

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 9/05
    "Die Verfassung des Saarlandes enthält keine Regelungen über die Anzahl oder den zeitlichen Abstand der einzelnen Lesungen, die einem Gesetzesbeschluss vorausgehen." Deshalb kann die Verfassung nicht verletzt sein, wenn zwei Lesungen am selben Tag erfolgen, vgl. Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 01.07.1987 - Lv 4/86 -, S. 36.
  • OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 15/05

    Schulreform und gemeindlichem Selbstverwaltungsrecht - einstweiliger Rechtsschutz

    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26. August 2005 - 1 F 9/05 - wird zurückgewiesen.

    Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26.8.2005 - 1 F 9/05 - hat keinen Erfolg.

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