Rechtsprechung
   VG Gießen, 29.08.2000 - 1 G 2224/00   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 62 Abs 1 BauO HE, § 63 Abs 3 Nr 2a BauO HE, § 78 Abs 2 BauO HE, § 22 Abs 1 S 1 Nr 1 BImSchG, § 3 Abs 1 BImSchG




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Wird zitiert von ... (6)  

  • VG Gießen, 18.06.2002 - 1 G 1689/02  

    Mobilfunksendeanlage; Kirchturm; Genehmigungsfreiheit; Nutzungsänderung

    Nach der seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung können bei Einhaltung dieser Verordnung keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Sendeanlagen für den Mobilfunk oder vergleichbare Anlagen festgestellt werden; eine Unterschreitung der sich nach der 26. BImSchV ergebenden Sicherheitsabstände wurde in keinem Fall verlangt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 08.07.1997 - 14 B 93.3102 -, NVwZ 1998, 419; VG Schleswig, Urteil vom 22.08.1997 - 12 A 77/93 -, NVwZ 1998, 434; Sächs. OVG, Beschluss vom 17.12.1997 - 1 S 746/96 -, DÖV 1998, 431; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.1997 - 10 S 4/96 -, NVwZ 1998, 416 ; Hess. VGH, Beschluss vom 29.07.1999 - 4 TG 2118/99 - VG Gießen, Beschluss vom 29.08.2000 - 1 G 2224/00 -).
  • VG Gießen, 07.11.2002 - 1 G 4082/02  

    Zulässigkeit einer Mobilfunksendeanlage; Nutzungsänderung; Genehmigungsfreiheit

    Nach der seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung können bei Einhaltung dieser Verordnung keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Sendeanlagen für den Mobilfunk oder vergleichbare Anlagen festgestellt werden; eine Unterschreitung der sich nach der 26. BImSchV ergebenden Sicherheitsabstände wurde in keinem Fall verlangt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 08.07.1997 - 14 B 93.3102 -, NVwZ 1998, 419; VG Schleswig, Urteil vom 22.08.1997 - 12 A 77/93 -, NVwZ 1998, 434; Sächs. OVG, Beschluss vom 17.12.1997 - 1 S 746/96 -, DÖV 1998, 431; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.1997 - 10 S 4/96 -, NVwZ 1998, 416 ; Hess. VGH, Beschluss vom 29.07.1999 - 4 TG 2118/99 - VG Gießen, Beschluss vom 29.08.2000 - 1 G 2224/00 -).
  • VG Gießen, 08.07.2002 - 1 G 2239/02  

    Mobilfunksendeanlagen in Baugebieten;Bewertung von Elektrosmog

    Nach der seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung können bei Einhaltung dieser Verordnung keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Sendeanlagen für den Mobilfunk oder vergleichbare Anlagen festgestellt werden; eine Unterschreitung der sich nach der 26. BImSchV ergebenden Sicherheitsabstände wurde in keinem Fall verlangt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 08.07.1997 - 14 B 93.3102 -, NVwZ 1998, 419; VG Schleswig, Urteil vom 22.08.1997 - 12 A 77/93 -, NVwZ 1998, 434; Sächs. OVG, Beschluss vom 17.12.1997 - 1 S 746/96 -, DÖV 1998, 431; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.1997 - 10 S 4/96 -, NVwZ 1998, 416 ; Hess. VGH, Beschluss vom 29.07.1999 - 4 TG 2118/99 - VG Gießen, Beschluss vom 29.08.2000 - 1 G 2224/00 - Beschluss vom 18.06.2002 - 1 G 1689/02 -).
mehr
  • VG Hamburg, 01.07.2003 - 4 VG 4640/02  

    Mobilfunkanlage in einem Wohngebiet

    Nach der seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung können bei Einhaltung dieser Verordnung - jedenfalls soweit sie drittschützend ist ­ keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Sendeanlagen für den Mobilfunk erkannt werden (vgl. VGH München, Beschl. vom 08.07.1997, NVwZ 1998, 419; VG Schleswig, Urt. vom 22.08.1997, NVwZ 1998, 434; OVG Dresden, Beschl. vom 17.12.1997, DÖV 1998, 431; VGH Mannheim, Urt. vom 15.04.1997, NVwZ 1998, 416; VGH Kassel, Beschl. vom 29.07.1999 ­ 4 TG 2118/99 ­; VG Gießen, Beschl. vom 29.08.2000 ­ 1 G 2224/00 ­; dass., Beschluss vom 18.06.2002 ­ 1 G 1689/02 ­).
  • VG Gießen, 08.09.2003 - 1 E 1173/03  

    Mobilfunk-Sendeanlage im allgemeinen Wohngebiet; Nachbarschutz -

    Nach der seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung können bei Einhaltung dieser Verordnung keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Sendeanlagen für den Mobilfunk oder vergleichbare Anlagen festgestellt werden; eine Unterschreitung der sich nach der 26. BImSchV ergebenden Sicherheitsabstände wurde in keinem Fall verlangt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 08.07.1997 - 14 B 93.3102 -, NVwZ 1998, 419; VG Schleswig, Urteil vom 22.08.1997 - 12 A 77/93 -, NVwZ 1998, 434; Sächs. OVG, Beschluss vom 17.12.1997 - 1 S 746/96 -, DÖV 1998, 431; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.1997 - 10 S 4/96 -, NVwZ 1998, 416 ; Hess. VGH, Beschluss vom 29.07.1999 - 4 TG 2118/99 - VG Gießen, Beschluss vom 29.08.2000 - 1 G 2224/00 - Beschluss vom 18.06.2002 - 1 G 1689/02 -).
  • VG Gießen, 28.03.2001 - 1 G 562/01  

    Begründung des Sofortvollzugs eines Nutzungsverbotes für Mobilfunkanlage

    Hierzu ist festzustellen, dass die Mobilfunkanlage zu einem Zeitpunkt errichtet wurde, in dem aufgrund der Freistellungsvorschriften der Hessischen Bauordnung und auch anderer Landesbauordnungen allgemein, so auch von den Beteiligten (s. o.), der obersten Bauaufsichtsbehörde (vgl. den Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung "Baugenehmigungsfreiheit für Mobilfunksendeanlagen und Mobilfunkempfangsanlagen" vom 12.03.2001 - VII 3-64 b 12/13-1/2001 -) und dem erkennenden Gericht (vgl. den Beschluss vom 29.08.2000 -1 G 2224/00 - davon ausgegangen wurde, dass die Anbringung einer Mobilfunkanlage wie der streitbefangenen an einem bestehenden Gebäude nach § 63 Abs. 2 Nr. 2a HBO baugenehmigungsfrei ist.
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