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   AG Ingolstadt, 10.02.2020 - 1 Gs 2523/19   

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AG Ingolstadt, 10.02.2020 - 1 Gs 2523/19 (https://dejure.org/2020,12581)
AG Ingolstadt, Entscheidung vom 10.02.2020 - 1 Gs 2523/19 (https://dejure.org/2020,12581)
AG Ingolstadt, Entscheidung vom 10. Februar 2020 - 1 Gs 2523/19 (https://dejure.org/2020,12581)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ablehnung eines Ermittlungsrichters, "... der Beschuldigte bleibt auf jeden Fall drin."

Papierfundstellen

  • StV 2020, 404
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Ingolstadt, 19.03.2020 - 2 Qs 24/20

    Vorführung bei einem abgelehnten Richter

    Der Beschuldigte wurde am 30.10.2019 festgenommen und befand sich seither bis zur Haftentlassung am 17.12.2019 in dieser Sache in Untersuchungshaft aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Ingolstadt vom 25.10.2019, Gz. 1 Gs 2523/19 (Bl. 38/40 d. A.), in welchem ihm Totschlag in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen gem. §§ 212 Abs. 1, 315 d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5, 52 StGB zur Last gelegt und der Haftgrund auf §§ 112 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StPO gestützt wurde.

    Mit Beschluss des Landgerichts Ingolstadt vom 13.12.2019 wurde auf die Beschwerde des Beschuldigten hin der Haftfortdauerbeschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 11.11.2019 und der Haftbefehl des Amtsgerichts Ingolstadt vom 25.10.2019, Gz. 1 Gs 2523/19, dahingehend abgeändert, dass der Beschuldigte des verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung gem. §§ 315 d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5, 222 StGB dringend verdächtig ist.

    Im Übrigen setzte das Oberlandesgericht München den Haftbefehl des Amtsgerichts Ingolstadt vom 25.10.2019, Gz. 1 Gs 2523/19, mit der Maßgabe wieder in Vollzug, dass der Beschuldigte des verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung gem. §§ 315 d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, Abs. 5, 222, 52 StGB dringend verdächtig ist, der Haftgrund der Fluchtgefahr nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO besteht und der Haftgrund nach § 112 Abs. 3 StPO entfällt.

    Mit Beschluss vom 24.02.2020 verbeschied das Amtsgericht Ingolstadt den Antrag des Verteidigers Dr. Ah. vom 18.02.2020 im Tenor wie folgt: Der Haftbefehl des Amtsgerichts Ingolstadt vom 25.10.2019 mit dem Aktenzeichen 1 Gs 2523/19 für Ya. Mu. Al., geb.

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