Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 02.08.2021

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 25.01.2021 - 1 HEs 1/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1288
OLG Oldenburg, 25.01.2021 - 1 HEs 1/21 (https://dejure.org/2021,1288)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.01.2021 - 1 HEs 1/21 (https://dejure.org/2021,1288)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2021 - 1 HEs 1/21 (https://dejure.org/2021,1288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,1288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    U-Haft, Beschleunigung, Begriff derselben Tat, umfangreiche Ermittlungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 112 StPO; § 121 StPO; § 122 StPO; § 263 Abs. 5 StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Flucht- und Verdunkelungsgefahr bei Millionenbetrug; Besondere Voraussetzungen für Fortdauer der Untersuchungshaft; Besondere Schwierigkeit und besonderer Umfang für Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus Flucht- und Verdunkelungsgefahr bei Millionenbetrug Besondere Voraussetzungen für Fortdauer der Untersuchungshaft Besondere Schwierigkeit und besonderer Umfang für Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Strafsenat entscheidet im "Windpark"-Komplex

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    U-Haft: Begriff "derselben Tat” - "besondere Schwierigkeit oder besonderer Umfang der Ermittlungen”

Verfahrensgang

  • AG Osnabrück - 246 Gs 81/20
  • OLG Oldenburg, 25.01.2021 - 1 HEs 1/21
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamburg, 07.07.2005 - 2 Ws 147/05

    Untersuchungshaft: Keine Haftprüfung bei Erlass eines Urteils wegen eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.01.2021 - 1 HEs 1/21
    Dies gilt auch dann, wenn wegen der Taten mehrere Ermittlungsverfahren anhängig sind, ohne dass es auf eine Verbindung der Verfahren oder der Möglichkeit einer solchen ankommt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2002 - 2 Ws 11/02 , NStZ-RR 2002, 382; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2005 - 2 Ws 147/05 , juris Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 HEs 6/15 , juris Rn. 7 jew. m.w.N.).

    Die Verurteilung wegen einer Tat aus dem Bereich des "erweiterten Tatbegriffs" lässt die Voraussetzungen für ein Haftprüfungsverfahren auch wegen der anderen, noch nicht abgeurteilten Taten aus diesem Bereich entfallen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.1982 - 1 HEs 8/82 , NStZ 1982, 343; OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2002 - 2 Ws 11/02 , NStZ-RR 2002, 382 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2005 - 2 Ws 147/05 , juris Rn. 10; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 HEs 6/15 , juris Rn. 10; Krauß, BeckOK-StPO [38. Ed.], § 121 Rn. 5; Posthoff, in HK-StPO6, § 121 Rn. 14; Schultheis, in KK-StPO8, § 121 Rn. 5a).

    Eine Anordnung betreffend Aufhebung oder Fortdauer der Haft wegen der nicht abgeurteilten Taten würde folglich für die Zeit der Fortdauer der Haft wegen der abgeurteilten Tat nichts bewirken und das Haftprüfungsverfahren insoweit ins Leere laufen lassen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.1982 - 1 HEs 8/82 , NStZ 1982, 343; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2005 - 2 Ws 147/05 , juris Rn. 10).

    Vielmehr steht für die weitere Prüfung das Beschwerdeverfahren ( §§ 120, 116 StPO ) als Grundverfahren offen, welches weitergehenden Rechtsschutz mit unmittelbarer Außenwirkung zur Verfügung stellt (vgl. OLG Koblenz a.a.O.; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2005 - 2 Ws 147/05 , juris Rn. 11 m.w.N.).

    Der Zeitraum ab Verkündung des Urteils des Amtsgerichts Meppen am 14. Oktober 2020 bis zur Aufhebung des Haftbefehls durch das Landgericht Osnabrück am 3. Dezember 2020 ist demzufolge in die Berechnung der Frist des § 121 Abs. 1 StPO bezüglich des Haftbefehls des Amtsgerichts Osnabrück vom 25. Mai 2020 nicht mit einzubeziehen (vgl. zur Fristberechnung OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2002 - 2 Ws 11/02 , NStZ-RR 2002, 382 [383]; Beschluss vom 07.08.2018 - 2 Ws 93/18 , juris Rn. 22; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2005 - 2 Ws 147/05 , juris Rn. 14).

  • OLG Hamm, 21.01.2002 - 2 Ws 11/02

    Haftprüfung durch das OLG; Berechnung der Frist für die Vorlage der Akten beim

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.01.2021 - 1 HEs 1/21
    Dies gilt auch dann, wenn wegen der Taten mehrere Ermittlungsverfahren anhängig sind, ohne dass es auf eine Verbindung der Verfahren oder der Möglichkeit einer solchen ankommt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2002 - 2 Ws 11/02 , NStZ-RR 2002, 382; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2005 - 2 Ws 147/05 , juris Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 HEs 6/15 , juris Rn. 7 jew. m.w.N.).

    Die Verurteilung wegen einer Tat aus dem Bereich des "erweiterten Tatbegriffs" lässt die Voraussetzungen für ein Haftprüfungsverfahren auch wegen der anderen, noch nicht abgeurteilten Taten aus diesem Bereich entfallen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.1982 - 1 HEs 8/82 , NStZ 1982, 343; OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2002 - 2 Ws 11/02 , NStZ-RR 2002, 382 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2005 - 2 Ws 147/05 , juris Rn. 10; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 HEs 6/15 , juris Rn. 10; Krauß, BeckOK-StPO [38. Ed.], § 121 Rn. 5; Posthoff, in HK-StPO6, § 121 Rn. 14; Schultheis, in KK-StPO8, § 121 Rn. 5a).

    Nichts anderes gilt, wenn - wie hier - zwei Haftbefehle existieren, zwischen den den Haftbefehlen zugrundeliegenden Taten Tatidentität im Sinne des § 121 StPO besteht und solange der Vollzug des Haftbefehls auch die bereits abgeurteilten Taten betrifft (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2002 - 2 Ws 11/02 , NStZ-RR 2002, 382 f.; Beschluss vom 07.08.2018 - 2 Ws 93/18 , juris Rn. 21; Krauß a.a.O.; Schultheiß a.a.O.).

    Der Zeitraum ab Verkündung des Urteils des Amtsgerichts Meppen am 14. Oktober 2020 bis zur Aufhebung des Haftbefehls durch das Landgericht Osnabrück am 3. Dezember 2020 ist demzufolge in die Berechnung der Frist des § 121 Abs. 1 StPO bezüglich des Haftbefehls des Amtsgerichts Osnabrück vom 25. Mai 2020 nicht mit einzubeziehen (vgl. zur Fristberechnung OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2002 - 2 Ws 11/02 , NStZ-RR 2002, 382 [383]; Beschluss vom 07.08.2018 - 2 Ws 93/18 , juris Rn. 22; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2005 - 2 Ws 147/05 , juris Rn. 14).

    dd) Nach alledem ergibt sich - ausgehend von dem Zeitraum zwischen der frühestmöglichen Einbeziehung der dem Haftbefehl vom 25. Mai 2020 zugrundeliegenden Taten in den Haftbefehl des Amtsgerichts Osnabrück vom 24. Februar 2020, mithin dem 5. Mai 2020, bis zu dem Tag, an dem das Urteil verkündet wurde, also am 14. Oktober 2020 [insgesamt fünf Monate und acht Tage], sowie dem Zeitraum ab dem Tag der Aufhebung des Haftbefehls in Gestalt des Haftfortdauerbeschlusses am 3. Dezember 2020 - ein Ablauf der Sechs-Monats-Frist [nach weiteren 22 Tagen] am 25. Dezember 2020 (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2002 - 2 Ws 11/02 , NStZ-RR 2002, 382 [383]; Beschluss vom 07.08.2018 - 2 Ws 93/18 , juris Rn. 23; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 HEs 6/15 , juris Rn. 11).

  • OLG Hamm, 07.08.2018 - 2 Ws 93/18

    Haftprüfung bei Aburteilung von einzelnen Straftaten aus mehreren Haftbefehlen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.01.2021 - 1 HEs 1/21
    Nichts anderes gilt, wenn - wie hier - zwei Haftbefehle existieren, zwischen den den Haftbefehlen zugrundeliegenden Taten Tatidentität im Sinne des § 121 StPO besteht und solange der Vollzug des Haftbefehls auch die bereits abgeurteilten Taten betrifft (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2002 - 2 Ws 11/02 , NStZ-RR 2002, 382 f.; Beschluss vom 07.08.2018 - 2 Ws 93/18 , juris Rn. 21; Krauß a.a.O.; Schultheiß a.a.O.).

    Der Zeitraum ab Verkündung des Urteils des Amtsgerichts Meppen am 14. Oktober 2020 bis zur Aufhebung des Haftbefehls durch das Landgericht Osnabrück am 3. Dezember 2020 ist demzufolge in die Berechnung der Frist des § 121 Abs. 1 StPO bezüglich des Haftbefehls des Amtsgerichts Osnabrück vom 25. Mai 2020 nicht mit einzubeziehen (vgl. zur Fristberechnung OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2002 - 2 Ws 11/02 , NStZ-RR 2002, 382 [383]; Beschluss vom 07.08.2018 - 2 Ws 93/18 , juris Rn. 22; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2005 - 2 Ws 147/05 , juris Rn. 14).

    dd) Nach alledem ergibt sich - ausgehend von dem Zeitraum zwischen der frühestmöglichen Einbeziehung der dem Haftbefehl vom 25. Mai 2020 zugrundeliegenden Taten in den Haftbefehl des Amtsgerichts Osnabrück vom 24. Februar 2020, mithin dem 5. Mai 2020, bis zu dem Tag, an dem das Urteil verkündet wurde, also am 14. Oktober 2020 [insgesamt fünf Monate und acht Tage], sowie dem Zeitraum ab dem Tag der Aufhebung des Haftbefehls in Gestalt des Haftfortdauerbeschlusses am 3. Dezember 2020 - ein Ablauf der Sechs-Monats-Frist [nach weiteren 22 Tagen] am 25. Dezember 2020 (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2002 - 2 Ws 11/02 , NStZ-RR 2002, 382 [383]; Beschluss vom 07.08.2018 - 2 Ws 93/18 , juris Rn. 23; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 HEs 6/15 , juris Rn. 11).

  • OLG Celle, 23.12.2015 - 2 HEs 6/15

    Besondere Haftprüfung nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils in einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.01.2021 - 1 HEs 1/21
    Dies gilt auch dann, wenn wegen der Taten mehrere Ermittlungsverfahren anhängig sind, ohne dass es auf eine Verbindung der Verfahren oder der Möglichkeit einer solchen ankommt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2002 - 2 Ws 11/02 , NStZ-RR 2002, 382; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2005 - 2 Ws 147/05 , juris Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 HEs 6/15 , juris Rn. 7 jew. m.w.N.).

    Die Verurteilung wegen einer Tat aus dem Bereich des "erweiterten Tatbegriffs" lässt die Voraussetzungen für ein Haftprüfungsverfahren auch wegen der anderen, noch nicht abgeurteilten Taten aus diesem Bereich entfallen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.1982 - 1 HEs 8/82 , NStZ 1982, 343; OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2002 - 2 Ws 11/02 , NStZ-RR 2002, 382 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2005 - 2 Ws 147/05 , juris Rn. 10; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 HEs 6/15 , juris Rn. 10; Krauß, BeckOK-StPO [38. Ed.], § 121 Rn. 5; Posthoff, in HK-StPO6, § 121 Rn. 14; Schultheis, in KK-StPO8, § 121 Rn. 5a).

    dd) Nach alledem ergibt sich - ausgehend von dem Zeitraum zwischen der frühestmöglichen Einbeziehung der dem Haftbefehl vom 25. Mai 2020 zugrundeliegenden Taten in den Haftbefehl des Amtsgerichts Osnabrück vom 24. Februar 2020, mithin dem 5. Mai 2020, bis zu dem Tag, an dem das Urteil verkündet wurde, also am 14. Oktober 2020 [insgesamt fünf Monate und acht Tage], sowie dem Zeitraum ab dem Tag der Aufhebung des Haftbefehls in Gestalt des Haftfortdauerbeschlusses am 3. Dezember 2020 - ein Ablauf der Sechs-Monats-Frist [nach weiteren 22 Tagen] am 25. Dezember 2020 (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2002 - 2 Ws 11/02 , NStZ-RR 2002, 382 [383]; Beschluss vom 07.08.2018 - 2 Ws 93/18 , juris Rn. 23; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 HEs 6/15 , juris Rn. 11).

  • OLG Koblenz, 01.03.1982 - 1 HEs 8/82

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Haftprüfungsverfahren wegen nicht abgeurteilter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.01.2021 - 1 HEs 1/21
    Die Verurteilung wegen einer Tat aus dem Bereich des "erweiterten Tatbegriffs" lässt die Voraussetzungen für ein Haftprüfungsverfahren auch wegen der anderen, noch nicht abgeurteilten Taten aus diesem Bereich entfallen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.1982 - 1 HEs 8/82 , NStZ 1982, 343; OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2002 - 2 Ws 11/02 , NStZ-RR 2002, 382 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2005 - 2 Ws 147/05 , juris Rn. 10; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 HEs 6/15 , juris Rn. 10; Krauß, BeckOK-StPO [38. Ed.], § 121 Rn. 5; Posthoff, in HK-StPO6, § 121 Rn. 14; Schultheis, in KK-StPO8, § 121 Rn. 5a).

    Eine Anordnung betreffend Aufhebung oder Fortdauer der Haft wegen der nicht abgeurteilten Taten würde folglich für die Zeit der Fortdauer der Haft wegen der abgeurteilten Tat nichts bewirken und das Haftprüfungsverfahren insoweit ins Leere laufen lassen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.1982 - 1 HEs 8/82 , NStZ 1982, 343; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2005 - 2 Ws 147/05 , juris Rn. 10).

  • OLG Karlsruhe, 14.03.1997 - 3 HEs 91/97
    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.01.2021 - 1 HEs 1/21
    Auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Akten erst nach Fristablauf vorgelegt worden sind und deshalb erhöhte Anforderungen an die Prüfung des wichtigen Grundes zur Fortdauer der Untersuchungshaft zu stellen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2013 - 2 BL 3/03, NStZ-RR 2003, 143 [OLG Hamm 20.01.2003 - 2 BL 3/03] ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.1997 - 3 HEs 91/97 , NStZ 1997, 452), rechtfertigen die besondere Schwierigkeit der Ermittlungen sowie der besondere Umfang der Sache die Fortdauer der Untersuchungshaft.
  • OLG Hamm, 20.01.2003 - 2 BL 3/03

    Haftprüfung durch das OLG, Vorlage der Akten, Verspätete Vorlage, Aufhebung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.01.2021 - 1 HEs 1/21
    Auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Akten erst nach Fristablauf vorgelegt worden sind und deshalb erhöhte Anforderungen an die Prüfung des wichtigen Grundes zur Fortdauer der Untersuchungshaft zu stellen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2013 - 2 BL 3/03, NStZ-RR 2003, 143 [OLG Hamm 20.01.2003 - 2 BL 3/03] ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.1997 - 3 HEs 91/97 , NStZ 1997, 452), rechtfertigen die besondere Schwierigkeit der Ermittlungen sowie der besondere Umfang der Sache die Fortdauer der Untersuchungshaft.
  • OLG Zweibrücken, 06.04.2010 - 1 HEs 2/10

    Haftprüfung nach Aufhebung des Urteils erster Instanz wegen Unzuständigkeit und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.01.2021 - 1 HEs 1/21
    Denn der Wegfall der Haftbeschränkung nach dem Erlass des Urteils ist endgültig, auch wenn das Verfahren wegen eines - wie hier - behebbaren Verfahrenshindernisses eingestellt wird (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 21.05.2014 - 1 Ws 199/14, juris Rn. 10; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.04.2010 - 1 HEs 2/10 , juris; Posthoff a.a.O.; Schultheis a.a.O.).
  • OLG Jena, 21.05.2014 - 1 Ws 199/14

    Untersuchungshaft: Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht nach

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.01.2021 - 1 HEs 1/21
    Denn der Wegfall der Haftbeschränkung nach dem Erlass des Urteils ist endgültig, auch wenn das Verfahren wegen eines - wie hier - behebbaren Verfahrenshindernisses eingestellt wird (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 21.05.2014 - 1 Ws 199/14, juris Rn. 10; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.04.2010 - 1 HEs 2/10 , juris; Posthoff a.a.O.; Schultheis a.a.O.).
  • BGH, 26.07.2018 - AK 30/18

    Haftprüfungsfrist bei auf bereits bekannte Tatvorwürfe gestütztem neuem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.01.2021 - 1 HEs 1/21
    aa) Der Senat vertritt in ständiger (vgl. Senat, Beschlüsse vom 07.05.2018 - 1 HEs 2/18; vom 10.07.2018 - 1 HEs 3/18; vom 07.10.2019 - 1 HEs 18/19; vom 21.10.2020 - 1 HEs 18/20 [n.v.]) und höchstrichterlich geteilter (vgl. BGH, Beschlüsse vom 06.04.2017 - AK 14/17 , juris Rn. 6 m.w.N.; vom 26.07.2018 - AK 30/18, juris Rn. 20 ff.) Rechtsprechung die Auffassung, dass der Begriff "derselben Tat" nicht mit dem Tatbegriff des § 264 StPO oder dem des § 53 StGB gleichgesetzt werden kann.
  • BGH, 06.04.2017 - AK 14/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

  • OLG Oldenburg, 04.10.1973 - 1 HEs 11/73
  • OLG München, 05.06.1986 - 2 Ws 550/86
  • OLG Stuttgart, 26.10.1994 - 1 HEs 134/94
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 02.08.2021 - 1 HEs 1/21 (2 HEs 1/21)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,66519
OLG Bremen, 02.08.2021 - 1 HEs 1/21 (2 HEs 1/21) (https://dejure.org/2021,66519)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02.08.2021 - 1 HEs 1/21 (2 HEs 1/21) (https://dejure.org/2021,66519)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02. August 2021 - 1 HEs 1/21 (2 HEs 1/21) (https://dejure.org/2021,66519)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,66519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht