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   OLG Stuttgart, 26.10.1994 - 1 HEs 134/94   

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https://dejure.org/1994,4128
OLG Stuttgart, 26.10.1994 - 1 HEs 134/94 (https://dejure.org/1994,4128)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.10.1994 - 1 HEs 134/94 (https://dejure.org/1994,4128)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 1 HEs 134/94 (https://dejure.org/1994,4128)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 516 (Ls.)
  • StV 1995, 201
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 01.03.1982 - 1 HEs 8/82

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Haftprüfungsverfahren wegen nicht abgeurteilter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.1994 - 1 HEs 134/94
    Die dies ablehnende Gegenmeinung (OLG Koblenz NStZ 1982, 343 ; OLG Hamm NStZ 1985, 425 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Auflage 1993, § 121 Rdnr. 10, KMR Kommentar zur StPO , 7. Auflage, § 121 Rdnr. 4; die für diese Meinung regelmäßig zitierte Entscheidung des OLG Oldenburg MDR 1964, 60 betrifft eine andere Konstellation) stellt darauf ab, daß das Haftprüfungsverfahren im Fall wie dem vorliegenden nicht sinnvoll durchzuführen sei.

    Die in vorliegendem Fall eine Haftprüfung für erforderlich haltende Meinung (Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO , 3. Auflage 1993, § 121 Rdnr. 5; OLG Frankfurt NJW 1966, 2423; OLG München NStZ 1986, 423 ; Löwe-Rosenberg-Wendisch, StPO , 24. Auflage 1989, § 121 Rdnr. 23; Dünnebier NStZ 1982, 343 ; Päffgen NStZ 1989, 518; Ellen Schlüchter, Strafverfahren, 239.1; OLG Stuttgart, Beschluß vom 17. Januar 1983, 3 Ws 8/83) beruft sich auf das Normziel der §§ 121, 122 StPO : Unter Berücksichtigung des Art. 5 Abs. 3 Satz 2 MRK habe ein Beschuldigter Anspruch auf Aburteilung binnen angemessener Zeit in ein- und demselben Verfahren (Kaiser, NJW 1966, 435).

  • OLG München, 05.06.1986 - 2 Ws 550/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.1994 - 1 HEs 134/94
    Die in vorliegendem Fall eine Haftprüfung für erforderlich haltende Meinung (Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO , 3. Auflage 1993, § 121 Rdnr. 5; OLG Frankfurt NJW 1966, 2423; OLG München NStZ 1986, 423 ; Löwe-Rosenberg-Wendisch, StPO , 24. Auflage 1989, § 121 Rdnr. 23; Dünnebier NStZ 1982, 343 ; Päffgen NStZ 1989, 518; Ellen Schlüchter, Strafverfahren, 239.1; OLG Stuttgart, Beschluß vom 17. Januar 1983, 3 Ws 8/83) beruft sich auf das Normziel der §§ 121, 122 StPO : Unter Berücksichtigung des Art. 5 Abs. 3 Satz 2 MRK habe ein Beschuldigter Anspruch auf Aburteilung binnen angemessener Zeit in ein- und demselben Verfahren (Kaiser, NJW 1966, 435).
  • OLG Hamm, 22.11.1984 - 3 BL 809/84
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.1994 - 1 HEs 134/94
    Die dies ablehnende Gegenmeinung (OLG Koblenz NStZ 1982, 343 ; OLG Hamm NStZ 1985, 425 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Auflage 1993, § 121 Rdnr. 10, KMR Kommentar zur StPO , 7. Auflage, § 121 Rdnr. 4; die für diese Meinung regelmäßig zitierte Entscheidung des OLG Oldenburg MDR 1964, 60 betrifft eine andere Konstellation) stellt darauf ab, daß das Haftprüfungsverfahren im Fall wie dem vorliegenden nicht sinnvoll durchzuführen sei.
  • OLG Oldenburg, 25.01.2021 - 1 HEs 1/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Flucht- und

    Die insbesondere früher vertretene Gegenansicht, die in Fällen der vorliegenden Art eine Haftprüfung für erforderlich hält (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.09.1966 - 1 HEs 103/66 , NJW 1966, 2423; OLG München, Beschluss vom 05.06.1986 - 2 Ws 550/86 H , NStZ 1986, 423 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.1994 - 1 HEs 134/94 , MDR 1995, 516 f.; Paeffgen, NStZ 1989, 514 [518]) wendet dagegen im Wesentlichen ein, dass es dem Schutzzweck des § 121 StPO widerspräche, wenn ein Angeklagter die Vorteile eines Haftprüfungsverfahrens entbehren müsste, sobald er nur wegen eines von mehreren verfolgten Delikten zu einer eventuell nur geringfügigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sei und die Untersuchungshaft in dem Verfahren über sechs Monate hinaus auch noch wegen der übrigen Tatkomplexe andauere.
  • OLG Hamburg, 07.07.2005 - 2 Ws 147/05

    Untersuchungshaft: Keine Haftprüfung bei Erlass eines Urteils wegen eines

    Die Gegenmeinung, die in Fällen der vorliegenden Art eine Haftprüfung für erforderlich hält (siehe dazu OLG Frankfurt, NJW 1966, 2423; OLG München, NStZ 1986, 423 f.; OLG Stuttgart, StV 1995, 201 f.; Boujong, a.a.O., § 121 Rn. 5; Hilger, a.a.O., § 121 Rn. 22; Paeffgen in SK-StPO, § 121 Rn. 27; ders., NStZ 1989, 518) überzeugt nicht.
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