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   KG, 13.11.2006 - (3) 1 HEs 168/06 (80 - 82/06), (3) 1 HEs 168/06 (80/06), (3) 1 HEs 168/06 (81/06), (3) 1 HEs 168/06 (82/06)   

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KG, 13.11.2006 - (3) 1 HEs 168/06 (80 - 82/06), (3) 1 HEs 168/06 (80/06), (3) 1 HEs 168/06 (81/06), (3) 1 HEs 168/06 (82/06) (https://dejure.org/2006,46729)
KG, Entscheidung vom 13.11.2006 - (3) 1 HEs 168/06 (80 - 82/06), (3) 1 HEs 168/06 (80/06), (3) 1 HEs 168/06 (81/06), (3) 1 HEs 168/06 (82/06) (https://dejure.org/2006,46729)
KG, Entscheidung vom 13. November 2006 - (3) 1 HEs 168/06 (80 - 82/06), (3) 1 HEs 168/06 (80/06), (3) 1 HEs 168/06 (81/06), (3) 1 HEs 168/06 (82/06) (https://dejure.org/2006,46729)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; StPO § 121 Abs. 1
    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 07.05.2001 - 1 HEs 83/01
    Auszug aus KG, 13.11.2006 - 1 HEs 168/06
    Da die Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO nicht erfüllt sind, kommen andere Maßnahmen nach § 116 StPO nicht in Betracht [vgl. KG, Beschluss vom 7. Mai 2001 - (4) 1 HEs 83/01 (41/01) - Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 122 Rdn. 15].
  • KG, 30.06.1999 - 1 HEs 299/98

    Strafprozeßrecht: Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus KG, 13.11.2006 - 1 HEs 168/06
    Hierbei wachsen die an die Zügigkeit und Effizienz der Bearbeitung zu stellenden Anforderungen in dem Maße, in dem der Freiheitsanspruch des Untersuchungsgefangenen mit der Dauer der Haft an Gewicht gewinnt [vgl. BVerfG NJW 1980, 1448; KG StV 2000, 36].
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus KG, 13.11.2006 - 1 HEs 168/06
    Hierbei wachsen die an die Zügigkeit und Effizienz der Bearbeitung zu stellenden Anforderungen in dem Maße, in dem der Freiheitsanspruch des Untersuchungsgefangenen mit der Dauer der Haft an Gewicht gewinnt [vgl. BVerfG NJW 1980, 1448; KG StV 2000, 36].
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus KG, 13.11.2006 - 1 HEs 168/06
    Grundsätzlich haben die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle ihnen möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um möglichst umgehend eine gerichtliche Entscheidung über die in dem Haftbefehl bezeichneten Straftaten herbeizuführen [vgl. BVerfG NJW 1974, 307].
  • KG, 17.01.2018 - 4 Ws 149/17

    Verfahrensverzögerung am BGH: Fortsetzung der U-Haft wird unverhältnismäßig

    In diesem Zusammenhang ist nicht entscheidend, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß annimmt, sondern ob die Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit eine Schwelle erreichen, die im Rahmen der Abwägung die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfGK 15, 474; KG StraFo 2007, 26; Beschlüsse vom 7. März 2014 - 4 Ws 21/14 - [juris], 6. Juni 2014 - 3 Ws 279/14 - und 4. Dezember 2009 - 4 Ws 123/09 -).
  • KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14

    Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr;

    Dabei ist nicht entscheidend, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß annimmt, sondern ob die Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit einen Umfang erreichen, der im Rahmen der Abwägung die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfG StraFo 2009, 375; KG StraFo 2007, 26; Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 4 Ws 123/09 -, jeweils mwN).
  • KG, 30.04.2019 - 161 HEs 22/19

    Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes im

    müssen die Strafverfolgungsbehörden einen Teil der zu ermittelnden (haftbefehlsgegenständlichen) Taten vorweg anklagen (vgl. BVerfG StV 1994, 589; KG StraFo 2007, 26; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Frankfurt StV 1995, 423; OLG Koblenz StV 2001, 302; OLG Nürnberg StraFo 2000, 138) und (oder) die Gerichte den Urteilsstoff begrenzen.
  • KG, 10.08.2016 - 121 HEs 8/16

    Haftprüfung bei Menschenhandel: Berechnung der Vorlagefrist; tatbestandliche

    Jedenfalls widerspricht bloßes Zuwarten über mehrere Monate anstelle der bereits möglichen Erhebung einer (Teil-)Anklage dem besonderen Beschleunigungsgebot in Haftsachen, wenn ein Teil der Ermittlungen abgeschlossen und nicht abzusehen ist, ob weitere Ermittlungsergebnisse zu erwarten sind (vgl. OLG Frankfurt am Main StV 1995, 423), oder wenn die Ermittlungen ohne zwingende sachliche Notwendigkeit auf Bereiche außerhalb des ausermittelten Straftatenkomplexes ausgedehnt werden (vgl. KG StraFo 2007, 26).
  • KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15

    Besetzung bei Haftentscheidungen während laufender Hauptverhandlung

    Dabei ist nicht entscheidend, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß annimmt, sondern ob die Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit einen Umfang erreichen, der im Rahmen der Abwägung die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfG StraFo 2009, 375; KG StraFo 2007, 26; Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 4 Ws 123/09 -, jeweils mwN).
  • KG, 06.08.2013 - 4 Ws 100/13

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, wichtiger Grund

    Dabei ist nicht entscheidend, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß annimmt, sondern ob die Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit einen Umfang erreichen, der im Rahmen der Abwägung die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfG StraFo 2009, 375; KG StraFo 2007, 26, jeweils m.w.N.; Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 4 Ws 123/09 -).
  • KG, 15.08.2013 - 4 Ws 108/13

    Verhältnismäßigkeit der Dauer der Untersuchungshaft

    Dabei ist nicht entscheidend, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß annimmt, sondern ob die Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit einen Umfang erreichen, der im Rahmen der Abwägung die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfG StraFo 2009, 375; KG StraFo 2007, 26; Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 4 Ws 123/09 -, jeweils m.w.N.).
  • KG, 03.11.2015 - 3 Ws 532/15

    Haftsache: Fortdauer der Untersuchungshaft bei erheblicher Verzögerung der

    Die Anforderungen an die Förderung des Verfahrens sind dabei umso höher, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2001 - 2 BvR 2781/10 -, juris Rn. 13; NJW 2006, 1336, 1337 f.; NJW 2006, 677, 678; Senat, Beschluss vom 13. November 2006 - (3) 1 HEs 168/06 (80-82/06) -, juris Rn. 4).
  • KG, 15.01.2018 - 161 HEs 62/17

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus:

    Nicht entscheidend ist dabei, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß annimmt, sondern ob die Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit einen Umfang erreichen, der die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfG StraFo 2009, 375; KG StraFo 2007, 26; Senat StraFo 2013, 506; Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 4 Ws 123/09 - jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 07.12.2022 - 1 Ws 139/22

    Aufhebung des Haftbefehls nach Vollzug der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus

    Nicht entscheidend ist dabei, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß annimmt, sondern ob die Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit einen Umfang erreichen, der die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfG StraFo 2009, 375; KG StraFo 2007, 26; Senat StraFo 2013, 506; Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 4 Ws 123/09 - jeweils m.w.Nachw.).
  • KG, 29.03.2019 - 161 HEs 18/19

    Besondere Schwierigkeit der Ermittlungen als wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1

  • KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15

    Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung: Umfang der

  • KG, 08.05.2014 - 4 Ws 32/14

    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens bei Überhaft

  • KG, 28.10.2013 - 4 Ws 132/13

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Aufhebung eines Haftbefehls bei Verstoß gegen

  • KG, 30.04.2019 - 4 HEs 10/19

    Zum Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes

  • KG, 06.08.2013 - 141 HEs 41/13

    Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO hinsichtlich

  • KG, 29.03.2019 - 4 HEs 8/19

    Besondere Schwierigkeit der Ermittlungen als wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1

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