Weitere Entscheidung unten: KG, 05.08.2009

Rechtsprechung
   KG, 06.08.2009 - 1 HEs 28/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32853
KG, 06.08.2009 - 1 HEs 28/09 (https://dejure.org/2009,32853)
KG, Entscheidung vom 06.08.2009 - 1 HEs 28/09 (https://dejure.org/2009,32853)
KG, Entscheidung vom 06. August 2009 - 1 HEs 28/09 (https://dejure.org/2009,32853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,32853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 Ws 100/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Vorausschauende Hauptverhandlungsplanung in

    Auszug aus KG, 06.08.2009 - 1 HEs 28/09
    Ob Zeitverzögerungen, die der prinzipiell sachgerechten gemeinsamen Aburteilung mehrerer zusammen angeklagter Tatbeteiligter geschuldet sind, noch mit dem grundrechtlich geschützten Recht jedes einzelnen Angeklagten auf eine beschleunigte Durchführung der Hauptverhandlung vereinbar sind, ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden (vgl. OLG Hamburg, StraFo 2006, 372.).
  • BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen

    Auszug aus KG, 06.08.2009 - 1 HEs 28/09
    Je nach Sachlage ist bereits eine Zeitspanne von drei oder rund zwei Monaten zu beanstanden (vgl. BVerfG NStZ-RR 2007, 311 m.w.Nachw.; Schultheis in KK, StPO 6. Aufl., Rdnr. 21 f.; KG, Beschluss vom 18, Dezember 2008 - (3) l HEs 85/08 (21/08)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 05.08.2009 - (4) 1 HEs 28/09 (19/09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,38916
KG, 05.08.2009 - (4) 1 HEs 28/09 (19/09) (https://dejure.org/2009,38916)
KG, Entscheidung vom 05.08.2009 - (4) 1 HEs 28/09 (19/09) (https://dejure.org/2009,38916)
KG, Entscheidung vom 05. August 2009 - (4) 1 HEs 28/09 (19/09) (https://dejure.org/2009,38916)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,38916) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafrechtliche Verurteilung eines Heranwachsenden wegen gemeinschaftlichen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Aufhebung eines Haftbefehls und eines Haftfortdauerbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 Ws 100/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Vorausschauende Hauptverhandlungsplanung in

    Auszug aus KG, 05.08.2009 - 1 HEs 28/09
    Ob Zeitverzögerungen, die der prinzipiell sachgerechten gemeinsamen Aburteilung mehrerer zusammen angeklagter Tatbeteiligter geschuldet sind, noch mit dem grundrechtlich geschützten Recht jedes einzelnen Angeklagten auf eine beschleunigte Durchführung der Hauptverhandlung vereinbar sind, ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden (vgl. OLG Hamburg, StraFo 2006, 372 [OLG Hamburg 29.06.2006 - 3 Ws 100/06] ).
  • BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen

    Auszug aus KG, 05.08.2009 - 1 HEs 28/09
    Je nach Sachlage ist bereits eine Zeitspanne von drei oder rund zwei Monaten zu beanstanden (vgl. BVerfG NStZ-RR 2007, 311 [BVerfG 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06] m.w.Nachw.; Schultheis in KK, StPO 6. Aufl., Rdnr. 21 f.; KG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - (3) 1 HEs 85/08 (21/08)).
  • KG, 06.08.2013 - 4 Ws 100/13

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, wichtiger Grund

    Daher kann eine Verletzung des Beschleunigungsgebots auch schon vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist des § 121 Abs. 1 StPO die Aufhebung des Haftbefehls gebieten, wenn es aufgrund vermeidbarer grober Fehler und Versäumnisse der Justizorgane zu einer erheblichen Verzögerung gekommen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 2013 - [4] 141 HEs 35/13 [16/13] -, 5. August 2009 - [4] 1 HEs 28/09 [19/09] - und 13. November 2009 - [4] 1 HEs 47/09 [29-30/09] - m.w.N.).
  • KG, 15.08.2013 - 4 Ws 108/13

    Verhältnismäßigkeit der Dauer der Untersuchungshaft

    Für die Berechnung der Vorlagefrist des § 121 Abs. 1 StPO ist anerkannt, dass es auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem die Taten des Beschuldigten - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, gleichgültig, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 152; OLG Stuttgart StV 2008, 85; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 125; OLG Brandenburg StV 1997, 536; Senat, Beschluss vom 5. August 2009 - [4] 1 HEs 28/09 [20/09] - KG, Beschluss vom 27. September 2012 - [3] 141 HEs 71/12 [23/12] - Schultheis in: Karlsruher Kommentar, StPO 6. Auflage, § 121 Rn. 10 f.; Hilger in: Löwe/Rosenberg, StPO 26. Auflage, § 121 Rn. 14 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 121 Rn. 11 ff.).
  • KG, 09.08.2013 - 141 HEs 44/13

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, wichtiger Grund

    Daher kann eine Verletzung des Beschleunigungsgebots auch schon vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist des § 121 Abs. 1 StPO die Aufhebung des Haftbefehls gebieten, wenn es aufgrund vermeidbarer grober Fehler und Versäumnisse der Justizorgane zu einer erheblichen Verzögerung gekommen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 2013 - [4] 141 HEs 35/13 [16/13] - und vom 5. August 2009 - [4] 1 HEs 28/09 [19/09] - m.w.Nachw.).
  • KG, 03.01.2017 - 121 HEs 43/16

    Untersuchungshaft: Prüfungsgrundlage im Verfahren der besonderen Haftprüfung

    Vielmehr verlangt der in Art. 2 Abs. 2 GG verankerte Beschleunigungsgrundsatz, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte von Anfang an mit Nachdruck alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfene Tat herbeizuführen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 2013 - [4] 141 HEs 35/13 [16/13] - und vom 5. August 2009 - [4] 1 HEs 28/09 [19/09] - mwN).
  • KG, 06.08.2013 - 141 HEs 41/13

    Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO hinsichtlich

    Daher kann eine Verletzung des Beschleunigungsgebots auch schon vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist des § 121 Abs. 1 StPO die Aufhebung des Haftbefehls gebieten, wenn es aufgrund vermeidbarer grober Fehler und Versäumnisse der Justizorgane zu einer erheblichen Verzögerung gekommen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 2013 - [4] 141 HEs 35/13 [16/13] -, 5. August 2009 - [4] 1 HEs 28/09 [19/09] - und 13. November 2009 - [4] 1 HEs 47/09 [29-30/09] - m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht