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   OLG Jena, 17.11.2004 - 1 HEs 39/04   

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https://dejure.org/2004,31279
OLG Jena, 17.11.2004 - 1 HEs 39/04 (https://dejure.org/2004,31279)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.11.2004 - 1 HEs 39/04 (https://dejure.org/2004,31279)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. November 2004 - 1 HEs 39/04 (https://dejure.org/2004,31279)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 26.03.2004 - 1 HEs 9/04

    Haftprüfung

    Auszug aus OLG Jena, 17.11.2004 - 1 HEs 39/04
    Letzteres gilt insbesondere dann, wenn nicht ersichtlich ist, dass solche Fachkenntnisse erforderlich sind, über welche nur der beauftragte Sachverständige verfügt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27.01.2004 - Az.: 1 HEs 2/04 - und vom 26.03.2004 - Az.: 1 HEs 9/04 - ).
  • OLG Oldenburg, 27.01.2004 - HEs 2/04
    Auszug aus OLG Jena, 17.11.2004 - 1 HEs 39/04
    Letzteres gilt insbesondere dann, wenn nicht ersichtlich ist, dass solche Fachkenntnisse erforderlich sind, über welche nur der beauftragte Sachverständige verfügt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27.01.2004 - Az.: 1 HEs 2/04 - und vom 26.03.2004 - Az.: 1 HEs 9/04 - ).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 971/07

    Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft anlässlich der ersten besonderen

    Angesichts der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) fehlt für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (§ 121 Abs. 1 StPO) ein wichtiger Grund regelmäßig dann, wenn die zu einer Verzögerung des Verfahrens führende Einholung eines Sachverständigengutachtens dadurch hätte vermieden werden können, dass unmittelbar nach Bekanntwerden des Begutachtungserfordernisses ein entsprechender Gutachtensauftrag erteilt worden wäre (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. März 1993 - HEs 13/93 -, StV 1993, S. 376; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Dezember 1992 - 2 BL 498/92 -, StV 1993, S. 205; ThürOLG, Beschluss vom 12. Januar 1998 - 1 HEs 2/98 -, StV 1998, S. 560 ; ThürOLG, Beschluss vom 26. März 2004 - 1 HEs 9/04 -, StV 2004, S. 664 ; ThürOLG, Beschluss vom 17. November 2004 - 1 HEs 39/04 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. September 2006 - 4420 BL-III-23/06, juris: stets ist auf eine zeitnahe Erstellung eines Gutachtens hinzuwirken; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., 1997, § 121 Rn. 40; Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, Rn. 879 und 885).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 1 Ws 337/09

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verfahrensverzögerung

    Es sind deshalb mit dem Gutachter Absprachen darüber zu treffen, in welcher Frist ein Gutachten zu erstatten ist und ggf. zu prüfen, ob eine zeitnähere Gutachtenerstellung durch einen anderen Sachverständigen zu erreichen ist (vgl. OLG Koblenz, StV 2007, 256; OLG Jena, Beschluss vom 17. November 2004 - 1 HEs 39/04).
  • OLG Koblenz, 29.09.2006 - 4420 BL-III-23/06

    Verzögerung der Ermittlungen durch Einholung eines Sachverständigengutachtens)

    Deshalb sind in der Regel (vorherige) Terminsvereinbarungen und Terminskontrollen ebenso unerläßlich wie die Prüfung, ob eine zeitnähere Gutachtenerstellung durch einen anderen Sachverständigen zu erreichen ist (siehe Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17.11.2004 - 1 HEs 39/04 in juris, siehe auch StV 04, 665; OLG Hamm StV 00, 629 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 28.05.2002 - [1) 4420 Bl - III - 39/02).
  • OLG Koblenz, 29.09.2006 - 4420 BL - III - 23/06

    Untersuchungshaft: Haftfortdauer bei Verzögerungen durch Einholung eines

    Deshalb sind in der Regel (vorherige) Terminsvereinbarungen und Terminskontrollen ebenso unerläßlich wie die Prüfung, ob eine zeitnähere Gutachtenerstellung durch einen anderen Sachverständigen zu erreichen ist (siehe Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 17.11.2004 - 1 HEs 39/04 in juris, siehe auch StV 04, 665; OLG Hamm StV 00, 629 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 28.05.2002 - [1) 4420 Bl - III - 39/02).
  • OLG Jena, 25.07.2007 - 1 Ws 264/07

    Haftprüfung

    Letzteres gilt insbesondere dann, wenn nicht ersichtlich ist, dass solche Fachkenntnisse erforderlich sind, über die nur der beauftragte Sachverständige verfügt (vgl. Senatsbeschluss vom 17.11.2004, Az. 1 Hes 39/04 m.w.N. und Senatsbeschluss vom 13.07.2007, Az. 1 Ws 254/07).
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