Rechtsprechung
LG Frankenthal, 14.05.2013 - 1 HK O 10/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Handelsvertreters auf Buchauszug trotz vorheriger Überlassung von Provisionsabrechnungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Werbeverträge für Fahrzeuge und Anhänger mit Werbefeldern -, Anspruch auf Buchauszug, Beginn der Verjährung, Rechtmäßigkeit bestimmter Abrechnungsklauseln im formularmäßigen HVV
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 26.10.2012 - 16 U 150/11
Rechtsfolgen der Verjährung von Provisionsansprüchen hinsichtlich der …
Auszug aus LG Frankenthal, 14.05.2013 - 1 HKO 10/12
Diese tritt ipso iure und unabhängig davon, ob tatsächlich abgerechnet wird (unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, 26.10.2012 - 16 U 150/11 - LS 27, Juris Tz. 86).Erhält der HV keine Abrechnung, die ihm nach § 87 c Abs. 1 HGB vollständig, unmissverständlich und deutlich Kenntnis seiner Ansprüche verschafft, so beginnt die Verjährung spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem eine Abrechnung spätestens zu erwarten war, denn dann hatte der HV Veranlassung, seine Rechte durchzusetzen, und zwar etwa in Form einer Stufenklage, in erster Stufe z. B. gerichtet auf Provisionsabrechnungen nach § 87 c Abs. 1 HGB oder auf einen Buchauszug nach § 87 c Abs. 2 HGB und in der zweiten oder dritten Stufe gerichtet auf Zahlung (restlicher) Provision (unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, 26.10.2012 - 16 U 150/11 - LS 28, Juris Tz. 86).
- BGH, 13.11.2012 - XI ZR 145/12
Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten
Auszug aus LG Frankenthal, 14.05.2013 - 1 HKO 10/12
[62] Bei einer Call-Center-Abzüge betreffenden Abzugsposition in den Provisionsbedingungen des U handelt es sich auch nicht um eine i.S.v. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB kontrollfreie Preisabrede (unter Bezugnahme auf BGH, 13.11.2012 - XI ZR 145/12 - Juris Tz. 18).Dies gilt unabhängig davon, dass die fragliche Klausel in einem Regelwerk enthalten ist, das letztendlich Preise für Einzelleistungen bei der Vertragsabwicklung festlegt (unter Bezugnahme auf BGH, 13.11.2012 - XI ZR 145/12 - Juris Tz. 18).
- BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97
Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage
Auszug aus LG Frankenthal, 14.05.2013 - 1 HKO 10/12
[59] Zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage können auch einzelne, aus einem Rechtsverhältnis sich ergebende Rechte und Pflichten sein, nicht aber bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens (unter Bezugnahme auf BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97 - Juris Tz. 12).
- BGH, 08.10.1998 - III ZR 278/97
Formularmäßige Vereinbarung einer Wildschadenspauschale in einem Vertrag über die …
Auszug aus LG Frankenthal, 14.05.2013 - 1 HKO 10/12
Das Prinzip der Kontrollfreiheit gilt grundsätzlich auch für eine Aufschlüsselung des Preises in einzelne Teilpreise oder Preisbestandteile für Teilleistungen oder Leistungselemente, die zusammen die Hauptleistung ausmachen (im Anschluss an BGH, 08.10.1998 - III ZR 278/97 - Juris Tz. 23). - OLG München, 19.12.2012 - 7 U 465/12
Beendeter Handelsvertretervertrag: Ansprüche des Handelsvertreters auf Erteilung …
Auszug aus LG Frankenthal, 14.05.2013 - 1 HKO 10/12
Provisionsabrechnungen können einen Buchauszug nur dann ersetzen, wenn sie sich lückenlos über den gesamten Vertragszeitraum erstrecken, chronologisch geordnet sind und alle für einen Buchauszug erforderlichen Angaben enthalten (unter Bezugnahme auf OLG München, 19.12.2012 - 7 U 465/12 - Juris Tzz. 26 ff). - BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96
Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig
Auszug aus LG Frankenthal, 14.05.2013 - 1 HKO 10/12
Kontrollfähig sind (Preis-)Nebenabreden, das heißt Abreden, die zwar mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (im Anschluss an BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96 - Juris Tz. 12).
- BGH, 03.08.2017 - VII ZR 32/17
Provision des Handelsvertreters: Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines …
bb) Für die Entstehung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs ist entgegen einer verbreiteten Ansicht (vgl. Reif/David, ZVertriebsR 2015, 343, 348;… OLG Düsseldorf, IHR 2013, 220, 224, juris Rn. 85;… OLG Celle, OLGR 2004, 96, 97, juris Rn. 20 f.; OLG Hamm…, Urteil vom 23. März 2001 - 35 U 48/00, juris Rn. 22; LG Frankenthal, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 HK O 10/12, juris Rn. 53) dagegen nicht schon ausreichend, dass die Voraussetzungen für den Anspruch des Handelsvertreters auf Abrechnung der Provision nach § 87c Abs. 1 HGB vorliegen. - OLG München, 11.04.2018 - 7 U 1972/17
Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs
Mit dieser Entscheidung des BGH vom 03.08.2017, die nach dem Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts lag und deshalb nicht von ihm berücksichtigt werden konnte, ist auch die bis dahin teilweise in der Rechtsprechung und auch vom Landgericht vertretene Meinung, dass die Verjährung des Buchauszugsanspruchs spätestens mit dem Zeitpunkt beginnen solle, in dem die Provisionsabrechnung spätestens zu erwarten gewesen sei (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2012, 16 U 150/11, Rdnr. 85, LG Frankenthal, Teilurteil vom 14.05.2013, Az. 1 HK O 10/12, Rdnr. 53), überholt, da sie der BGH ausdrücklich verworfen hat (…BGH, aaO, Rdnr. 17). - OLG München, 17.04.2019 - 7 U 2711/18
Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges
Mit dieser Entscheidung des BGH vom 03.08.2017 ist auch die bis dahin teilweise in der Rechtsprechung vertretene Meinung, dass die Verjährung des Buchauszugsanspruchs spätestens mit dem Zeitpunkt beginnen solle, in dem die Provisionsabrechnung spätestens zu erwarten gewesen sei (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2012, 16 U 150/11, Rdnr. 85, LG Frankenthal, Teilurteil vom 14.05.2013, Az. 1 HK O 10/12, Rdnr. 53), überholt, da sie der BGH ausdrücklich verworfen hat (…BGH, aaO, Rdnr. 17). - LG München I, 11.05.2017 - 8 HKO 13704/15
Erteilung eines Buchauszugs über die Akquisition von Sponsoren
Während zum Teil die Auffassung vertreten wird, die Entstehung des Buchauszugsanspruchs setze eine zunächst erfolgte Abrechnung der dem Handelsvertreter zustehenden Ansprüche und eine fehlende Einigung der Parteien über die erfolgte Abrechnung voraus (…Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 1, 4. Auflage, Seite 540), folgt das Gericht der Ansicht, dass in Fällen, in denen der Unternehmer wie im streitgegenständlichen Fall keine Abrechnung erteilt hat, die Verjährung mit dem Ablauf des Abrechnungszeitraumes bzw mit dem Zeitpunkt, in dem die Abrechnung spätestens zu erwarten war, beginnt (Reif/David: Verjährung des Buchauszugsanspruchs in ZVertriebsR 6/2015, OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2012, in ZVertriebsR 2013, 53 und LG Frankenthal, Teilurteil vom 14.05.2013, Az 1 HK O 10/12). - LG Kassel, 14.04.2015 - 8 O 761/10
- FORMAXX 29 -, essentialia negotii des HVV, Einbeziehung von Anlagen in den HVV, …
Erhält der Vertreter keine prüfungsfähige Abrechnung, so beginnt die Verjährung spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem eine Abrechnung spätestens zu erwarten war, denn dann hatte der HV Veranlassung, seine Rechte durchzusetzen (LG Frankenthal, 14.05.2013 - 1 HK O 10/12 - LS 11, 12 , Juris ).