Rechtsprechung
LG München I, 16.01.2008 - 1 HK O 11928/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wettbewerbsverstoß: Undeutliche Lebensmittelkennzeichnung
- webshoprecht.de
Angaben zu Inhaltsstoffen sind nur dann "deutlich lesbar", wenn der Text eine Versalgröße von mindestens 6 Punkt aufweist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Lebensmittel - Lesbarkeit von Angaben zu Inhaltsstoffen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Hinweise auf gefrorenen Lebensmitteln müssen für durchschnittliche Verbraucher leicht lesbar sein
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)
Wettbewerbswidrig: Wenn die Lebensmittelkennzeichnung nicht deutlich lesbar erfolgt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.05.1987 - I ZR 68/85
"Lesbarkeit I"; Anforderungen an die Lesbarkeit der Pflichtangaben
Auszug aus LG München I, 16.01.2008 - 1 HKO 11928/07
Wie vom BGH in seinen Urteilen vom 13.05.1987 (Lesbarkeit I bis III, GRUR 1988, 68 ff., 69, 71, 73) und dem Beschluss vom 24.11.1988 (ZLR 1989, 161, 163) zu dem zwischenzeitlich im Gesetz statt "erkennbar" verwendeten Terminus "gut lesbar" ausgeführt, genügt der Umstand allein, dass der Text "ohne besondere Konzentration und Anstrengung" lesbar ist, nach der Gesetzesänderung nicht mehr.Ein (auszugsweiser) Vergleich der Angaben der Beklagten in einer vom BGH als regelmäßige Untergrenze der Lesbarkeit bezeichneten 6-Punkt-Standard-Schrift einer üblichen Laufweite (vgl. die beiden Entscheidungen Lesbarkeit I und II, GRUR 1988, 68, bzw. 71, in denen jeweils die zu enge Stellung der Buchstaben moniert worden war) mit der gewählten engen 4-Punkt-Schrift verdeutlicht dies eindrücklich:.
- BGH, 10.12.1986 - I ZR 213/84
"6-Punkt-Schrift"; Lesbarkeit der Pflichtangaben
Auszug aus LG München I, 16.01.2008 - 1 HKO 11928/07
Schon zu der im Heilmittelwerberecht im Rahmen von § 4 Abs. 4 HWG a.F. verwendeten Formulierung "erkennbar" hatte der BGH entschieden, dass die Pflichtangaben nicht nur irgendwie entzifferbar, sondern "ohne besondere Konzentration und Anstrengung lesbar" sein müssen (Urteil vom 10.12.1986, GRUR 1987, 301, 302).