Rechtsprechung
   LG Traunstein, 18.05.2005 - 1 HK O 5016/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5759
LG Traunstein, 18.05.2005 - 1 HK O 5016/04 (https://dejure.org/2005,5759)
LG Traunstein, Entscheidung vom 18.05.2005 - 1 HK O 5016/04 (https://dejure.org/2005,5759)
LG Traunstein, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - 1 HK O 5016/04 (https://dejure.org/2005,5759)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • webshoprecht.de

    Zur Vermeidung der Überfrachtung der Startseite durch Verteilung der Pflichtangaben auf mehrere Einzelseiten

  • aufrecht.de

    Keine Pflicht zur Widerrufsbelehrung auf der ersten Seite

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlen einer Belehrung über das Bestehen eines Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 1 u. 2 BGB auf der "Mich-Seite" der Internetplattform Ebay; Wettbewerbswidrigkeit eines Internet-Auftritts auf Grund der Verletzung einer das Marktverhalten auch im Interesse der Marktteilnehmer ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verteilung der Pflichtangaben auf mehrere Seiten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung und Impressum nur per Link - eBay-Recht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerrufsbelehrung + Impressum durch Link ausreichend?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Erleichterung bei Impressum auf Internetseite

  • beck.de (Leitsatz)

    Pflichtangaben durch Link ausreichend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung und Impressum durch Link ausreichend?

Besprechungen u.ä. (2)

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtinformationen durch "sprechenden Link"

  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Widerrufsbelehrung und Anbieterkennzeichnung durch einen Link

Papierfundstellen

  • MMR 2005, 781
  • ZUM 2005, 663
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Hamburg, 11.05.2006 - 327 O 196/06

    Warenangebot auf der Online-Plattform von eBay: Wettbewerbsverstoß durch

    Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass sich die Nutzer der Internetplattform E. zwischenzeitlich auch daran gewöhnt haben, weitere Anbieterdaten mittels Anklicken der Rubrik "mich" aufzufinden (vgl. hierzu auch LG Traunstein MMR 2005, S. 781).
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