Rechtsprechung
LG Coburg, 26.07.2018 - 1 HK O 6/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
HWG § 4 Abs. 4; UWG § 3 Abs. 2, § 5 a Abs. 2, § 8 Abs. 3 Nr. 2, § 12 Abs. 1 S. 2
Testsiegerwerbung mit schwer lesbarer Fundstellenangabe - damm-legal.de
Die Fundstellenangabe eines Testurteils muss lesbar sein
- online-und-recht.de
Nicht lesbare Fundstelleangaben bei Testergebnissen
- rewis.io
Testsiegerwerbung mit schwer lesbarer Fundstellenangabe
- ra.de
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Die Fundstellenangabe eines Testurteils muss lesbar sein
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Werbung mit Testergebnissen wenn Fundstelle des Tests nicht gut lesbar ist
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Nicht lesbare Fundstellen-Angabe bei Testergebnissen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Nicht lesbare Fundstelle bei Werbung mit Testergebnissen wettbewerbswidrig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Bamberg, 19.03.2013 - 3 U 23/13
Auszug aus LG Coburg, 26.07.2018 - 1 HKO 6/18
Eine leichte Auffindbarkeit in diesem Sinne bedingt, dass die Fundstelle ausreichend deutlich lesbar ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2013 - 3 U 23/13; Juris m.w.N.; OLG Oldenburg, Urteil vom 31. Juli 2015 - 6 U 64/15; Juris). - OLG Oldenburg, 31.07.2015 - 6 U 64/15
Werbung mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zulässig
Auszug aus LG Coburg, 26.07.2018 - 1 HKO 6/18
Eine leichte Auffindbarkeit in diesem Sinne bedingt, dass die Fundstelle ausreichend deutlich lesbar ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2013 - 3 U 23/13; Juris m.w.N.; OLG Oldenburg, Urteil vom 31. Juli 2015 - 6 U 64/15; Juris). - BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07
Kamerakauf im Internet
Auszug aus LG Coburg, 26.07.2018 - 1 HKO 6/18
Dies setzt nicht nur voraus, dass überhaupt eine Fundstelle für den Test angegeben wird, sondern auch, dass diese Angabe für den Verbraucher aufgrund der Gestaltung der Werbung leicht auffindbar ist (vgl. BGH GRUR 2010, 248). - BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06
Sammelmitgliedschaft VI
Auszug aus LG Coburg, 26.07.2018 - 1 HKO 6/18
Erheblich im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist die Zahl der Mitglieder des Verbandes auf dem einschlägigen Markt dann, wenn diese Mitglieder als Unternehmen - bezogen auf den maßgeblichen Markt - in der Weise repräsentiv sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (std. Rspr. vgl. BGH NJW 2009, 1886-1887).