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   LG Aschaffenburg, 20.05.2010 - 1 HK O 64/09   

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https://dejure.org/2010,51528
LG Aschaffenburg, 20.05.2010 - 1 HK O 64/09 (https://dejure.org/2010,51528)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 20.05.2010 - 1 HK O 64/09 (https://dejure.org/2010,51528)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 1 HK O 64/09 (https://dejure.org/2010,51528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Wirkungsbehauptungen in der Bewerbung eines Mauertrocknungssystems - Mauertrockenlegungssystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 29.10.2009 - 3 U 126/09
    Auszug aus LG Aschaffenburg, 20.05.2010 - 1 HKO 64/09
    Das Gericht bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des OLG Bamberg vom 29.10.2009 in der Sache 3 U 126/09 OLG Bamberg (13 KH O 33/09 LG Bamberg).

    Die Parteivertreter des Verfahrens 3 U 126/09 OLG Bamberg (13 KH O 33/09 LG Bayreuth) sind mit den anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten des vorliegenden Verfahrens identisch.

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05

    Wettbewerbswidrige Werbung für eine Nahrungsergänzungsmittel: Werbung mit

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 20.05.2010 - 1 HKO 64/09
    In einem solche Fall allerdings kann zur Erlangung einer wettbewerbsrechtlich unbedenklichen Aussage geboten sein, in der beanstandeten Werbung auf den Umstand hinzuweisen, dass nur eine Mindermeinung die Wirkungsaussage unterstützt (vgl. zum Ganzen: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 5, Rdnr. 4.183 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; etwa: BGH GRUR 1991, 848/849; OLG Karlsruhe ZLR 2006, 290).

    Vielmehr wäre es, um eine wettbewerbsrechtlich unbedenkliche Aussage zu erreichen, auch im vorliegenden Zusammenhang (wie bereits unter Hinweis auf Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 5, Rdnr. 4.183 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; etwa: BGH GRUR 1991, 848/849; OLG Karlsruhe ZLR 2006, 290, im Zusammenhang mit angebliche gesundheitsfördernden Mitteln dargelegt) geboten, in der beanstandeten Werbung auf den Umstand hinzuweisen, dass nur eine Mindermeinung die Wirkungsaussage unterstützt bzw. der Nachweis der Wirkung nur im Hinblick auf praktische faktische Erkenntnisse erbracht werden kann.

  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 20.05.2010 - 1 HKO 64/09
    In einem solche Fall allerdings kann zur Erlangung einer wettbewerbsrechtlich unbedenklichen Aussage geboten sein, in der beanstandeten Werbung auf den Umstand hinzuweisen, dass nur eine Mindermeinung die Wirkungsaussage unterstützt (vgl. zum Ganzen: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 5, Rdnr. 4.183 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; etwa: BGH GRUR 1991, 848/849; OLG Karlsruhe ZLR 2006, 290).

    Vielmehr wäre es, um eine wettbewerbsrechtlich unbedenkliche Aussage zu erreichen, auch im vorliegenden Zusammenhang (wie bereits unter Hinweis auf Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 5, Rdnr. 4.183 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; etwa: BGH GRUR 1991, 848/849; OLG Karlsruhe ZLR 2006, 290, im Zusammenhang mit angebliche gesundheitsfördernden Mitteln dargelegt) geboten, in der beanstandeten Werbung auf den Umstand hinzuweisen, dass nur eine Mindermeinung die Wirkungsaussage unterstützt bzw. der Nachweis der Wirkung nur im Hinblick auf praktische faktische Erkenntnisse erbracht werden kann.

  • LG Dresden, 10.12.2010 - 44 HKO 224/08

    Elektromagnetische Mauertrocknungs-Geräte - Beweisvereitelung

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 20.05.2010 - 1 HKO 64/09
    Auch innerhalb einer im Rahmen des Verfahrens 44 HKO 224/08 vor dem Landgericht Dresden vorgelegten Liste fänden sich erhebliche Ungenauigkeiten; auf die Protokolle der öffentlichen Sitzung vom 23.04.2009 und 4.08.2009 in den Verfahren 44 HKO 224/08 und 42 HKO 41/08 wird Bezug genommen (Anlage B 23 und B 24; Bl. 773 - 620 d. A.)Bl. 573 bis 620 d. A.).
  • OLG München, 10.12.2014 - 15 U 5006/12

    Rahmenvergütungsvereinbarung, Gebührenunterschreitung, Gesamthonorar,

    Von diesen hat der Kläger zu den Verfahren 4 HK O 4359/07 des Landgerichts München II, 34 HK O 19592/07 des Landgerichts München II (zutreffendes Aktenzeichen nach dem Schreiben des Beklagten vom 17.02.2014 Anlage K 63 wohl 34 O 19592/07 des Landgerichts München I), 1 HK O 4542/08 des Landgerichts München II (die klägerischen Ausführungen im Schriftsatz vom 20.01.2014 beziehen sich inhaltlich auf 1 HK O 287/09), 1 HK O 064/09 des Landgerichts München II und 9 O 64/09 des Landgerichts München II nicht konkret Stellung genommen.
  • LG Stuttgart, 17.02.2012 - 31 O 47/11

    Wettbewerbsverletzung: Irreführende Werbung mit umstrittenen gesundheits- oder

    Dabei geht es nicht darum, einen Beweis erst im Laufe des wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreits etwa durch eine vom Gericht zu veranlassende sachverständige Begutachtung zu erbringen, sondern die Irreführung liegt bereits darin, dass in der streitgegenständlichen Werbung nicht über den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis oder den wissenschaftlichen Streit - also den Umstand, dass die Wirkungsbehauptung nur möglicherweise richtig ist - informiert worden ist (vgl. OLG Dresden a.a.O.; OLG Naumburg a.a.O.; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 88, Juris Rn. 36; LG München, Urteil vom 11.02.2010, 4 HK O 19942/08, Juris Rn. 25 ff; LG Cottbus, Urteil vom 23.02.201, 11 O 48/09, Rn. 37 ff; LG Aschaffenburg, Urteil vom 20.05.2010, 1 HK O 64/09, Juris Rn. 90 ff; LG Bielefeld, Urteil vom 09.11.2007, 11 O 19/07, Juris Rn. 56; LG Bielefeld, Urteil vom 28.04.2009, 15 O 221/08, Juris Rn. 22; LG Stuttgart, Urteil vom 09.07.2010, 31 O 175/09 KfH; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, a.a.O. § 5 Rn. 3.26 und 4.183).
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