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   LG Hof, 23.05.2012 - 1 HKO 73/11   

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https://dejure.org/2012,28777
LG Hof, 23.05.2012 - 1 HKO 73/11 (https://dejure.org/2012,28777)
LG Hof, Entscheidung vom 23.05.2012 - 1 HKO 73/11 (https://dejure.org/2012,28777)
LG Hof, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 1 HKO 73/11 (https://dejure.org/2012,28777)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus LG Hof, 23.05.2012 - 1 HKO 73/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 185, 96 ff unter Hinweis auf BGHZ 93, 358 ff; 143, 128 ff; 146, 331 ff)) zählen zu den der richterlichen Inhaltskontrolle entzogenen Preisbestimmungen neben formularmäßigen Abreden, die Art und Umfang der Hauptleistung oder der hierfür zu erbringenden Vergütung unmittelbar bestimmen auch solche Klauseln, die den Preis bei Vertragsschluss zwar nicht unmittelbar beziffern, jedoch die für die Ermittlung des Preises maßgeblichen Berechnungsfaktoren und das hierbei einzuhaltende Verfahren festlegen.

    Aus dem Vortrag der Klägerin ergibt sich auch nicht, dass der bei Vertragsschluss maßgebliche Arbeitspreis in Form eines festen ct/KWh Betrages etwa in einem den Verträgen beigefügten Preisblatt angegeben worden ist, wie dies in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.03.2010 (BGHZ 185, 96 ff) zugrunde liegenden Sachverhalt der Fall gewesen ist.

  • BGH, 26.01.2001 - V ZR 452/99

    Flur

    Auszug aus LG Hof, 23.05.2012 - 1 HKO 73/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 185, 96 ff unter Hinweis auf BGHZ 93, 358 ff; 143, 128 ff; 146, 331 ff)) zählen zu den der richterlichen Inhaltskontrolle entzogenen Preisbestimmungen neben formularmäßigen Abreden, die Art und Umfang der Hauptleistung oder der hierfür zu erbringenden Vergütung unmittelbar bestimmen auch solche Klauseln, die den Preis bei Vertragsschluss zwar nicht unmittelbar beziffern, jedoch die für die Ermittlung des Preises maßgeblichen Berechnungsfaktoren und das hierbei einzuhaltende Verfahren festlegen.
  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus LG Hof, 23.05.2012 - 1 HKO 73/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 185, 96 ff unter Hinweis auf BGHZ 93, 358 ff; 143, 128 ff; 146, 331 ff)) zählen zu den der richterlichen Inhaltskontrolle entzogenen Preisbestimmungen neben formularmäßigen Abreden, die Art und Umfang der Hauptleistung oder der hierfür zu erbringenden Vergütung unmittelbar bestimmen auch solche Klauseln, die den Preis bei Vertragsschluss zwar nicht unmittelbar beziffern, jedoch die für die Ermittlung des Preises maßgeblichen Berechnungsfaktoren und das hierbei einzuhaltende Verfahren festlegen.
  • BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 61/84

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Vereinbarungen über das Entgelt für den

    Auszug aus LG Hof, 23.05.2012 - 1 HKO 73/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 185, 96 ff unter Hinweis auf BGHZ 93, 358 ff; 143, 128 ff; 146, 331 ff)) zählen zu den der richterlichen Inhaltskontrolle entzogenen Preisbestimmungen neben formularmäßigen Abreden, die Art und Umfang der Hauptleistung oder der hierfür zu erbringenden Vergütung unmittelbar bestimmen auch solche Klauseln, die den Preis bei Vertragsschluss zwar nicht unmittelbar beziffern, jedoch die für die Ermittlung des Preises maßgeblichen Berechnungsfaktoren und das hierbei einzuhaltende Verfahren festlegen.
  • BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 114/13

    Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten

    Auch in der Instanzrechtsprechung und der Literatur wird vertreten, dass eine sowohl für die Berechnung eines im Vertrag nicht bezifferten Anfangspreises als auch für spätere Preisänderungen maßgebliche Preisklausel als eigentliche Preisabrede gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB insgesamt der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB entzogen sei (OLG Bamberg, RdE 2013, 273 ff.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Februar 2013 - 12 U 168/12, juris Rn. 68 f.; LG München, RdE 2012, 166 f.; LG Kassel, Urteil vom 22. Februar 2012 - 4 O 200/11, juris Rn. 55 ff.; LG Hof, Urteil vom 23. Mai 2012 - 1 HK O 73/11, juris Rn. 55 ff.; Höch/Kalwa in Graf von Westphalen, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, Stand 2013, Gaslieferverträge Rn. 55 ff.; Couval, IR 2013, 155; Hilber, BB 2011, 2692, 2695; Zabel, BB 2010, 1369; Schmidt in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., (1) Allgemeine Versorgungsbedingungen in Verträgen mit Sonderabnehmern, Rn. 2; vgl. auch Staudinger/Coester, BGB, Neubearb.
  • LG Hamburg, 22.02.2013 - 318 O 35/12

    Erdgaslieferungsvertrag mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft:

    Diese zutreffenden rechtlichen wie tatsächlichen Ausführungen macht sich die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen zu Eigen; diese stehen auch im Einklang mit weiteren gerichtlichen Entscheidungen (vgl. nur LG Berlin, Urt. v. 23. Dezember 2010 - 9 O 294/10 [Anlage B1]; Teilurt. v. 25. März 2011 - 22 O 367/09 [Anlage B2]; LG Kassel, Urt. v. 22. Februar 2012 - 4 O 200/11 [Anlage B3]; LG München, Urt. v. 13. Januar 2012 - 23 O 13695/11 [Anlage B4]; LG Hof, Urt. v. 23. Mai 2012 - 1 HKO 73/11 [Anlage B5]; LG Freiburg, Urt. v. 27.04.2012 - 10 O 41/11 [abrufbar unter BeckRS 2012, 09981].
  • OLG Naumburg, 26.02.2013 - 12 U 168/12

    Erdgaslieferungsvertrag: Kontrollfähigkeit der Klausel über die Bindung des

    Entscheidend ist damit, ob ein bei Vertragsschluss vereinbarter Vertragspreis im Laufe der Vertragsdauer der Anpassung unterliegen soll oder ob die Preisabsprache aus der maßgeblichen Sicht des Kunden einer Preisvereinbarung im Sinne eines von vorne herein für die Vertragsdauer variablen Preises entspricht (OLG Hamm, Urteil vom 28.10.2010, 2 U 60/10, zitiert nach Juris; LG München RdE 2012, 166; LG Hof, Urteil vom 23. Mai 2012, 1 HK O 73/11, zitiert nach Juris; LG Freiburg, Urteil vom 27. April 2012, 10 O 41/11, zitiert nach Juris; LG Kassel, Urteil vom 22. Februar 2012, 4 O 200/11, zitiert nach Juris).
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