Rechtsprechung
LG Aschaffenburg, 05.09.2013 - 1 HKO 87/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,44321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 05.09.2013 - 1 HKO 87/13
- OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13
Unlauterer Wettbewerb: ergänzende bilanzierte Diät - Nahrungsergänzungsmittel
Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 05.09.2013, Az. 1 HK O 87/13, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im Tenor unter Ziffer I. am Ende wie folgt heißen muss: "jeweils wenn dies geschieht wie in der Werbesendung vom 28.05.2013, deren Niederschrift wiedergegeben ist in der dem Urteil beigefügten Anlage A1".Unter Abänderung des am 05.09.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Aschaffenburg, Az. 1 HK O 87/13, ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.
- OLG Bamberg, 14.01.2015 - 3 U 176/14
Anforderungen an eine ergänzende bilanzierte Diät
Das Landgericht Aschaffenburg erließ durch Endurteil vom 05.09.2013, Az. 1 HK O 87/13, antragsgemäß eine einstweilige Verfügung, mit der der Beklagten die Werbung bezüglich der streitgegenständlichen Produkte untersagt wurde.