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   OLG Zweibrücken, 04.04.2000 - 1 HPL 12/00   

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https://dejure.org/2000,11661
OLG Zweibrücken, 04.04.2000 - 1 HPL 12/00 (https://dejure.org/2000,11661)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.04.2000 - 1 HPL 12/00 (https://dejure.org/2000,11661)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. April 2000 - 1 HPL 12/00 (https://dejure.org/2000,11661)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß; Grundsatz der Beschleunigung in Haftsachen; Strafprozeßrecht

  • Judicialis

    StPO § 121; ; StPO § 122

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 121, § 122
    Verzögerung im gerichtlichen Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 21.02.1973 - HEs 167/72
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2000 - 1 HPL 12/00
    Diesem Ergebnis der Haftprüfung durch den Senat liegt zu Grunde, dass die Voraussetzungen für die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus eng auszulegen sind, da das Beschleunigungsgebot in Haftsachen ohne Rücksicht auf die Tatschwere im Freiheitsgrundrecht des Bürgers angesiedelt ist (vgl. BVerfG NJW 1990, 1448; OLG Köln NJW 1973, 1009; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2000 - 1 HPL 2/00).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2000 - 1 HPL 12/00
    Diesem Ergebnis der Haftprüfung durch den Senat liegt zu Grunde, dass die Voraussetzungen für die Haftfortdauer über sechs Monate hinaus eng auszulegen sind, da das Beschleunigungsgebot in Haftsachen ohne Rücksicht auf die Tatschwere im Freiheitsgrundrecht des Bürgers angesiedelt ist (vgl. BVerfG NJW 1990, 1448; OLG Köln NJW 1973, 1009; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2000 - 1 HPL 2/00).
  • OLG Zweibrücken, 30.11.2001 - 1 HPL 77/01

    Strafprozessrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Der Eingriff in das Freiheitsrecht ist deshalb nur hinzunehmen, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann, als durch vorläufige Inhaftierung eines Verdächtgen (vgl. BVerfGE 19, 342 ; BVerfGE 20, 45 ; Senat, Beschluss vom 4. April 2000 - 1 HPL 12/00 - m.w.N.) Auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe setzt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer Grenzen.
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