Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 15.06.2000 - 1 HPL 32/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfungsumfang; Haftkontrolle; Untersuchungshaft; Jugendlicher; Fortdauer der Haft
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 72 Abs. 1; StPO § 121 Abs. 1, § 122
Haftprüfung durch das Oberlandesgericht im Verfahren gegen Jugendliche - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 55
- StV 2001, 182
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09
Haftprüfung durch das OLG; Haftbefehl, Anforderungen; Aufhebung
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit darf Untersuchungshaft gegen einen Jugendlichen nur verhängt werden, wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Anordnung über die Erziehung oder andere Maßnahmen erreicht werden kann (OLG Hamm StV 1996, 66; OLG Hamm Beschl. v. 20.08.2004 - 3 OBL 64/04 - juris; OLG Köln Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 - juris; vgl. auch OLG Zweibrücken NStZ-RR 2001, 55).c) Ob in Fällen, in denen das Ausscheiden alternativer Unterbringungsmaßnahmen und die gegebene Verhältnismäßigkeit evident sind, ggf. trotz Verstoßes gegen § 71 Abs. 1 S. 3 JGG der Haftbefehl aufrecht erhalten bleiben kann (so offenbar: OLG Zweibrücken NStZ-RR 2001, 55), kann der Senat dahinstehen lassen.
- OLG Frankfurt, 01.04.2019 - 1 HEs 74/19
Haftbefehl gegen Jugendliche: Prüfungsumfang im Haftprüfungsverfahren durch das …
Vielmehr obliegt es dem Oberlandesgericht die allgemeinen Voraussetzungen der Haftfortdauer und damit auch die Subsidiarität im Sinne des § 72 Abs. 1 JGG zu prüfen (Senat, Beschluss vom 26. November 2018, 1 HEs 336/18, Beschluss vom 4. Februar 2013, 1 HEs 192/12; ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. Juni 2000, 1 HPL 32/00). - OLG Hamm, 30.08.2004 - 3 OBL 69/04
Jugendlicher; Untersuchungshaft; Prüfung durch das OLG; Fluchtgefahr; fester …
- OLG München, 09.06.2021 - 2 Ws 417/21
Fluchtgefahr, Untersuchungshaft, Haftgrund, Haftbefehl, Tateinheit, Angeklagte, …
So wurde es etwa für zulässig erachtet, einen Unterbringungsbefehl in einen Haftbefehl umzuwandeln (OLG Jena in BeckRS 2013, 14413), die bislang unterbliebene Prüfung der besonderen Voraussetzungen des § 72 Abs. 1 JGG erst durch das Oberlandesgericht vorzunehmen (OLG Zweibrücken NStZ-RR 2001, 55) oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus durch eine solche in einer Entziehungsanstalt zu ersetzen (OLG Saarbrücken NStZ 2015, 660).