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   VG Augsburg, 06.10.2009 - Au 1 K 09.44   

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VG Augsburg, 06.10.2009 - Au 1 K 09.44 (https://dejure.org/2009,72405)
VG Augsburg, Entscheidung vom 06.10.2009 - Au 1 K 09.44 (https://dejure.org/2009,72405)
VG Augsburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - Au 1 K 09.44 (https://dejure.org/2009,72405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts und Ausweisung wegen Verdachts der Unterstützung der Ansar al-Islam/Ansar-al-Sunna (AAI/AAS);Notwendigkeit einer Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 5 FreizügG/EU bei Wegfall der materiellen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VG Augsburg, 06.10.2009 - Au 1 K 09.44
    bb) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verlustfeststellung ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (BVerwGE 121, 297 ).

    Für eine Verlustfeststellung nach § 6 Abs. 1 FreizügG/EU erforderlich und ausschlaggebend ist daher in jedem Fall die unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Bewertung des persönlichen Verhaltens des Freizügigkeitsberechtigten und die insoweit anzustellende aktuelle Gefährdungsprognose (vgl. BVerwGE 121, 297 zu § 12 AufenthG/EWG).

    Es verlangt vielmehr eine hinreichende - unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit nach dem Ausmaß des möglichen Schadens und dem Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts differenzierende - Wahrscheinlichkeit, dass der Ausländer künftig die öffentliche Ordnung im Sinne des Art. 39 Abs. 3 EG beeinträchtigen wird (vgl. BVerwGE 121, 297 zu § 12 AufenthG/EWG).

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus VG Augsburg, 06.10.2009 - Au 1 K 09.44
    Die Regeln über die nur begrenzte Nachprüfung des Ermessens der Verwaltungsbehörden haben insoweit keine Geltung (vgl. BVerfGE 64, 261 ).
  • BVerfG, 06.09.2004 - 1 BvR 1279/00

    Verurteilung zu einer Geldentschädigung wegen Namensnennung in einer Verbraucher

    Auszug aus VG Augsburg, 06.10.2009 - Au 1 K 09.44
    Eine staatliche Sanktion könnte in einem solchen Fall wegen ihrer einschüchternden Wirkung die freie Rede, freie Information und freie Meinungsbildung empfindlich berühren und damit die Meinungsfreiheit in ihrer Substanz treffen (vgl. zuletzt etwa BVerfGE 114, 339 ; BVerfGK 4, 54 - st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus VG Augsburg, 06.10.2009 - Au 1 K 09.44
    Eine staatliche Sanktion könnte in einem solchen Fall wegen ihrer einschüchternden Wirkung die freie Rede, freie Information und freie Meinungsbildung empfindlich berühren und damit die Meinungsfreiheit in ihrer Substanz treffen (vgl. zuletzt etwa BVerfGE 114, 339 ; BVerfGK 4, 54 - st. Rspr.).
  • BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 38.91

    Weingesetz - Sensorische Beurteilung - Gerichtliche Kontrolle - Prädikatswein

    Auszug aus VG Augsburg, 06.10.2009 - Au 1 K 09.44
    Ob dies der Fall ist, muss anhand der jeweiligen gesetzlichen Bestimmung durch Auslegung ermittelt werden (BVerwGE 94, 307 ).
  • VG Ansbach, 12.03.2009 - AN 5 K 08.01627

    Aufenthaltsrecht nach FreizügG/EU erlischt nicht automatisch

    Auszug aus VG Augsburg, 06.10.2009 - Au 1 K 09.44
    Allerdings wird in Literatur und Rechtsprechung überwiegend vertreten, dass der Verlust eines einmal entstandenen Freizügigkeitsrechts eine konstitutive Entscheidung der Ausländerbehörde nach § 5 Abs. 5 FreizügG/EU voraussetzt (dafür Geyer in Hofmann/Hoffmann, HK-AuslR, RdNr. 2 und 14 zu § 5 FreizügG/EU; VG Ansbach vom 12.3.2009 AN 5 K 08.01627 - RdNr. 20 jeweils m. w. N.; offen Epe in GK-AufenthG, Stand April 2008, RdNr. 40 zu § 5 FreizügG/EU).
  • VG Augsburg, 30.06.2009 - Au 1 K 09.191
    Auszug aus VG Augsburg, 06.10.2009 - Au 1 K 09.44
    Diese bloße Möglichkeit allein kann aber nicht ausreichen, um dem Kläger und anderen Personen vorzuwerfen, eine dem Terrorismus nahestehende Gruppe gebildet zu haben (vgl. zur "... Gruppe" bereits VG Augsburg vom 30.6.2009 Az. Au 1 K 09.191, S. 13 ff.).
  • VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876

    Ausweisung wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in bzw. der Unterstützung einer

    Die Kammer hat in mehreren Verfahren gegen (angebliche) Mitglieder dieser Gruppe ausgeführt, dass die bloße Tatsache, dass sich irakische Staatsangehörige - aus religiösen, gesellschaftlichen oder beruflichen Gründen heraus - in einer Stadt mehrfach treffen, ohne weitere Erkenntnisse nicht den Schluss zulässt, sie würden eine Gruppe oder Organisationen gründen, die das Ziel hat, terroristische Handlungen zu planen oder solche Handlungen durch andere zu unterstützen (vgl. VG Augsburg vom 6.10.2009 Au 1 K 09.44, S. 15 f. des UA sowie VG Augsburg vom 30.7.2009 Au 1 K 09.191, S. 13 ff. des UA und zuletzt VG Augsburg vom 18.1.2011 Au 1 K 10.121, S. 16 f. des UA).

    Insofern verweist die Kammer auf ihr Urteil vom 6. Oktober 2009 im Verfahren Au 1 K 09.44 (dort S. 13 ff. des UA).

  • VGH Bayern, 08.01.2020 - 10 B 18.2485

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (Ansar al-Islam)

    Hinsichtlich der "Gruppenmitglieder" H* ... G* ... W* ..., A* ... K* ..., I* ... ...- B* ... und A** A* ... A* ... A* ... werde auf die Urteile der Kammer vom 16. März 2010 (Au 1 K 09.50), vom 30. Juni 2009 (Au 1 K 09.191), vom 18. Januar 2011 (Au 1 K 10.121) sowie vom 6. Oktober 2009 (Au 1 K 09.44) verwiesen.
  • VG Augsburg, 18.01.2011 - Au 1 K 10.121

    Ausweisung wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen

    Die Kammer hat in mehreren Verfahren gegen (angebliche) Mitglieder dieser Gruppe ausgeführt, dass die bloße Tatsache, dass sich irakische Staatsangehörige - aus religiösen, gesellschaftlichen oder beruflichen Gründen heraus - in einer Stadt mehrfach treffen, ohne weitere Erkenntnisse nicht den Schluss zulässt, sie würden eine Gruppe oder Organisationen gründen, die das Ziel hat, terroristische Handlungen zu planen oder solche Handlungen durch andere zu unterstützen (vgl. VG Augsburg vom 6.10.2009 Au 1 K 09.44, S. 15 f. des UA sowie VG Augsburg vom 30.7.2009 Au 1 K 09.191, S. 13 ff. des UA).
  • VG Augsburg, 15.02.2010 - Au 1 S 10.217

    Die von § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG angeordnete (innere) Wirksamkeit der

    Die Kammer hat in mehreren Verfahren gegen angebliche Mitglieder dieser Gruppe ausgeführt, dass die bloße Tatsache, dass sich irakische Staatsangehörige - aus religiösen, gesellschaftlichen oder beruflichen Gründen heraus - in einer Stadt mehrfach treffen, ohne weitere Erkenntnisse nicht den Schluss zulässt, sie würden eine Gruppe oder Organisationen gründen, die das Ziel hat, terroristische Handlungen zu planen oder solche Handlungen durch andere zu unterstützen (vgl. VG Augsburg vom 6.10.2009 Az. Au 1 K 09.44, S. 15 f. sowie VG Augsburg vom 30.7.2009 Az. Au 1 K 09.191, S. 13 ff.).
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   VG Augsburg, 16.07.2009 - Au 1 K 09.44   

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VG Augsburg, 16.07.2009 - Au 1 K 09.44 (https://dejure.org/2009,78343)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16.07.2009 - Au 1 K 09.44 (https://dejure.org/2009,78343)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - Au 1 K 09.44 (https://dejure.org/2009,78343)
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