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VG Saarlouis, 07.09.2007 - 1 K 1016/07 |
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Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 07.09.2007 - 1 K 1016/07
- OVG Saarland, 25.03.2008 - 1 E 161/08
Wird zitiert von ...
- OVG Saarland, 25.03.2008 - 1 E 161/08
Streitwertbeschwerdefrist nach Klagerücknahme
Die Beschwerde des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 7. September 2007 - 1 K 1016/07 - in der Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 11. März 2008 wird als unzulässig verworfen, da zwischen der mit dem Eingang der Klagerücknahmeerklärung am 6. September 2007 unabhängig vom Zeitpunkt des Einstellungsbeschlusses und/oder dessen Zustellung unmittelbar eingetretenen Beendigung des zu bewertenden Verfahrens und dem Eingang der Beschwerde am 10. März 2008 mehr als sechs Monate vergangen sind, mithin der Kläger die Ausschlussfrist des § 68 Abs. 1 S. 3 in Verbindung mit § 63 Abs. 3 S. 2 GKG, über die in dem angegriffenen Beschluss ordnungsgemäß belehrt wurde, nicht eingehalten hat.