Weitere Entscheidung unten: VG Münster, 06.02.1998

Rechtsprechung
   VG Weimar, 25.09.1997 - 1 K 1026/95.We   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,20220
VG Weimar, 25.09.1997 - 1 K 1026/95.We (https://dejure.org/1997,20220)
VG Weimar, Entscheidung vom 25.09.1997 - 1 K 1026/95.We (https://dejure.org/1997,20220)
VG Weimar, Entscheidung vom 25. September 1997 - 1 K 1026/95.We (https://dejure.org/1997,20220)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,20220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Münster, 06.02.1998 - 1 K 1026/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,23798
VG Münster, 06.02.1998 - 1 K 1026/95 (https://dejure.org/1998,23798)
VG Münster, Entscheidung vom 06.02.1998 - 1 K 1026/95 (https://dejure.org/1998,23798)
VG Münster, Entscheidung vom 06. Februar 1998 - 1 K 1026/95 (https://dejure.org/1998,23798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,23798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1994 - 25 B 1507/94

    Politisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus VG Münster, 06.02.1998 - 1 K 1026/95
    Zur Begründung verweist er auf seinen Vortrag in dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren 1 L 332/94, 25 B 1507/94, den er in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht vertieft und ergänzt.

    Mit Beschluß vom 6. September 1994 - 25 B 1507/94 - hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen der Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung - unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 5 bis 500.000 - DM - vorläufig für die Dauer der Mitgliedschaft des Klägers und bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt, politische Erklärungen, Forderungen und Stellungnahmen abzugeben, die nicht spezifisch und unmittelbar hochschulbezogen sind.

    Vgl. dazu etwa OVG NW, Beschluß vom 6. September 1994 - 25 B 1507/94 -.

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78

    Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus VG Münster, 06.02.1998 - 1 K 1026/95
    Vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht