Weitere Entscheidung unten: VG Weimar, 06.11.2014

Rechtsprechung
   VG Mainz, 10.09.2012 - 1 K 1036/12   

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https://dejure.org/2012,105123
VG Mainz, 10.09.2012 - 1 K 1036/12 (https://dejure.org/2012,105123)
VG Mainz, Entscheidung vom 10.09.2012 - 1 K 1036/12 (https://dejure.org/2012,105123)
VG Mainz, Entscheidung vom 10. September 2012 - 1 K 1036/12 (https://dejure.org/2012,105123)
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Wird zitiert von ...

  • VG Trier, 30.01.2013 - 5 K 1007/12

    Hinweise für den Verbraucher auf Weinetikett

    Alsdann hat die Klägerin am 5. September 2012 bei dem Verwaltungsgericht Mainz, das mit Beschluss vom 10. September 2012 - 1 K 1036/12.MZ - den Rechtsstreit wegen örtlicher Unzuständigkeit an das erkennende Gericht als örtlich zuständiges Gericht verwiesen hat, Feststellungsklage erhoben.
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Rechtsprechung
   VG Weimar, 06.11.2014 - 1 K 1036/12 We   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,45114
VG Weimar, 06.11.2014 - 1 K 1036/12 We (https://dejure.org/2014,45114)
VG Weimar, Entscheidung vom 06.11.2014 - 1 K 1036/12 We (https://dejure.org/2014,45114)
VG Weimar, Entscheidung vom 06. November 2014 - 1 K 1036/12 We (https://dejure.org/2014,45114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09

    Klage gegen Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus VG Weimar, 06.11.2014 - 1 K 1036/12
    Für die gerichtliche Überprüfung eines früheren, nicht mehr in Kraft befindlichen Geschäftsverteilungsplanes kann jedoch nur dann ein berechtigtes Interesse bestehen, wenn sich aus der früheren Regelung der Geschäftsverteilung noch Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Richters ergeben können (vgl. hierzu Hessischer VGH, Beschl. vom 11.12.2009 - 1 A 1785/09.Z - juris).

    Denn es ist ihm unbenommen, gegen solche Geschäftsverteilungspläne im Wege eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO vorzugehen (BVerfG, Beschl. vom 03.12.1990 - 2 BvR 785/90 und 2 BvR 1536/90; Hessischer VGH, Beschl. vom 11.12.2009 a. a. O.).

  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

    Auszug aus VG Weimar, 06.11.2014 - 1 K 1036/12
    Der Umstand, dass der Kläger nicht gegen einen zeitlich abgelaufenen Geschäftsverteilungsplan der Beklagten mehr vorgehen kann, gleichwohl aber den Regelungen nachkommen muss (vgl. hierzu BVerwG, Urt. vom 28.11.1975 - VII C 47.73 - juris) stellt den Kläger auch nicht rechtsschutzlos.
  • OVG Thüringen, 30.11.2004 - 2 EO 709/03

    Recht der Richter; Richteröffentlichkeit bei Präsidiumssitzungen; Präsidium;

    Auszug aus VG Weimar, 06.11.2014 - 1 K 1036/12
    Zwar ist grundsätzlich gegen einen Beschluss des Präsidiums die Feststellungsklage gem. § 43 Abs. 1 VwGO zulässig, da ein solcher nicht die Merkmale eines Verwaltungsaktes (§ 35 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz - ThürVwVfG -) erfüllt (vgl. hierzu Thüringer Oberverwaltungsgericht Beschl. vom 30.11.2004 - 2 EO 709/03 - juris).
  • BVerfG, 03.12.1990 - 2 BvR 785/90

    Mangelnde Rechtswegerschöfpung bei Verfassungsbeschwerde gegen einen

    Auszug aus VG Weimar, 06.11.2014 - 1 K 1036/12
    Denn es ist ihm unbenommen, gegen solche Geschäftsverteilungspläne im Wege eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO vorzugehen (BVerfG, Beschl. vom 03.12.1990 - 2 BvR 785/90 und 2 BvR 1536/90; Hessischer VGH, Beschl. vom 11.12.2009 a. a. O.).
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