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   VG Trier, 19.11.2013 - 1 K 1053/12.TR   

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https://dejure.org/2013,34381
VG Trier, 19.11.2013 - 1 K 1053/12.TR (https://dejure.org/2013,34381)
VG Trier, Entscheidung vom 19.11.2013 - 1 K 1053/12.TR (https://dejure.org/2013,34381)
VG Trier, Entscheidung vom 19. November 2013 - 1 K 1053/12.TR (https://dejure.org/2013,34381)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 106 Abs 2 AEUV, Art 107 Abs 1 AEUV, Art 108 Abs 3 S 3 AEUV, Art 4 EGV 1774/2002, Art 5 EGV 1774/2002
    Tierkörperbeseitigung - Seuchenreserve - Überprüfung einer Verbandsumlage u. a. unter wettbewerbsverzerrendem Aspekt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung von Schlachtabfällen der Kategorien 1 und 2 als eine gemeinschaftliche Verpflichtung im Sinne der Rechtssache Altmark-Trans

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung muss Beihilfen seiner Mitglieder zurückzahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die europarechtlich unzulässigen Beihilfen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung muss Beihilfen seiner Mitglieder zurückzahlen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • VG Trier, 08.03.2013 - 1 L 83/13

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren Landkreis Birkenfeld gegen Zweckverband

    Auszug aus VG Trier, 19.11.2013 - 1 K 1053/12
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zur Gerichtsakte gereichen Schriftsätze sowie auf die Verwaltungsakten und die Gerichtsakten 1 K 533/08.TR, 1 L 1382/12.TR, 6 B 11260/12.OVG, 1 L 83/13.TR, 6 B 10351/13 und 1 N 822/13.TR verwiesen.

    Hinsichtlich des Vorliegens eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses zwischen dem Kläger und dem Beklagten sowohl in Bezug auf die Haupt- als auch hinsichtlich der Zinsforderung wird auf die Ausführungen im Beschluss des erkennenden Gerichts vom 8. März 2013 (Az.: 1 L 83/13.TR) verwiesen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf die diesbezüglichen Ausführungen im Beschluss des erkennenden Gerichts vom 8. März 2013 (Az.: 1 L 83/13.TR) verwiesen.

    Zum Zwecke der Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit zunächst abermals auf die Ausführungen im Beschluss des erkennenden Gerichts vom 8. März 2013 (1 L 83/13.TR) verwiesen.

    Zudem hat die Europäische Kommission - wie bereits im Beschluss vom 8. März 2013 (a.a.O.) dargelegt -, erläutert, dass spezielle Vorschriften des Rechts der Union trotz grundsätzlicher Anerkennung eines Ermessensspielraums der Mitgliedsstaaten der Qualifizierung der Beseitigung von Materialien der Kategorien 1 und 2 als Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse entgegenstehen.

    Unabhängig davon, dass sich bereits aus Vorgenanntem ein Ermessensfehler hinsichtlich der Definition "gemeinwirtschaftliche Verpflichtung" herleiten lässt, hat die Europäische Kommission zudem - wie bereits im Beschluss vom 8. März 2013 (a.a.O.) ausgeführt - ohne durchgreifende Zweifel dargelegt, dass spezielle Vorschriften des Rechts der Union trotz grundsätzlicher Anerkennung eines Ermessensspielraums der Mitgliedsstaaten der Qualifizierung der Beseitigung von Materialien der Kategorien 1 und 2 als Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse entgegenstehen.

    Zur Begründung wird insoweit zunächst auf die Ausführungen des erkennenden Gerichts in seinem Beschluss vom 8. März 2013 (a.a.O.) verwiesen.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 8. März 2013 (a.a.O; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Juni 2013, a.a.O.) verwiesen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2013 - 6 B 10351/13

    Einstweilige Anordnung zwecks Durchsetzung einer Entscheidung der Europäischen

    Auszug aus VG Trier, 19.11.2013 - 1 K 1053/12
    Sowohl das Oberverwaltungsgericht als auch das Europäische Gericht hätten in ihren Beschlüssen vom 16. Juni 2013 (6 B 10351/13.OVG) und vom 5. Juli 2013 (Rs. T-309/12 R) darauf hingewiesen, dass die Berufung auf die Bestandskraft der Umlagenbescheide gegenüber seinen Mitgliedern grundsätzlich möglich sei.

    Im Hinblick auf die weiteren Aspekte, die ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kommissionsentscheidung begründeten, hat der Beklagte sich ausdrücklich auf die Beschwerdebegründung im Verfahren 6 B 10351/13.OVG bezogen.

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 10. Juni 2013 (Az.: 6 B 10351/13.OVG) zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zur Gerichtsakte gereichen Schriftsätze sowie auf die Verwaltungsakten und die Gerichtsakten 1 K 533/08.TR, 1 L 1382/12.TR, 6 B 11260/12.OVG, 1 L 83/13.TR, 6 B 10351/13 und 1 N 822/13.TR verwiesen.

    Auch unter Würdigung der Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im Beschwerdeverfahren (Az.: 6 B 10351/13.OVG) sowie der Einlassung des Beklagten bestehen keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kommissionsentscheidung.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 8. März 2013 (a.a.O; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Juni 2013, a.a.O.) verwiesen.

  • VG Trier, 11.12.2012 - 1 L 1382/12

    Aussetzung der Vollziehung einer Handlung eines Unionsorgans durch Gericht eines

    Auszug aus VG Trier, 19.11.2013 - 1 K 1053/12
    Der nach Klageerhebung gestellte Antrag des Beklagten vom 16. November 2012 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, den Beschluss der Europäischen Kommission auszusetzen bzw. festzustellen, dass der Leistungsklage bestandskräftige Umlagebescheide entgegenstünden, wurde mit Beschluss des erkennenden Gerichts vom 11. Dezember 2012 (Az.: 1 L 1382/12.TR) abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zur Gerichtsakte gereichen Schriftsätze sowie auf die Verwaltungsakten und die Gerichtsakten 1 K 533/08.TR, 1 L 1382/12.TR, 6 B 11260/12.OVG, 1 L 83/13.TR, 6 B 10351/13 und 1 N 822/13.TR verwiesen.

  • VG Trier, 02.12.2008 - 1 K 533/08

    Drittschutz des Notifizierungsverfahrens; Rechtsschutzpflicht der Gerichte;

    Auszug aus VG Trier, 19.11.2013 - 1 K 1053/12
    Mit Urteil des erkennenden Gerichts vom 2. Dezember 2008 (Az.: 1 K 533/08.TR) wurde die begehrte Feststellung getroffen, die Klage auf Rückzahlung jedoch abgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zur Gerichtsakte gereichen Schriftsätze sowie auf die Verwaltungsakten und die Gerichtsakten 1 K 533/08.TR, 1 L 1382/12.TR, 6 B 11260/12.OVG, 1 L 83/13.TR, 6 B 10351/13 und 1 N 822/13.TR verwiesen.

  • BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 44.09

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung; Zweckverbandsumlage; Umlage; tierische

    Auszug aus VG Trier, 19.11.2013 - 1 K 1053/12
    Die Revisionen der Beigeladenen wurden mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2010 (Az.: 3 C 44.09) zurückgewiesen.

    Zwar wurde unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2010 (Az.: 3 C 44.09) darauf hingewiesen, dass entgegen der Auffassung der ersten Instanz der Unternehmenszweig des Beklagten, dem die Beseitigung der Schlachtabfälle der Kategorien 1 und 2 sowie die Seuchenreserve obliege, nicht am Wettbewerb teilnehme, mithin diesbezüglich eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse entsprechend dem ersten Altmark-Trans-Kriterium vorliege und die Umlage insofern keine Beihilfe darstelle.

  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92

    Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage -

    Auszug aus VG Trier, 19.11.2013 - 1 K 1053/12
    Der Beklagte, der zugleich Begünstigter der gewährten Leistung ist, kann dem wiederum keinen Vertrauensschutz entgegensetzen, da auch dies aus Gründen überragenden Gemeinschaftsinteresses ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1993, 11 C 47/92 - juris-).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 136/09

    Flughafen Frankfurt-Hahn

    Auszug aus VG Trier, 19.11.2013 - 1 K 1053/12
    Gegenstand des dort zur Entscheidung stehenden Verfahrens war eine Drittanfechtung durch die Konkurrenten, die in den Schutzzweck des Durchführungsverbots des Art. 108 Abs. 2 und 3 AEUV einbezogen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011, I ZR 136/09 - juris-).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-5/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VG Trier, 19.11.2013 - 1 K 1053/12
    Ist - wie hier - bereits das vorgeschriebene Überwachungsverfahren nicht durchgeführt worden, so ist das Vertrauen des Beihilfeempfängers nur ausnahmsweise schutzwürdig, wenn dafür besondere Umstände sprechen (EuGH, Urteil vom 20. September 1990, NVwZ 1990, 1161 Randnr. 12).
  • EuGH, 09.06.2009 - C-480/06

    Hamburger Müllverbrennung: Vergaberecht bei interkommunalen Kooperationen nicht

    Auszug aus VG Trier, 19.11.2013 - 1 K 1053/12
    Die hiergegen sich aus der Entscheidung des Gerichtshofs vom 9. Juni 2009 - Rs. Stadtreinigung Hamburg, C 480/06, Slg. 2009, I-4747 mutmaßlich ergebenden Einwände verfangen nicht.
  • EuGH, 26.09.1996 - C-241/94

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus VG Trier, 19.11.2013 - 1 K 1053/12
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist nämlich die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung im Bereich staatlicher Beihilfen aufgrund des Informationsstandes zu beurteilen, über den die Kommission bei deren Erlass verfügte (EuG, Urteil vom 26. September 1996, Rs. Kimberley Clark, C-241/94, Slg. 1996, I-4551, Rdnr. 33).
  • EuGH, 12.02.2008 - C-199/06

    CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 19.01.1994 - C-364/92

    SAT Fluggesellschaft / Eurocontrol

  • EuGH, 20.11.2003 - C-126/01

    GEMO

  • BFH, 20.06.2001 - VI R 169/97

    Geistige Behinderung - Erwerbsunfähigkeit - Erweiterte Eingliederungshilfe -

  • EuGH, 14.12.2000 - C-344/98

    Masterfoods und HB

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

  • VGH Bayern, 09.12.2002 - 22 ZB 02.1206
  • VG Trier, 17.09.2013 - 1 N 822/13

    Vollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung - Vornahme einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.2009 - 6 A 10113/09

    Erhebung einer Umlage - Beihilfe im Sinne des Art. 87 Abs 1 EG

  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2013 - 6 B 11027/13

    Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung gegenüber Behörde

    Zwar hat das Verwaltungsgericht dem Vollstreckungsschuldner aufgegeben, vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren (1 K 1053/12.TR) einen Betrag in Höhe von 762.232,51 Euro nebst Zinsen zur Sicherheit durch Hinterlegung von Geld entsprechend § 108 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf ein Sperrkonto zu leisten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2014 - 12 F 10353/14

    Entscheidung im Zwischenverfahren über Akteneinsicht durch private Dritte, wenn

    Der Klage des Landkreises Birkenfeld auf Rückzahlung der von ihm in den Jahren 1998 bis 2012 an den Beklagten gezahlten Umlagen nebst Zinsen hat das Verwaltungsgericht Trier mit Urteil vom 19. November 2013 - 1 K 1053/12.TR - stattgegeben und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Dem Kläger stehe ein Anspruch auf Rückerstattung der seit dem Jahre 1998 an den Beklagten geleisteten Umlagen zu, da aufgrund der Zahlung dieser Umlagen zwischen ihm und dem Beklagten eine rechtsgrundlose Vermögensverschiebung stattgefunden habe.
  • VG Trier, 17.09.2013 - 1 N 822/13
    Mit Beschluss des erkennenden Gerichts vom 8. März 2013 wurde dem Vollstreckungsschuldner aufgegeben, vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren (1 K 1053/12.TR) einen Betrag in Höhe von 762.232,51 Euro nebst Zinsen, die nach Artikel 11 der VO(EG) 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 zur Durchführung der Verordnung(EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrages berechnet werden, zur Sicherheit durch Hinterlegung von Geld entsprechend § 108 Abs. 1 Satz 2 Zivilprozessordnung - ZPO - auf ein Sperrkonto im Sinne der Bekanntmachung der Kommission in Nr. 622009/C 85-01 zu leisten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2013 - 6 B 10351/13
    Einerseits wird dadurch die auf eine Geldleistung gerichtete Klage im Verfahren 1 K 1053/12.TR nicht in der Hauptsache vorweggenommen.
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