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   FG München, 29.11.2006 - 1 K 1078/05   

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https://dejure.org/2006,26279
FG München, 29.11.2006 - 1 K 1078/05 (https://dejure.org/2006,26279)
FG München, Entscheidung vom 29.11.2006 - 1 K 1078/05 (https://dejure.org/2006,26279)
FG München, Entscheidung vom 29. November 2006 - 1 K 1078/05 (https://dejure.org/2006,26279)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 2
    Nichtberücksichtigung der "Anleitung zur ESt-Erklärung"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nichtberücksichtigung der "Anleitung zur ESt-Erklärung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Neue "Haftungsfalle" für Steuerberater

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 1333
  • EFG 2007, 645
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.05.1992 - VI R 17/91

    Unerlassene Geltendmachung von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG München, 29.11.2006 - 1 K 1078/05
    Grobe Fahrlässigkeit in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße verletzt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 22. Mai 1992 VI R 17/91, BFHE 168, 221 , BStBl II 1993, 80 , m.w.N.).

    Deshalb handelt ein Steuerpflichtiger regelmäßig grob schuldhaft, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen bestimmten Vorgang bezogene Frage nicht beachtet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 168, 221 , BStBl II 1993, 80 , m.w.N.).

    Ein Steuerpflichtiger kann auch grob fahrlässig handeln, wenn er ausdrückliche Hinweise in Merkblättern, die das FA ihm zugesandt hat, nicht beachtet (vgl. Anwendungserlass zur AO zu § 173 Nr. 4 und BFH-Urteil in BFHE 168, 221 , BStBl II 1993, 80 ).

    Insoweit ist der Streitfall anders gelagert als derjenige, über den der BFH in BFHE 168, 221 , BStBl II 1993, 80 zu befinden hatte: Dort war der Begriff "Arbeitszimmer" - dieses hatte der Steuerpflichtige zu erklären vergessen - gerade nicht unmittelbar im Erläuterungstext zu finden und die deshalb erforderliche Subsumtion eines Arbeitszimmers unter den Satz "Aufwendungen, die durch Ihr Arbeitsverhältnis verursacht sind" hielt der BFH für einen Laien zu schwer und daher den Fehler für entschuldbar.

  • BFH, 17.11.2005 - III R 44/04

    Grobes Verschulden eines vom Steuerpflichtigen beauftragten unabhängigen

    Auszug aus FG München, 29.11.2006 - 1 K 1078/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH hat der Steuerpflichtige auch ein Verschulden seines steuerlichen Beraters bei der Anfertigung der Steuererklärung zu vertreten (BFH-Urteil vom 17. November 2005 III R 44/04, BFHE 211, 401 , BStBl II 2006, 412 , m.w.N.).

    Dies ergibt sich aus dem Rechtsgrundsatz, dass sich der Steuerpflichtige der Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben in der Steuererklärung nicht dadurch entziehen darf, dass er die Ausarbeitung der Steuererklärung seinem steuerlichen Berater überträgt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 211, 401 , BStBl II 2006, 412 ).

  • FG Düsseldorf, 12.04.1996 - 14 K 5291/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung; Anforderungen an die

    Auszug aus FG München, 29.11.2006 - 1 K 1078/05
    Der Verweis der Klägerin auf das Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 1996, 704) kann das Klagebegehren nicht stützen.

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit dem Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 1996, 704 an.

  • BFH, 28.06.1983 - VIII R 37/81

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO beben eigenem groben Verschulden auch das

    Auszug aus FG München, 29.11.2006 - 1 K 1078/05
    Als grobes Verschulden hat der Steuerpflichtige Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten (Urteil des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 28.Juni 1983 VIII R 37/81, BFHE 139, 8 , BStBl II 1984, 2 ).
  • FG Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 9 K 309/91

    Änderung eines Steuerbescheides wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen ;

    Auszug aus FG München, 29.11.2006 - 1 K 1078/05
    Die amtliche Anleitung zur ESt-Erklärung sei der Klägerin selbst nicht zugegangen und habe ihr nach der Rechtsprechung des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg (Urteil vom 17. November 1995 9 K 309/91, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 1996, 704) vom Bevollmächtigten nicht vorgelegt werden müssen.
  • BFH, 03.12.2009 - VI R 58/07

    Keine Angaben zu außergewöhnlichen Belastungen; grobes Verschulden des

    Das Finanzgericht (FG) wies die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 645 veröffentlichten Gründen als unbegründet ab.
  • FG München, 12.02.2014 - 8 K 869/11

    Änderung wegen neuer Tatsachen

    Das Gericht hat den Klägervertreter auf seine Rechtsprechung (namentlich das Urteil vom 29.11.2006 1 K 1078/05) hingewiesen, das für die Annahme eines groben Verschuldens im Streitfall spreche.
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