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   FG Berlin, 22.04.2004 - 1 K 1100/03   

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https://dejure.org/2004,17431
FG Berlin, 22.04.2004 - 1 K 1100/03 (https://dejure.org/2004,17431)
FG Berlin, Entscheidung vom 22.04.2004 - 1 K 1100/03 (https://dejure.org/2004,17431)
FG Berlin, Entscheidung vom 22. April 2004 - 1 K 1100/03 (https://dejure.org/2004,17431)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugehörigkeit von Verlusten aus dem Verkauf von Anleihen zu den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften; Berücksichtigung der errechneten Differenzbeträge zwischen Anschaffungskosten und Einlösungswerten einer Anleihe bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Behandlung des Verkaufs einer sog. Argentinien-Anleihe und der Einlösung von Aktien-Anleihen der Salomon Oppenheim-Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1450
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.10.2000 - VIII R 28/99

    Einlösungsgewinne bei variabel verzinslichen Wertpapieren

    Auszug aus FG Berlin, 22.04.2004 - 1 K 1100/03
    So verhält es sich etwa bei variabel verzinslichen Schuldverschreibungen, bei denen der Zinssatz unter Bezug auf einen Referenzzinssatz des Geldmarktes kontinuierlich angepasst wird (so genannte floater, s. des Näheren das so genannte floater-Urteil des BFH vom 24. Oktober 2000 VIII R 28/99, Bundessteuerblatt BStBl- II 2001, 97, 98 - im Ergebnis durch Gesetzesänderung überholt).

    Der Gesetzgeber hat durch die Neuregelung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG nur die Erfassung von verdeckten Zinserträgen angestrebt (vgl. Bundesfianzhof -BFH , Urteil vom 24. Oktober 2000 VIII R 28/99, BStBl II 2001, 97, 100 unter 3.c).

  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 22/99

    Einkommensteuer - Revision - Bundesministerium der Finanzen - Emissionsrendite -

    Auszug aus FG Berlin, 22.04.2004 - 1 K 1100/03
    In einem weiteren Urteil vom 10. Juli 2001 (VIII R 22/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs BFH/NV 2001, 1555, 1556) hat er in der gesetzlichen Regelung eine an den fehlenden Nachweis der Emissionsrendite durch den Steuerpflichtigen knüpfende Sanktion erkannt.
  • BFH, 30.11.1999 - IX R 70/96

    Spekulationsgeschäft bei Floating-Rate-Notes

    Auszug aus FG Berlin, 22.04.2004 - 1 K 1100/03
    Dadurch unterscheidet sich der Streitfall wesentlich von dem, der der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 30. November 1999 IX R 70/96, BStBl II 2000, 262 zugrunde lag.
  • FG Niedersachsen, 25.11.2004 - 11 K 269/04

    Steuerpflicht des außerhalb der Spekulationsfrist realisierten Kursgewinns aus

    Der Senat folgt mit dieser Entscheidung im Ergebnis dem FG Berlin im Urteil vom 22. April 2004 1 K 1100/03, EFG 2004, 145 (Rev. VIII R 48/04), mit dem eine realisierte Kursminderung (negative Marktrendite) aus dem Verkauf einer argentinischen Stufenzinsanleihe nicht zur Verrechnung (negative Einnahmen aus Kapitalvermögen) zugelassen wurde.
  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 48/04

    Feststellungsbescheid; Zuordnung von Verlusten

    Das Finanzgericht (FG) ist dem in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1450 veröffentlichten Urteil vom 22. April 2004 1 K 1100/03 gefolgt und hat die Klage abgewiesen.
  • FG Münster, 22.06.2010 - 9 K 2179/08

    Verluste aus der Veräußerung von Schuldverschreibungen

    b) § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 1. Halbsatz EStG a.F. führt nach Auffassung des Senats nicht nur dazu, dass eine positive Marktrendite (Veräußerungsgewinn) zu besteuern, sondern - wie im Streitfall - auch dazu, dass eine negative Marktrendite (Veräußerungsverlust) steuermindernd zu berücksichtigen ist (so auch etwa Schmidt, 26. Aufl., § 20 EStG Rz 184; Haisch, DStZ 2005, 102, 106 f., m.w.N.; anders FG Berlin, Urteil vom 22.4.2004 1 K 1100/03, EFG 2004, 1450 zu "Argentinien-Anleihen"; wohl auch Jachmann, DStR 2007, 877, 879; dies., BB 2007, 1137, 1142; siehe unter Hinweis darauf auch Haisch/Danz/Jetter, DStZ 2007, 450, 458; Schmitt/Krause, DStR 2008, 82, 83).
  • FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 420/02

    Einkommensteuer; Besteuerung sog. Finanzinnovationen als Auffangtatbestand (§ 20

    Die Praxis der Banken ist dadurch gekennzeichnet, dass immer wieder neue Anlageprodukte entwickelt werden, deren Ziel die "Steueroptimierung" darstellt (so Harenberg, NWB Fach 3, S. 12151): An sich steuerbare Nutzungserträge werden in nicht steuerbare Wertzuwachsleistungen "umgewandelt", bei denen der Nutzungsertrag aus der Kapitalüberlassung im Kurs gesammelt wird, weshalb auch von Kursdifferenzpapieren mit versteckten Veräußerungszinserträgen gesprochen wird (dazu FG Berlin, Urteil vom 22. April 2004, 1 K 1100/03, EFG 2004, 1450; siehe auch Schmidt/Weber-Grellet, EStG, Komm., 24. Aufl., 2005, § 20, Tz. 180).
  • FG Düsseldorf, 16.04.2013 - 13 K 2328/12

    Einkünfte aus Kapitalvermögen: Verluste aus der Veräußerung von Aktienanleihen in

    Zum anderen weicht der Senat von der Rechtsprechung des FG Berlin ab, das in seiner Entscheidung vom 22.4.2004 1 K 1100/03 (EFG 2004, 1450) die Besteuerung von Aktienanleihen mit der Marktrendite als gesetzeskonform angesehen hat.
  • FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 420/05

    Besteuerung sog. Finanzinnovationen

    Die Praxis der Banken ist dadurch gekennzeichnet, dass immer wieder neue Anlageprodukte entwickelt werden, deren Ziel die "Steueroptimierung" darstellt (so Harenberg, NWB Fach 3, S. 12151): An sich steuerbare Nutzungserträge werden in nicht steuerbare Wertzuwachsleistungen "umgewandelt", bei denen der Nutzungsertrag aus der Kapitalüberlassung im Kurs gesammelt wird, weshalb auch von Kursdifferenzpapieren mit versteckten Veräußerungszinserträgen gesprochen wird (dazu FG Berlin, Urteil vom 22. April 2004, 1 K 1100/03, EFG 2004, 1450 ; siehe auch Schmidt/Weber-Grellet, EStG , Komm., 24. Aufl., 2005, § 20, Tz. 180).
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